PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zwangumzug


Manga
22.09.2005, 19:16
Hallo

Bin Neu und möchte erst einmal alle Grüssen.

Ich habe mit dem letzten Bescheid eine Aufforderung bekommen meine Miete zu senken, sind leider um 121€ zu hoch.
Abschließend heißt es im Text - "Das es sich lediglich um eine Anhörung gemäß § 24 SGB X handelt."
Dazu habe ich ein paar Fragen und ich hoffe das ihr mir weiterhelfen könnt.

Nun zu meinen fragen:

1. Was bedeutet das Fettgedruckte genau?
2. Können die mich zwingen auszuziehen oder dürfen die lediglich meine KDU kürzenß
3. Was bedeutet senken, bis auf die erlaubten Mietobergrenzen oder nur einen "großen"Teil der Kosten.
4. Wenn ich es bei meinem Vermieter schaffe die Miete um 70€ - 90€ zu senken, würde die Arge es eurer Meinung nach dann akzetieren?

Vielen Dank im vorraus

Manga

Betroffener
23.09.2005, 01:57
:welcome: Manga,

Das sind viele Fragen auf einmal.

Dein fettgedruckter Teil bedeutet, dass Du Dich dazu äussern musst.
Nieman kann Dich zwingen die Wohnung zu wechseln, allerdings wird Dir schlussendlich kaum etwas anderes übrig bleiben, wenn Dir die KdU gekürzt wird auf die sogenannten "angemessenen" Kosten.

Und genau hier ist die mögliche Chance.

Vielfach erfolgt eben leider keine Einzelfallprüfung mit Berücksichtigung des Einzelfalles darauf, dass es eben kein günstiger Wohnraum verfügbar ist, keine Wirtschaftlichkeitsberechnung usw.

Ich empfehle daher dringend, die KdU-Richtlinien, den regionalen Mietspiegel, die aktuelle Wohngeldtabelle und den regionalen Mieterbund zu Rate zu ziehen, um sich nötigenfalls gegen das Amt wehren zu können.

Die KDU-Werte solltest Du in der von Bremen finden bei: http://www.arbeitslosennetz.de/forum/templates/subSilver/images/icon_mini_faq.gif Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php) - Wohnung.
Ansonten gibt es unter ALG II Wohnung noch einige "angepinnte" wichtige Informationen, welche Schritte unbedingt einzuhalten sind, um der Absenkung der KdU entgegen zu treten.

Viel Erfolg