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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Jeder 1 € Job durch nen Mini Job aufgeben ohne Probleme ??


Omega216
23.09.2005, 12:27
Wie ist da genau die Sachlage, angenommen man muß am 1.11 zum 1 € Job antreten.... Man hätte dann aber durch Zufall die möglichkeit einen Mini Job ( 400 Euro ) auch am 1.11 oder später anzunehmen...

Darf ich dann den 1 Euro Job ohne Angst vor einer Leistungskürzung schmeißen und den 400 Euro Mini Job ausfüphren ??

oder

Muß ich erst die 6 Monate den 1 Euro Job zu ende bringen ?? !!

Wie ist da genau die Sachlage ??

Meiner Meinung nach bringt einem der Mini Job doch mehr um eine eventuelle spätere Festeinstellung bekommen zu können !!

Betroffener
23.09.2005, 14:44
Omega,

nach meiner Auffassung trägt beides nicht unbedingt zu einer späteren Vollbeschäftigung bei, sondern führt grundsätzlich zum Abbau sozialversicherungspflichtiger Vollzeitstellen.

Gerade durch die Mini-, Midi-Jobs gingen ja in den letzten Jahren Millionen von sozialversicherungspflichtiger Jobs in den unteren bis mittleren Voll- und Teilzeit-Lohnsegmenten verloren

Von welcher Art der "Beschäftigung" (MAE oder Minijob) im Einzelfall unterm Strich mehr Geld übrig bleibt, hängt vom Job und der jeweiligen Situation ab und ist einfach ein Rechenexempel.

Auf jeden Fall ist jede Art "richtiger" Job vorrangig vor einem sogennaten Ein-Euro-Job mit MAE und kann bei anderweitiger Arbeitsaufnahme sofort "geschmissen" werden.

Ansonsten - die Hoffnung stirbt zuletzt.

Omega216
23.09.2005, 15:01
Na hoffentlich sieht das der Fallmanager auch so wenn ich nach Aufnahme des 1 Euro Jobs nen Mini Job machen will ( lieber Mini als nix )

Das Problem wird noch folgendes sein, ich habe 50% Schwerbeschädigung, die müssen mir auch nen 1€ Job anieten den ich machen kann.....

Omega216
25.09.2005, 13:22
Ist es jetzt wirklich 100% das man bei Aufnahme eines Mini Job ( 400 Euro ) keinen 1 Euro Job machen muß ??

ODer kann der Sachbearbeiter sagen : nee nee erstmal den Euro Job erledigen und den Mini Job später machen

StephanK
25.09.2005, 13:30
Ist es jetzt wirklich 100% das man bei Aufnahme eines Mini Job ( 400 Euro ) keinen 1 Euro Job machen muß ??Ja! Auch ein geringfügiges Arbeitsverhältnis ("Mini-Job") ist ein Arbeitsverhältnis, während ein "1-€-Job" kein Arbeitsverhältnis ist, sondern nur eine "Arbeitsgelegenheit"; insofern ist der Begriff 1-€-Job nämlich irreführend, und auch als 1-€-Jobber bist Du juristisch betrachtet weiterhin arbeitslos (nur für die Statistik nicht - warum wohl? :wink: ), als geringfügig Beschäftigter aber nicht oder allenfalls teilzeitarbeitslos.
Also keine Bange - auch ein Mini-Job geht dem "Pseudo-Job" ("1-€-Job") vor.

Omega216
25.09.2005, 15:07
Danke erstmal für die raschen Antworten.
Aber wie sieht es aus wenn man schon den 1 Euro Job :-) nen Monat oder zwei Wochen macht und dann die möglichkeit hat nen Mini Job ( 400 Euronen ) annzunehmen ??

Und mal was anderes, darf in einer Bedarfsgemeinschaft zum Beispiel der Mann und die Frau nen Mini Job ausüben und dabei auch beide dazuverdienen oder wird generell der kpl. Verdienst des Partners angerechnet ??

StephanK
25.09.2005, 15:36
Aber wie sieht es aus wenn man schon den 1 Euro Job :-) nen Monat oder zwei Wochen macht und dann die möglichkeit hat nen Mini Job ( 400 Euronen ) annzunehmen ??Nicht anders: "richtige", bezahlte Arbeit geht IMMER vor! Trotzdem sollte man beim 1-€-Job nicht einfach wegbleiben, sondern dem Alg II-Träger vorher Bescheid sagen.

