Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wieviel Stunden kann man einer Mutter mit 3 Kindern zumuten ?
Omega216
02.11.2006, 19:57
Hallo, kriegen ja Harzt IV, meine Frau und Ich selber haben jeweils noch nen Mini Job mit jeweils ca. 100 Euro.
Jetzt wurde meine Frau zum Gespräch eingeladen, wer weiß was da kommt...
Frage haben noch 2 Kinder die täglich bis 12.15 in den Kindergarten gehn, eine Tochter die in die 4. Klasse geht.
Was kann man meiner Frau da zumuten von wegen Arbeitszeiten wenn es wirklich ne Maßnahme oder ein 1 Euro Job ist zwecks den Kindern ??
Die Ägypter
02.11.2006, 21:19
Alles.... was auch kinderlosen ALG II-Beziehern zumutbar ist hinsichtlich EEJ/Maßnahmen....
....sofern die Kindesunterbringung gesichert ist und darum hat man sich nachweislich zu bemühen!
Hiernach ist ein Antrag an die ArGe zu richten, sofern Kindesbetreuung nicht allein bzw. auch finanziell nicht sichergestellt werden kann - und erst wenn dieser abschlägig beurteilt würde und weiteres Bemühen scheitert, könnte daraus abgeleitet werden, das die Verpflichtung Vollzeit-Maßnahmen oder EEJ, nicht umsetzbar ist.
Omega216
03.11.2006, 12:08
Aber moment mal, die Kunder geh halt bis kurz nach 12 in den Kindergarten....
Die Schule endet immer so zwischen 11.30 und 13.20 ( natürlich auch früher wenn mal Stunden ausfallen )
Aber bitte wo soll man die Kinder nach dem Kindergarten und Schule unterbringen ??
Es kann doch nicht sein das man 4 jährige Kinder den halben Tag woanders hinbringt, danach gehn sie um 7 ins Bett und man hat nichts von den eigenen Kindern ??
Es wäre ja OK wenn man ne Maßnahme bis 12 bekommt, die würden wir ja auch machen sofern es mit dem Mini Job vereinbar wäre, aber alles andere : NO keine Chance es sind unsere Kinder und wir wollen sie erziehen !!
Besteht nicht die möglichkeit die Ehefrau irgendwie rauszunehmen aus dem Harzt IV und dann eventuell auch auf die 311 Euro zu verzichten ??
Lieber weniger Geld aber Zeit für die eigenen Kinder !!
Mensch warum machen die einem das Leben so schwer, wir gehn schon beide arbeiten ( OK nur MiniJob mit ca. 120 Euro jeweils aber trotzdem )
Die sollen doch erstmal Leute nehmen DIE NICHTS MACHEN und Kinderlos sind.
Aber auf Antwort zwecks meinen Einspruch ( bzgl. der Kürzung 35% Mutter Kind Kur ) warte ich noch immer.
Sie wurde vorher NIE eingeladen seit Harzt IV, wer weiß die sind bestimmt sauer wegen dem Einspruch !!
PS : GERADE MAL BEI DER AGE ANGERUFEN, WENN KINDER 3 JAHRE SIND MUß man ( oder FRAU ) DEM MARKT MIN 3 STUNDEN TÄGLICH ZUR VERFÜGUNG STEHN !!
kein Problem wenn man dann ab 12.30 für die Kinder da ist !!!!!
Die Ägypter
03.11.2006, 17:42
PS : GERADE MAL BEI DER AGE ANGERUFEN, WENN KINDER 3 JAHRE SIND MUß man ( oder FRAU ) DEM MARKT MIN 3 STUNDEN TÄGLICH ZUR VERFÜGUNG STEHN !!
kein Problem wenn man dann ab 12.30 für die Kinder da ist !!!!!
Du schreibst es selbst: MIN = mindestens!!!
Es steht nicht im Gesetz das es ausschließlich 3 Std. sein müssen - auch legt das Gesetz nicht fest, wann die 3 Std. Arbeit/EEJ/Maßnahme stattfinden!
Alles andere habe ich schon geschrieben... gelingt es euch mit Nachweisen nicht, eine Betreuung für nach KiGa/Schule zu finden und wird auch der Antrag dahingehend von der ArGe abschlägig beurteilt, dann kann eine Maßnahme/EEJ/Job eben nur in der Zeit stattfinden, in der die Kindesbetreuung gesichert ist.
