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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gründerzuschuss


monika
02.11.2006, 22:27
Hallo,

ich bin im Moment krank, aber anschließend Alg I Bezieher für 6 Monate.

Ich möchte mich gern selbständig machen und wenn alles gut geht, werde ich den Gründerzuschuss von 300,00 € für 9 -15 Monate erhalten.

Da ich mit meiner Familie aber in einer Bedarfsgemeinschaft lebe, wird dieser Zuschuss wahrscheinlich vom Sozialamt abgefasst, wie alle zusätzlichen Einnahmen und ich habe kein Geld, um mich in den ersten Monaten über Wasser zu halten.

Wie sehen denn die Gesetze aus? Gibt es bei dieser Einnahme eine Ausnahme, da sie ja angebracht ist, um Krankenversicherungen etc. zu zahlen? Desweiteren habe ich kein Polster für Investitionen. Die 300,00 € würden mir reichen, aber ohne die kann ich mir die Selbständigkeit abschminken.

Ich hoffe auf Antwort.

Liebe Grüße

moni

Betroffener
03.11.2006, 03:07
:welcome: monika,

leider wird der "Gründungszuschuss" (früher "Überbrückungsgeld) als Einkommen auf die Bedarfsgemeinschaft angerechnet - ebenso wie Dein ALG I.

Bliebe die Frage, ob die Bedarfsgemeinschaft unausweichlich ist.

monika
03.11.2006, 16:50
Hallo,

ist sie, leider. Ich bin verheiratet, habe einen Sohn und wir leben natürlich in einer Wohnung. Für dieses Vorhaben, würde ich mich natürlich nicht scheiden lassen.

Ist es denn richtig, dass ich Krankengeld von den 300,00 € bezahlen müsste? Das hieße ja, dass sich niemand selbstständig machen kann, der in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, außer er hat genügend Rücklagen, aber dann braucht er auch keinen Gründerzuschuss. Das ist doch schwachsinnig.

Liebe Grüße

moni

Seebarsch
03.11.2006, 18:41
Hier sind eine Menge Informationen zum Gründungszuschuss!
BA: Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit (http://www.arbeitsagentur.de/nn_228118/Navigation/zentral/Arbeitnehmer-info/Berufliche-neuorientierung/Existenzgruendung/Existenzgruendung-Nav.html__nnn=true)
Hoffentlich werden Sie da fündig !

Betroffener
04.11.2006, 13:50
Leider steht es so in den Durchführungungshinweisen zum § 11 des SGB II:


Nicht zweckgebunden sind:
- Übergangsgebührnisse nach §11 Soldatenversorgungsgesetz (SVG),
- Übergangsbeihilfen nach §§ 12 und 13 SVG,
- Existenzgründungszuschuss nach § 421 l SGB III,
- Einkommen aus einer Tätigkeit in einem freiwilligen sozialen bzw. ökologischen Jahr.

Und nur zweckgebundene Einkommen werden nicht angerechnet.

Über Sinn oder Unsinn solcher Regelungen mag man streiten - aber die sind nun einmal vorhanden.

Seebarsch
04.11.2006, 15:47
Ich habe gerade ein Urteil zur nicht Berücksichtigung des Existenzgründungszuschusses als Einkommen gefunden.
sehe hier:Sozialgerichtsbarkeit Bundesrepublik Deutschland (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=59751&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=)

Landessozialgericht Baden-Württemberg
L 8 AS 2198/06 ER-B 25.08.2006

Danach ist der Existenzgründungszuschuss zweckbestimmt und nicht beim Alg 2 als Einkommen zu berücksichtigen !

Zudem besteht da wohl offensichtlich eine Gesetzeslücke, da der Existenzgründungszuschuss nach § 421 SGB III ja durch den Gründungszuschuss nach § 57 SGB III abgelöst wurde.
Sehr interessant !

monika
04.11.2006, 20:51
Hallo Seebarsch,

vielen Dank, das ist ja mal eine gute Nachricht. Da geht doch direkt die Sonne auf. Ich habe schon hin und her gerechnet und es vielleicht auch ohne die 300,00 € geschafft aber höchstwahrscheinlich in der Anfangsphase nicht. Ich bin super glücklich. Nun müssen nur noch die 999 anderen Hürden genommen werden.

Vielen, vielen Dank für den Hinweis.

Liebe Grüße

moni

Seebarsch
04.11.2006, 21:05
Hallo monika,
ich will Deine Freude nicht trüben. Bei der Entscheidung handelt es sich um eine Entscheidung eines LSG die von der ARGE nicht unbedingt beachtet werden muss. Die Entscheidung hat keinen Gesetzescharakter.
Mit Entsetzen sehe ich jetzt auch Deinen Wohnort. Die ARGE in Bonn ist eigentlich weder für schnelle noch für vernünftige Lösungen bekannt.
Ich forsche noch einmal weiter und werde mich melden wenn ich was verwertbares gefunden habe.

monika
05.11.2006, 10:07
Hallo Seebarsch,

du bist echt lieb und ich danke dir für deine Hilfe. Ich habe die 300,00 € inzwischen schon gut verplant für Investitionen. Es wäre toll, wenn ich sie wirklich bekommen könnte. Ich hoffe, du findest noch was positives.

Einen schönen Sonntag und alles Gute

moni

monika2007
10.11.2006, 00:46
Hallo Monika,

eine späte Antwort, aber vielleicht liest du es ja noch.

Ich stolpere ein bisschen über die 300 Euro... Der Gründerzuschuss besteht aus zwei Teilen:
a) dem Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen ALG plus
b) 300 Euro zur sozialen Absicherung

Redest du von diesen 300 Euro?

Wenn ja, kann ich mir nicht vorstellen, kann ich mir nicht vorstellen, dass diese 300 Euro auf irgendwas angerechnet werden können. Wie willst du deine Krankenversicherung bezahlen, wenn du dieses Geld bereits "verplant" hast??? Mit der Selbständigkeit greift die Familienversicherung nicht mehr!

(Trotzdem) viel Erfolg

Monika

monika
10.11.2006, 09:49
Hallo Monika,

ich meinte die zusätzlichen 300,00 €.

Vorstellen kann ich mir auch nicht, dass die mir das Geld berechnen, denn krankenversichern muss ich mich ja nun mal, aber die Gesetze sind oft unvorstellbar, die Erfahrung musste ich leider machen.

Ich werde wohl meinen Sachbearbeiter von Alg II fragen müssen, aber mir wäre es lieber gewesen, wenn ich vorher schlauer gewesen wäre als er, denn die Leute kennen sich ja auch oft nicht aus, da sich die Gesetze und Regelungen ständig ändern. So sollte man also für sie mitdenken und das Recherchieren übernehmen, sonst bekommt man womöglich gar nichts.

Liebe Grüße

moni