Die Ägypter
03.11.2006, 03:24
Bruttolohn von 1.084 Euro ergibt netto ein Hartz-IV-Einkommen
Arbeit und Soziales/Antwort
Berlin: (hib/VOM) Eine alleinstehende Person müsste einen Bruttolohn von 1.084 Euro erhalten, um netto mit etwa 830 Euro den gleichen Betrag zur Verfügung zu haben wie ein vergleichbarer Arbeitslosengeld-II-Empfänger.
Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (16/2448 (http://dip.bundestag.de/btd/16/024/1602448.pdf)) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/2159 (http://dip.bundestag.de/btd/16/021/1602159.pdf)) hervor. Alleinerziehende mit einem über 15-jährigen Kind müssten brutto 1.615 Euro (Lohnsteuerklasse II) verdienen, um netto einschließlich Kindergeld auf das Hartz-IV-Einkommen von 1.292 Euro zu kommen.
Bei zwei über 15-jährigen Kindern müsste das Bruttoarbeitsentgelt 2.159 Euro betragen, um unter dem Strich über 1.727 Euro verfügen zu können.
Bei drei über 15-jährigen Kindern wären brutto 2.763 Euro erforderlich, um netto 2.174 Euro übrig zu haben. Die Regierung weist in der Antwort aber ausdrücklich darauf hin, dass solche Fallkonstellationen ohne anrechenbares Einkommen des Alleinerziehenden oder eines der Kinder "in der Lebenswirklichkeit" höchst selten vorkommen.
--------------> Quelle und Rest (http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_249/05.html)
Arbeit und Soziales/Antwort
Berlin: (hib/VOM) Eine alleinstehende Person müsste einen Bruttolohn von 1.084 Euro erhalten, um netto mit etwa 830 Euro den gleichen Betrag zur Verfügung zu haben wie ein vergleichbarer Arbeitslosengeld-II-Empfänger.
Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (16/2448 (http://dip.bundestag.de/btd/16/024/1602448.pdf)) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/2159 (http://dip.bundestag.de/btd/16/021/1602159.pdf)) hervor. Alleinerziehende mit einem über 15-jährigen Kind müssten brutto 1.615 Euro (Lohnsteuerklasse II) verdienen, um netto einschließlich Kindergeld auf das Hartz-IV-Einkommen von 1.292 Euro zu kommen.
Bei zwei über 15-jährigen Kindern müsste das Bruttoarbeitsentgelt 2.159 Euro betragen, um unter dem Strich über 1.727 Euro verfügen zu können.
Bei drei über 15-jährigen Kindern wären brutto 2.763 Euro erforderlich, um netto 2.174 Euro übrig zu haben. Die Regierung weist in der Antwort aber ausdrücklich darauf hin, dass solche Fallkonstellationen ohne anrechenbares Einkommen des Alleinerziehenden oder eines der Kinder "in der Lebenswirklichkeit" höchst selten vorkommen.
--------------> Quelle und Rest (http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_249/05.html)