Omega216
04.11.2006, 19:24
Erstmal Danke für die Hilfe...
Also nochmal, wir wollen es einfach nicht das jemand anderes auf unsere Kinder ab 12.30 aufpaßt !!!
Es waren Wunschkinder und die sollen zumindest von einem Elternteil erzogen werden !!
Da muß es doch eine möglichkeit geben Leute.
Früher ging es ja auch, meine Frau hätte damals auch Arbeitslosenhilfe beantragen können aber sie hat es nicht weil sie für unser 1. Kind da sein wollte !!
Wir wären ja auch bereit halt weniger Geld zu kriegen da meine Frau ja praktisch nur dem Arbeitsmarkt bis 12 zur Verfügung steht !!
DAS MUß DOCH MÖGLICH SEIN, klar die können keinen zur Arbeit zwingen aber sie tun es ja praktisch....
Wer weiß Rat ?? Es kann nicht sein das man nicht für seine Kinder da sein kann !!!
Feliodea
04.11.2006, 20:03
Omega, wenn ich das richtig gelesen habe, seit ihr zu zweit, und du machst auch nur einen Mini-Job (120 €). Dann müsste die Kinderbetreuung ja wohl gesichert sein. Oder...bist du für die Betreuung nicht zuständig?
Was sollen denn Alleinerziehende sagen? Auch für diesen Personenkreis gibt es keine Sonderregelungen.
Gruß
Feli
die keine Mäuse hat
Omega216
04.11.2006, 20:33
Es geht nicht darum was wohl gesichert wäre sondern darum das wir bereit sind weniger Geld zu kriegen damit meine Frau ab 12.30 bei den Kindern sein kann !!
Ich mache einen Mini Job und muß teilweise von einer auf die anderen Stunde arbeiten gehn, je nach Auftragslage !!
Während meine Frau auch einen Mini Job macht der in der Woche vormittags ist.
Feliodea
04.11.2006, 20:37
Es geht leider nicht darum , was du möchtest, sondern was der Gesetzgeber von dir (euch) verlangt. Und dazu hat Neferatari schon alles geschrieben.
Liebe Grüße
Feli
die keine Mäuse hat
Omega216
04.11.2006, 20:59
Es kann nicht sein das man da keine Regelung trifft.
Von irgendwoher müssen ja die " min. 3 Stunden " ja kommen, also muß es auch Menschen geben die davon gebrauch machen können.
Ich kennen viele Elternteile dene es egal ist ob ihr Kind bis 16h in einem Kindergarten ist, uns aber nicht !!
Die Bundesregierung will es den Leuten gerade wieder " schmackhaft " machen Kinder zu kriegen aber da kann man nicht zulassen das ältere Kinder abgeschoben werden müssen.
Naja zur Not bleibt dann halt der gute alte Krankenschein wenn alles nichts hilft !! Weil dagegen ist noch kein Kraut gewachsen !!
Aber erstmal abwarten was die überhaupt wollen.
Und wenn es denen zu wenig ist was man im 400 Euro Job verdient müssen wir mal überlegen wer die Jobs geschaffen hat, ICH BESTIMMT NICHT !!
Die sollen doch erstmal Leute nehmen DIE NICHTS MACHEN und Kinderlos sind.
Nicht nur mit dieser Einschätzung/Meinung wirst Du bzw. werdet Ihr Schiffbruch erleiden.
Ich rate Dir/Euch dringend den Rat von nefertari zu beherzigen und anzunehmen.
Omega216
05.11.2006, 11:03
Na das sollte man denen natürlich nicht so sagen, es ist aber so.
Tja wenn ich den Rat annehme habe ich ja genau das was ich nicht will.... Es ist leider zumindest hier kein Problem die Kinder bis 16h in den KIGA zu bringen, da sind offene Plätze auch aus dem Grund weil es sich viele einfach nicht mehr erlauben können.
Alleine Mittagsessen würde 5 Euro pro Tag dort kosten und das muß man selber zahlen ( 2,50 Euro pro Kind )
Oder habe ich jetzt ein Brett vorm Kopf und verstehe den Ratschlag von nefertari1968 nicht so richtig ??? Dann würde ich mich sehr über eine Aufklärung freuen.
