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Die Ägypter
03.11.2006, 03:24
Bruttolohn von 1.084 Euro ergibt netto ein Hartz-IV-Einkommen

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Eine alleinstehende Person müsste einen Bruttolohn von 1.084 Euro erhalten, um netto mit etwa 830 Euro den gleichen Betrag zur Verfügung zu haben wie ein vergleichbarer Arbeitslosengeld-II-Empfänger.

Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (16/2448 (http://dip.bundestag.de/btd/16/024/1602448.pdf)) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/2159 (http://dip.bundestag.de/btd/16/021/1602159.pdf)) hervor. Alleinerziehende mit einem über 15-jährigen Kind müssten brutto 1.615 Euro (Lohnsteuerklasse II) verdienen, um netto einschließlich Kindergeld auf das Hartz-IV-Einkommen von 1.292 Euro zu kommen.

Bei zwei über 15-jährigen Kindern müsste das Bruttoarbeitsentgelt 2.159 Euro betragen, um unter dem Strich über 1.727 Euro verfügen zu können.

Bei drei über 15-jährigen Kindern wären brutto 2.763 Euro erforderlich, um netto 2.174 Euro übrig zu haben. Die Regierung weist in der Antwort aber ausdrücklich darauf hin, dass solche Fallkonstellationen ohne anrechenbares Einkommen des Alleinerziehenden oder eines der Kinder "in der Lebenswirklichkeit" höchst selten vorkommen.


--------------> Quelle und Rest (http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_249/05.html)

Die Ägypter
03.11.2006, 03:33
Eine alleinstehende Person müsste einen Bruttolohn von 1.084 Euro erhalten, um netto mit etwa 830 Euro den gleichen Betrag zur Verfügung zu haben wie ein vergleichbarer Arbeitslosengeld-II-Empfänger.

---830 Euro
- -345 Euro (Regelsatz)
____________________

= 485 Euro für KdU (Warmmiete) :-?


Interessant, das ich in Bremen bei Mietstufe IV mit zwei Personen mit 419 Euro anerkannter Warmmiete schon im Grenzbereich herumschrabe... Meine Warmmiete liegt bei 7,22 Euro pro m²! Bei 7,41 Euro pro m² würde ich die Aufforderung zur Senkung meiner Unterkunftskosten erhalten....

In der Beispielberechnung muss die Warmmiete bei ca. 10,78 Euro liegen...

Kann mir mal jemand erklären, mit welchen Mondzahlen hier gerechnet wurde? Bzw. in welchem Bundesland diese Höchstmiete möglich ist=???

Seebarsch
03.11.2006, 15:41
Das kann man aufgeben !
Ich kann nicht nachvollziehen, wie die an die 830 € netto des AN kommen !
siehe hier:http://www.lohn1.de/lobn.htm

Die 830 € die den Alg 2 Bezieher zugerechnet werden, sind wahrscheinlich mal wieder, wie so oft, mit dem durchschnittlichen Zuschlag nach § 24 SGB II gerechnet.
:-?

Dagoberti
04.11.2006, 08:19
In der Beispielberechnung muss die Warmmiete bei ca. 10,78 Euro liegen...

Kann mir mal jemand erklären, mit welchen Mondzahlen hier gerechnet wurde? Bzw. in welchem Bundesland diese Höchstmiete möglich ist=???

Moin!

Ich wohne im Landkreis München. Mir als Einzelperson würde ein Apartement mit einer Kaltmiete von max. € 390,- bezahlt werden. Für das Geld gibt es bei uns nur selten eine Wohnung, welche dann auch nur 28qm bis 35qm beträgt.

Gruß

Schnulli96
04.11.2006, 12:27
Hallo
ich hab da auch mal nee Frage:Wird die Miete denn pro Person oder pro BG aktzeptiert?
Ich hab eine Warmiete von 630€ bei 63 qm und 3 Personen.