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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verlängerung der EGV wegen Fehlzeiten


UlliFynn
10.12.2010, 17:47
Hallo..

Ich hoffe es kann mir nun jemand schnell weiterhelfen..Versuche nun so knapp wie möglich mein Problem zu schildern..Ich habe eine EGV unterschrieben für einen 1€ Job..Dauer der Arbeitsgelegenheit ab dem 14.06.2010 bis voraussichtlich 13.12.2010..bei dem Gespräch beim AA ist mir mehrmals zugesagt worden,das ich in der Ferienzeit aufgrund der Betreuung meines Sohnes freigestellt bin..mein Sohn besucht einen KiGa,ich arbeitete in einer KiTa. Der KiTa wo ich arbeitete hatte die ersten 3 Wochen von den sommerferien geschlossen,der KiGa von meinem Sohn die letzten 3 Wochen.Nun war ich gewillt in der Zeit,wo der KiGa meines Sohnes geschlossen hat,dort weiter zu arbeiten,Sohn sollte dann dort betreut werden....aber...dann sollte ich fürs tägliche Mittagessen dort bezahlen,womit ich nicht einverstanden war und somit blieb ich dann die ganzen Ferien zuhause.. Der Träger meinte dann immer zu mir,das die Wochen hinten dran gehangen werden.. Ganz ehrlich,möchte dort nicht mehr Sklave spielen,hab da feste Aufgaben die ich täglich zu erledigen habe und dann kommen immer Zusatzjobs dazu..Träger hat mir auch ganz frech ins Gesicht gesagt,Sie könnten sich keine 400€ Kraft leisten,dafür wäre ich ja da.. So nach der EGV wäre ja nun am 13.12. beendet,habe vom AA nichts schriftliches erhalten,das die Maßnahme verlängert wird. Kann ich nun den 13.12. als meinen letzten Arbeitstag in dieser KiTa sehen???????????

Helga40
10.12.2010, 19:48
Ja, natürlich. Wenn nichts neues ÜBER DIE ARGE vereinbart wurde, endet deine Maßnahme zum 13.12. Der Maßnahmeträger hat nicht einfach zu bestimmen, dass die Maßnahme weitergeht. Wenn, dann darf das nur die ARGE.

Helga

UlliFynn
10.12.2010, 21:11
also bei Gesprächen beim AA ist schon mal angemerkt worden,das evt dann dran gehangen werden muß,die Fehlzeiten,aber hab nichts schriftliches bekommen,geschweige eine neue EGV.. bei einem Telefongespräch mit einer AA Mitarbeiterin hat Sie aber auch mir mal gesagt,das der Träger überhaupt nix zu bestimmen hat... Hätte sogar noch 1 Urlaubstag,könnte ich also am 13. dahin gehen,den Urlaubstag für den 13 eintragen ,meine Sachen nehmen und gehen?