P.S. nochmal für alle, meine Frau ist sich nicht zu schade zum arbeiten, geht ja selber Putzen und ablenkung vom Haushalt und Beruf Mutter tut ihr ja auch gut.
Sie ist aber von Herzen aus Mutter und will dies nicht erst ab 16.30 sein !!
Trotzdem weiß ich immer noch nicht ob es nicht die möglichkeit gibt zu sagen man steht dem Markt nur 4 Std. Vormittags zur Verfügung und man halt dementsprechend weniger Geld bekommt !!!
Feliodea
05.11.2006, 11:15
Trotzdem weiß ich immer noch nicht ob es nicht die möglichkeit gibt zu sagen man steht dem Markt nur 4 Std. Vormittags zur Verfügung und man halt dementsprechend weniger Geld bekommt !!!
Nein !!!
Bei ALG II gibt es diese Möglichkeit nicht, weil es hierbei nicht auf die Verfügbarkeit, sondern nur auf die Bedürftigkeit ankommt.
Mit verzweifelten Grüßen
Feli
die keine Mäuse hat
Die Ägypter
05.11.2006, 18:32
Tja wenn ich den Rat annehme habe ich ja genau das was ich nicht will.... Es ist leider zumindest hier kein Problem die Kinder bis 16h in den KIGA zu bringen, da sind offene Plätze auch aus dem Grund weil es sich viele einfach nicht mehr erlauben können.
Alleine Mittagsessen würde 5 Euro pro Tag dort kosten und das muß man selber zahlen ( 2,50 Euro pro Kind )
Das sind ca. 100 Euro im Monat... der Sozialgeldsatz sieht für Kinder 207/276 Euro vor - hiervon entfallen lt. Zusammensetzung des Regelsatzes (http://www.renatemuenster.homepage.t-online.de/rha/wasistdrin.htm): 78.66 Euro auf die Ernährung des Kindes... das bedeutet mit den 100 Euro für KiGa-Essen überschreitet ihr diesen Satz bereits - außerdem müssen die Kinder zuhause auch noch verpflegt werden = geht also nicht! = konkreten Antrag auf Kostenübernahme stellen.
Oder habe ich jetzt ein Brett vorm Kopf und verstehe den Ratschlag von nefertari1968 nicht so richtig ??? Dann würde ich mich sehr über eine Aufklärung freuen.
Was genau verstehst du denn nicht?
P.S. nochmal für alle, meine Frau ist sich nicht zu schade zum arbeiten, geht ja selber Putzen und ablenkung vom Haushalt und Beruf Mutter tut ihr ja auch gut.
Sie ist aber von Herzen aus Mutter und will dies nicht erst ab 16.30 sein !!
Du möchtest das sie zum größten Teil für die Kinder da ist - sie möchte das auch? Dann musst du mehr arbeiten - notfalls mit einem 2. Minijob - besser aber mit einer richtigen Stelle - dann wird sie - weil du als mögliche Betreuung für die Kids ausfällst mehr Möglichkeiten haben, für die Kinder dazusein...
Trotzdem weiß ich immer noch nicht ob es nicht die möglichkeit gibt zu sagen man steht dem Markt nur 4 Std. Vormittags zur Verfügung und man halt dementsprechend weniger Geld bekommt !!!
Nein, ALG II wird nach Bedürftigkeit bemessen und danach, ob man dem Arbeitsmarkt mindestens für 3 Std. täglich zur Verfügung steht... und - man hat halt alles zu unternehmen um seine Hilfebedürftigkeit zu vermindern - und das trifft Eltern und Alleinerziehende genauso - wie alle anderen auch - nur über den Nachweis, das Kinderbetreuung a) nicht gesichert ist und b) die zuständige ArGe und c) das Jugendamt weder KiGa noch Kita noch Tagesmütter bezuschussen bzw. diese überhaupt nicht zur Verfügung stehen (regional bedingt und Eigenbemühen ist eben nachzuweisen), kann man aus dieser "Nummer" herauskommen....
Auszug aus dem SGB II
§ 10 Zumutbarkeit:
(1) Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass....
.... die Ausübung der Arbeit die Erziehung seines Kindes oder des Kindes seines Partners gefährden würde; die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit seine Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist; die zuständigen kommunalen Träger sollen darauf hinwirken, dass erwerbsfähigen Erziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird.....
