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ALN - Robot
07.04.2005, 16:44
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz:
Lohn trotz Arbeitsverweigerung wegen laufender Kündigung

Wenn sich ein Arbeitnehmer während eines laufenden Kündigungsschutzverfahren weigert in den Betrieb zurückzukehren, bleibt unter bestimmten Umständen sein Lohnanspruch bestehen. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz im März 2003.

Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitnehmer beweisen kann, dass eine Rückkehr in den Betrieb bis zur Klärung der Rechtmäßigkeit der Kündigung, nicht zumutbar sei.

Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Kündigung vom Arbeitgeber als Druckmittel benutzt wird.

Im verhandelten Fall sprach das Gericht einer Arbeitnehmerin Lohnansprüche zu, obwohl sie längere Zeit nicht in dem Betrieb gearbeitet hatte. Die Frau war nach einer Meinungsverschiedenheit mit ihrem Arbeitgeber gekündigt worden.

Während des Kündigungsschutzverfahren forderte sie der Arbeitgeber auf wieder zu arbeiten.
Die Frau weigerte sich, mit der Begründung von ihrem Arbeitgeber diskriminiert zu werden.
Das Gericht wertete die Arbeitsverweigerung unter diesen Umständen als nachvollziehbar.

Aktenzeichen
4Sa 655/02