Und mal was anderes, darf in einer Bedarfsgemeinschaft zum Beispiel der Mann und die Frau nen Mini Job ausüben und dabei auch beide dazuverdienen oder wird generell der kpl. Verdienst des Partners angerechnet ??Das Einkommen aus einem Mini-Job ist ganz normales Einkommen und wird wie jedes andere Einkommen auch angerechnet, siehe http://www.arbeitslosennetz.de/forum/templates/subSilver/images/icon_mini_faq.gif Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#16)

Omega216
25.09.2005, 16:10
Also sage ich mal so : Jeder bekommt im Monat durch den Mini Job 400 Euro ausbezahlt, ab dem 01.10. wird ja so angerechnet : 100 Euro bleiben frei und die differenz zwischen 100 und 400 wird zu 20% nicht ausgezahlt.

und das mal 2 oder wird dann der kpl. Betrag von 800 zu grunde gelegt werden ??`

Irgendwie verstehe ich das mit der Neuregelung ab dem 01.10. nicht so ganz :-(

Aber ich hoffe ihr versteht was ich meine, oder ??

StephanK
25.09.2005, 17:55
und das mal 2 oder wird dann der kpl. Betrag von 800 zu grunde gelegt werden ??`
(...)
Aber ich hoffe ihr versteht was ich meine, oder ??Sorry, das verstehe ich jetzt nicht, wieso mal 2? Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft und Dein/e Partner/in hat auch 'nen 400-€-Job, oder worum geht's?

Omega216
25.09.2005, 18:42
Genau, meine Frau und ich haben nen 400 Euro Job jeweils....

StephanK
26.09.2005, 06:46
Genau, meine Frau und ich haben nen 400 Euro Job jeweils....na, das kann man ja nicht ahnen... :roll:
Die Berechnung der Freibeträge, die nicht auf's Alg II angerechnet werden, ist leider etwas kompliziert, aber an der schon angegebenen Stelle bei Info-ALG II näher und mit Beispielen erläutert. Da musst Du durch! :wink:
Man sollte sich diese Mühe in jedem Fall machen, denn die Ämter machen auch mal 'nen Fehler, und es ist immer besser, selbst zu wissen, was einem zusteht.

Omega216
26.09.2005, 07:24
Das hat ja nichts damit zu tun das ich mir keene Mühe gebe :D :D

Nur weiß ich nicht ob es jetzt so gilt : 100 Euro frei plus 20 % der differenz zwischen 100 und 400 Euro.... Das wäre bei einem Mini Job, aber wenn der PArnter auch einen hat davon steht da leider nix :-(

Netto mit brutto hat es ja wohl nix zu tun, also fällt diese Rechenart also erstmal flach....

Ich habe schon am Freitag beim Integratiosncenter angerufen, die meinten ich müsse dafür vorbeikommen am Telefon gibt es keine Auskunft !!!! ( oder wußte sie es mal wieder selber nicht ?? )

StephanK
26.09.2005, 08:50
Du scheinst Dich auf die Neuregelung ab 1.10. zu beziehen, die allerdings erst dann angewendet wird, wenn über einen ab 1.10. gestellten Alg II-(Verlängerungs-)Antrag entschieden wird. Für den derzeit laufenden Bewilligungszeitraum wird bis zu dessen Ende noch nach altem Recht angerechnet, wie es in Info-ALG II beschrieben ist.
Netto mit brutto hat es ja wohl nix zu tun, also fällt diese Rechenart also erstmal flach.... Keineswegs! Bei den Begriffen "brutto" und "netto" darfst Du nicht an Sozialversicherungsbeiträge denken (die Du natürlich nicht zahlen musst), sondern es geht dabei um den Abzug von Werbungskosten wie bei der Steuererklärung, allerdings nach etwas anderen Regeln und ab 1.10. nur noch pauschal von i.H.v. € 100, wenn das (Brutto-)Einkommen bis zu € 400 beträgt. Zur Anrechnung verbleiben pro Nase also 300 abzüglich 20 % = 240 €.

Omega216
26.09.2005, 09:24
Ja wenn beziehe ich mich auf die regelungen ab 01.10 da mein jetziger Antrag eh am 30.11.05 ausläuft ( schnell aufschreiben damit ich es nicht vergesse :patsch: :patsch: )

Also ist es folgendermaßen : Angenommen beide Eheleute haben jeweils einen 400 Euro Job.

Dann kann man also insgesamt 320 Euro für die Gemeinschaft behalten wenn beide jeden Monat 400 Euro vom Mini Arbeitgeber beziehen ??

Falls die Jobs doch noch bis zum 30.11. nach altem Recht abgerechnet werden, wird dann automatisch mit dem neuen Bewilligungsbescheid nach neuem Recht abgerechnet ??

Ich dachte generell das ab dem 1.10 die Regelung für alle gilt, sowas ist ja schon wieder Betrug von der großen Sorte !!!