Quelle (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__10.html)
Omega216
05.11.2006, 21:24
Natürlich will Sie das auch, oder glaubst ich zwinge sie dazu ??
Diesen Monat werde ich wohl auch auf fast 400 Euro kommen, aber das ändert ja nichts daran das wir Harzt IV bleiben und sie immer noch eventuell was bekommt....
Angenommen wir stellen alleine wegen des Essen einen Kostenübernahmeantrag, was machen wir wenn dieser genehmigt wird ?? Dann hängen da aber in einem großen Problem drinne oder ??
Naja erstmal abwarten was die genau wollen, vieleicht ist es auch nur erstmal um zu wissen was sie genau macht um sich zu bewerben etc....
Ich werde aber auch mitgehn, oder sollte man das lieber nicht ?? Ist doch ne BedarfsGEMEINSCHAFT also kann ich ja mitgehn oder ?
Die Ägypter
05.11.2006, 22:47
Natürlich will Sie das auch, oder glaubst ich zwinge sie dazu ??
Himmel.... habe ich das irgendwo behauptet/geschrieben?
Diesen Monat werde ich wohl auch auf fast 400 Euro kommen, aber das ändert ja nichts daran das wir Harzt IV bleiben und sie immer noch eventuell was bekommt....
Eben... genau das ist der Punkt - die Hilfebedürftigkeit und die Verpflichtung die daraus resultiert....
Angenommen wir stellen alleine wegen des Essen einen Kostenübernahmeantrag, was machen wir wenn dieser genehmigt wird ?? Dann hängen da aber in einem großen Problem drinne oder ??
Ich verstehe die Frage nicht.... Dann ist doch das Problem gelöst....
Naja erstmal abwarten was die genau wollen, vieleicht ist es auch nur erstmal um zu wissen was sie genau macht um sich zu bewerben etc....
Möglicherweise - ja....
Ich werde aber auch mitgehn, oder sollte man das lieber nicht ?? Ist doch ne BedarfsGEMEINSCHAFT also kann ich ja mitgehn oder ?
Natürlich - es sind eure gem. Angelegenheiten!
Und selbst ein Fremder dürfte als Beistand mitgehen!!!
Omega216
06.11.2006, 07:22
Na weil eben wenn die Kosten fürs Essen übernommen werden die Kinder bis 16h in den KIGA müssen, GENAU DAS WOLLEN WIR DOCH NICHT.
UNSERE KINDER SOLLEN ZU HAUSE ERZOGEN WERDEN UND NICHT VON ERZIEHERINNEN oder gar 1 Euro Kräfte !!
Tja wenn jemand nen Vollzeitjob für mich hat dann her damit, aber bei den heutigen Löhnen von 8 Euro Stunde wird man niemals aus Harzt IV rauskommen !!
Erstmal nen dickes Danke für die Hilfen....
Die Ägypter
06.11.2006, 07:47
Na weil eben wenn die Kosten fürs Essen übernommen werden die Kinder bis 16h in den KIGA müssen, GENAU DAS WOLLEN WIR DOCH NICHT.
UNSERE KINDER SOLLEN ZU HAUSE ERZOGEN WERDEN UND NICHT VON ERZIEHERINNEN oder gar 1 Euro Kräfte !!
Tja wenn jemand nen Vollzeitjob für mich hat dann her damit, aber bei den heutigen Löhnen von 8 Euro Stunde wird man niemals aus Harzt IV rauskommen !!
Erstmal nen dickes Danke für die Hilfen....
Ja bitte...
Sag mir wie es ausgegangen ist - ich muss nächstes Jahr im Okt. mein dann 3-jähriges Kind ganztägig unterbringen - weil... bei mir gibt es niemanden, der mitverdienen könnte....
Omega216
06.11.2006, 09:47
Klar melde mich am Freitag.... Ach ja habe vorhin im KIGA nachfragen lassen, da sind die Mittagsplätze ohne ende überbucht bzw. die warteliste ist 2 Seiten lang... Das würden wir auch bestätigt bekommen !!!
Aber kann man verlangen das Kinder deshalb den Kindergarten wechseln ??
Mal abgesehen davon was man den Kindern damit antut.
Die Ägypter
06.11.2006, 11:19
Aber kann man verlangen das Kinder deshalb den Kindergarten wechseln ??
Mal abgesehen davon was man den Kindern damit antut.
Ja - es sei denn ein Kinderarzt bescheinigt, dass die Kinder dadurch seelischen Schaden nehmen könnten - oder aber das Jugendamt ist euch hierzu vielleicht argumentativ behilflich.
Omega216
06.11.2006, 11:39
Naja wenn die es wirklich so wollen kriegen die es auch zurück.
Notfalls mit Krankmeldungen ohne ende !! Obwohl ich mir bei unserem Kinderarzt schon so einiges vorstellen kann ;-)
Irgendwann wird mal alles öffentlich werden wie es mit Harzt IV so abläuft und darauf freue ich mich wie ein kleines Kind !!
VIERZEHNNOTHELFER
06.11.2006, 17:45
ich hoffe nur, daß die vielen alleinerziehenden Mütter mit drei
Kindern die arbeiten müssen, diese Zeilen lesen, sie bestätigen alle Vorurteile
gegen Hartz IV-Empfänger
In fast jedem anderen Land ist Ganztagsbetreuung normal, die
Kinder sind nicht gestörter als hiesige!
"Es kann doch nicht sein das man 4 jährige Kinder den halben Tag woanders hinbringt, danach gehn sie um 7 ins Bett und man hat nichts von den eigenen Kindern ??"
"Tja wenn jemand nen Vollzeitjob für mich hat dann her damit, aber bei den heutigen Löhnen von 8 Euro Stunde wird man niemals aus Harzt IV rauskommen !!"
Ähm sorry, aber da komm ich nicht mit ... mensch, wir arbeiten auch beide voll, um über die Runden zu kommen und unser Kind geht bis ca. 17 Uhr in den Kindergarten. Er hat dort Spaß, viele Freunde, liebe Erzieherinnen, erlebt viel und hat sicher mehr davon, als er mit uns zu Hause anfangen konnte, als mein Mann und ich noch arbeitslos waren und mangels Geld kaum was unternehmen konnten. Nun spielen, kuscheln, lesen wir abends eben die 2-3 Stunden intensiv und nutzen die Wochenenden, um viel zu unternehmen. Was zu kurz kommt, ist Freizeit mal nur für uns "Große", aber unser Kind macht nicht im geringsten den Eindruck, darunter zu leiden!! Zu DDR-Zeiten war dies im übrigen gang + gäbe und ich glaube nicht, dass in den neuen Bundesländern nur unglückliche Menschen leben, die als Kind "abgeschoben" wurden?!
Die Ägypter
06.11.2006, 19:50
Hallo Limone,
wobei selbst ich mir schon einen nicht ganz so abrupten Übergang "Ganztags Zuhause - Ganztags Kindergarten" von hier auf jetzt wünschen würde... also das erste halbe Jahr Halbtagskindergarten, danach 3/4 und dann Vollzeit...
Kann mich wer ein wenig verstehen?
@ nefertari: DAS kann ich sehr gut nachvollziehen. Es läuft ja auf lange Sicht viel besser, wenn das Kind Zeit hat, sich einzugewöhnen und dann auch mit Spaß in den Kindergarten geht, als wenn allso holter di polter geht. Ich habe unser Kind durch Spielgruppen, wo es dann 2-3 mal pro Woche 2 Std alleine hinging, vorbereitet und eigentlich sollte nach dem Umzug auch nochmal eine längere Eingewöhnungsphase sein, aber leider war noch Krankenhaus zwischendurch angesagt, so dass das dann verkürzt war. Zum Glück ist er so unkompliziert und hat sich superschnell eingewöhnt und geht seitdem ohne Tränen und Abschiedsschmerz hin ... Aber grundsätzlich finde ich es nicht wirklich ein Problem, wenn das Kind ganztags betreut wird, wenn es eine gute Einrichtung ist. Das scheint ein (west-)deutschen Problem zu sein, das so problematisieren. Wenn man mal nach Schweden, Frankreich usw guckt, da macht sich kaum eine Mutter (und die Väter) SO ein schlechtes Gewissen wie wir hier!!
Toi toi toi, dass bei dir alles gut läuft!
VIERZEHNNOTHELFER
07.11.2006, 01:18
Ich kann Limone und Nefertari sehr gut verstehen, aber
den Ursprungsposter mit den drei Kindern nicht!
Omega216
07.11.2006, 21:27
Brauchst ja auch nicht !! Wenn es für Eltern OK ist das Kinder von 8 bis 17h woanders sind ist es mir auch persönlich egal !!
Aber es ging ja auch eigentlich um was anderes.....
Dann wollen mal hoffen das nicht eure Arbeitsplätze mal verliert weil ein EEJler diesen annimmt. Aber dann habt wieder mehr Zeit für die Kinder !!
Naja und die Vergleiche mit der DDR, naja ich weiß nicht.... Es gab ja schonmal Zwangsarbeit in Deutschland.................
Feliodea
07.11.2006, 21:52
Omega,
ich verstehe ja noch, dass dir unsere Antworten nicht gefallen. Aber das ist nun mal die bittere Realität, und da können wir auch nichts daran ändern. Dein letztes Posting finde ich allerdings zum :kotz:
Kopfschüttelnde Grüße
Feli
die dafür kein Verständnis hat :oops:
VIERZEHNNOTHELFER
08.11.2006, 09:16
er wirds nicht begreifen, es hat gar keinen Sinn. So jemand will nur
die Antworten hören, die ihm genehm sind. Jetzt muß das Amt ihn
überzeugen! Wie gesagt, Ganztagsschule ist in fast jedem anderen
Land normal, sind deutsche Kinder die einzigen, die das nicht schaffen?
Seine drei jedenfalls.
Omega216
08.11.2006, 11:07
Manche hätten sich lieber einen Hund anschaffen sollen anstatt Kinder in die Welt zu setzen !!
Egal ich habe meine Meinung und meine Frau wird mit sicherheit nicht ab 12h irgendwo ne Maßnahme machen werden !!
Die EEJ Skalvenjobs sollen andere machen und damit weitere Arbeitsplätze zerstören ( DAS IST NACHGEWIESEN )
Werden jetzt mal schnell das Gehalt aufstocken, OK dann haben wir Abzüge aber immer noch besser mit 2-300 Euro selber beizutragen anstelle mit nem EEJ dem Staat noch mehr zu kosten !!
und jetzt zerreißt mich mir scheiss egal, ich steh zu meiner Meinung
"Manche hätten sich lieber einen Hund anschaffen sollen anstatt Kinder in die Welt zu setzen !!"
Sag mal, gehts noch??? Manche sollten sich lieber einen Job suchen als auf Steuerzahlerkosten drei Kinder zu Hause zu betüddeln. Wer sich wirklich bemüht und nichts findet oder wer aus gesundheitlichen Gründen nicht voll arbeiten kann, für den ist ALG II da, aber nicht für Leute, die scheinbar keine Lust haben, zu arbeiten!!! DU bist doch auch fast den ganzen Tag zu Hause, wenn du für 100 Euro arbeitest, wird das ja nicht jeden Tag sein, oder? Was spricht dann dagegen, dass deine Frau arbeiten geht (wenn sie was findet - EinEuroJob ist ja nicht auf Dauer gedacht, bei euch vielleicht eher um die Arbeitsmotivation zu testen, haha) und du dich um die Kinder kümmerst? Aber das scheint ja nicht zur Diskussion zu stehen. Frauen an den Herd, oder was? Ich fass es nicht! Ich hoffe sehr, dass eure Arge etwas passendes für euch findet. Meinst du, es ist ein tolles Vorbild, den Kindern zu zeigen, dass man auf Steuerzahlerkosten lebt und nicht arbeiten will? Ich denke, das kann nicht euer Ernst sein!
Und der Vergleich mit der Zwangsarbeit in Verbindung mit der DDR? Herr, schmeiß Hirn vom Himmel!!!
VIERZEHNNOTHELFER
11.11.2006, 14:26
solche Poster wie Omega216 wissen gar nicht, daß Kinder
solche Eltern als Vorbild brauchen, die ARBEITEN!
Die Ägypter
11.11.2006, 20:06
solche Poster wie Omega216 wissen gar nicht, daß Kinder
solche Eltern als Vorbild brauchen, die ARBEITEN!
Wobei Alleinerziehende schon anders behandelt werden sollten - ich hatte dazu in einem anderen Thread einiges an Problematik geschrieben die ab nächstes Jahr auf mich zukommt und eben durch das Durcheinander im Zusammenhang mit dem bestehenden Anspruch auf ALG I entsteht... Und das geht leider so ziemlich allen Frauen nach dem Erziehungsurlaub so...
Rechtsanspruch auf Teilzeitkindergartenplatz ab 3. LJ des Kindes - Dann die Verpflichtung ALG I als vorrangige Leistung zu beantragen... dieses wird analog zur vorhandenen Unterbringung des Kindes zumeist nur in Teilzeitform geleistet = also nur die Hälfte an Anspruch...
Das bedeutet ALG I liegt unter ALG II = erg. ALG II - so, und die dann zuständige ArGe die erg. ALG II leistet will wiederum Ganztagsverfügbarkeit sehen... Nur wie?
Vorher ausprobieren, was das Kind überhaupt verträgt, geht nicht - Übergänge schaffen auch nicht - und man ist im Prinzip sofort verpflichtet ganztags zu arbeiten, wird aber über das reduzierte ALG I im Grunde bestraft, vor allem wenn man vor der Geburt Vollzeit gearbeitet hat...
Es geht aber noch weiter... wenn dann Ferien sind - und es nicht gelingt einen Kindergarten zu finden, der das Kind auch in den Ferien betreut, dann meldet die BA dich aus ALG I-Bezug ab... so - nun geht man wieder zur ArGe - natürlich mit dem Nachweis sich um einen Ferienkindergarten bemüht zu haben- und beantragt für die Ferienzeit volles ALG II - denn ALG I fällt ja in der Zeit weg... Je nach Betrag ist u. U. bei längerer Bearbeitungszeit Lebensunterhalt und Miete gefährdet...
Aber auch das ist noch nicht alles - kurz vor Ende der Ferien muss man dann wieder neuen Antrag auf ALG I stellen, da ja vorrangige Leistung und Verfügbarkeit wieder Vollzeit möglich - nach Bewilligung - ist man ALG II-mäßig überzahlt, denn man kann die Änderungsmitteilung ja nicht vorsorglich an die ArGe geben, sondern erst nach Bescheid ALG I = Rückforderung und Rückführung auf Ratenbasis...
Tut mir leid, wenn ich jetzt einmal darzustellen versuchte, das mich das einfach überfordert - wäre ich nur für mich allein verantwortlich - ok, dann fresse ich eben trockenen 59 Cent-Toast, aber was ist mit meinem Kind?
Und dieses Procedere mit Überzahlung, Neuanträgen, Änderungsmitteilungen, Ratenzahlung etc. 4x im Jahr =????
Kann es sein, das da wer irgend etwas nicht so richtig durchdacht hat?
Seebarsch
11.11.2006, 20:36
Kann es sein, dass im christlichen Weltbild der meisten Politiker die alleinerziehende Mutter einfach nicht vorkommt?
Oder dass sie, oh Sünde, eben Strafe auf sich nehmen muss ?
Oder gilt das Grundgesetz "Schutz der Familie" nur für die Standardfamilie aus Vater, Mutter und Kind?
Die Ägypter
11.11.2006, 20:58
Mich würde vielmehr interessieren, ob ich verpflichtet bin eine Ganztagsunterbringung zu suchen (und welche Kriterien ich dafür auf mich nehmen muss - Entfernung, Art des Kindergartens, Kosten) bzw. ob ich die Nichtverfügbarkeit ggf. geeigneter Unterbringung für meinen Sohn belegen muss...
Respektive - ob ich jetzt schon zur ArGe muss, obgleich jetzt noch keine Arbeitspflicht besteht - um eben dies zu klären - und die Frage - wie kläre ich es rechtswirksam für mich - ohne böse Überraschungen.
Denn ich muss jetzt entscheiden - ich habe noch 11 Monate Zeit - aber wenn ich mich jetzt nicht um einen Kindergartenplatz bemühe, wird mir das doch auch wieder zum Nachteil ausgelegt, oder?
Also was soll ich tun - welche Rechte habe ich?
Und so oder so.... das Risiko in den Ferien bleibt... und auch das mein ALG I-Anspruch nicht für mich und mein Kind reicht .... Also so oder so erg. ALG II-Leistungen mit allen verbundenen Nachteilen.....
Seebarsch
11.11.2006, 21:46
Ich würde da mal das Gesetz heranziehen. Nach § 10 Absatz 1Nr .3 SGB II sollen die zuständigen kommunalen Träger .......
Also fix hin zur ARGE und einen Antrag stellen.
Wenn diejenigen, die über die Tagesplätze verfügen, Dir keinen zur Verfügung stellen, sind m.E. Deine Mitwirkungspflichten ausreichend nachgewiesen und erschöpft!
Zusätzlich kann man ja auch das Jugendamt um Mithilfe zur Suche eines Tagesplatzes heranziehen.
Zur Sicherheit kann man die ARGE ja auch schriftlich auffordern, die notwendigen Maßnahmen zu nennen.
VIERZEHNNOTHELFER
12.11.2006, 15:20
Es gibt sehr große Unterschiede zwischen einer alleinerziehenden
Mutter, die arbeiten möchte, und die das Beste für ihr Kind möchte
und solche wie Omega216 und Partnerin, wo die drei Kinder ein
Alibi sind, damit sie beide nicht arbeiten müssen und auf Kosten
der Solidargemeinschaft leben können.
VIERZEHNNOTHELFER
28.11.2006, 19:17
Manche hätten sich lieber einen Hund anschaffen sollen anstatt Kinder in die Welt zu setzen !!
Egal ich habe meine Meinung und meine Frau wird mit sicherheit nicht ab 12h irgendwo ne Maßnahme machen werden !!
Die EEJ Skalvenjobs sollen andere machen und damit weitere Arbeitsplätze zerstören ( DAS IST NACHGEWIESEN )
Werden jetzt mal schnell das Gehalt aufstocken, OK dann haben wir Abzüge aber immer noch besser mit 2-300 Euro selber beizutragen anstelle mit nem EEJ dem Staat noch mehr zu kosten !!
und jetzt zerreißt mich mir scheiss egal, ich steh zu meiner Meinung
ja, Du stehst dazu, sagst aber niemandem, wie es weitergegangen ist und willst die unliebsamen Antworten ignorieren.
Mutti mit 3 Kinder
16.01.2007, 18:55
hallo.ich hab auch 3 Kinder ok 2 noch davon Zuhause
Die mittlere ist 12 und geht von 8-13(14 ) Uhr in die Schule
meine kleine wird jetzt bald 4 und geht von 12:30-17 Uhr in denn Kindergarten bez.Freitags bis 15:30 in denn Kindergarten
ich beziehe auch ALG2
Der Kindergarte wird vom Kirchenamt bezahlt nur Trinkgeld 36Euro alle 6 Monate muß ich selber zahlen
Ich denke schon das an ,wenn die Kinder im Kindergarten sind / Schule sind auch für ein paar Stunden Arbeiten gehen kann-Und ich denke auch das man das Kind *Umsetzen*kann von denn Zeiten
Allso Nachmittag in Vormittag oder auch ganztag
Ich meine die Kinder sind in dem alter ( meine ) wo die ,wenns warm ist draußen,eh nicht bei mami am Rochzipfel hängen.In denn ferien seh ich aber auch Probleme und im Winter
Drum verstehe ich Omega nur zum Teil zum teil aber auch nicht
(Egal ich habe meine Meinung und meine Frau wird mit sicherheit nicht ab 12h irgendwo ne Maßnahme machen werden !!)
Wenn Ihr so dagegen seid-Warum suchts Du Dir nicht noch eine 2 Job bez.versth ich nicht ganz warum deine Frau vorgeladen ist wenn Sie doch schon einen Job hat ?
Oder aber macht selber Tagesmutter-dann ist Sie bei denn Kindern und Ihr könnt anderen (alleinerziehenden so wie mir ) dann helfen
Obwohl(Eigene Meinung ) das für mich vom Staat auch eine MIlchmädchen rechnung ist
Unsereisn soll Arbeiten gehen 3-4 Stunden am Tag aber ne Tagesmutter wird vom Staat bezahlt
Es sollte ein MIndeslohn für MÜTTER geben.dann währe das auch der WElt
VIERZEHNNOTHELFER
18.01.2007, 10:55
Omega216 traut sich doch gar nicht mehr zu antworten!
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