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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kindergeldeinkommensgrenze netto oder brutto?


Krümel90
14.12.2010, 19:00
Hallo,

weiß hier jemand, ob bei der Berechnung, ob man über die Einkommensgrenze von 8004 € jährlich kommt, der Brutto-oder Nettoarbeitslohn benommen wird?

Danke schon mal :)

Gruß
Jacqueline

ela1953
14.12.2010, 20:36
Man rechnet Brutto minus Sozialversicherungen minus Werbungskostenpauschale und erhält dann das Netto. Das muss unter diesen 8004 Euro liegen.

Man kann aber auch höhere Werbungskosten absetzen, wenn man sie hat.

Krümel90
14.12.2010, 21:40
Wie Netto entsteht war mir klar :lol: aber danke für die Erklärung :-)

Aber sehr gut, dass der Nettowert genommen wird und nicht der Bruttowert :)

Danke!

trinity4
14.12.2010, 22:12
Auf der rechten Seite des nachfolgenden Links zur Einkommensgrenze bei Kindergeldbezug hier: *klick (http://www.arbeitsagentur.de/nn_26546/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Einkommensgrenze-Grenzbetrag.html)* gibt's noch mehr weiterführende Links, u.a. zu den Werbungskosten

Gruß
Trinity

aln-kenner
15.12.2010, 06:36
Wie Netto entsteht war mir klar :lol: aber danke für die Erklärung :-)

Aber sehr gut, dass der Nettowert genommen wird und nicht der Bruttowert :)


Das ist nicht richtig, beim Netto wärest du abzgl. der Steuern. Diese darfst du aber nicht abziehen, da du diese durch Angabe der Werbungskosten zwar zurück bekommst. Du kannst also nicht das ggf. Netto der Gehaltsabrechnung ansetzen, weil du die Steuer draufrechnen musst bei der Berechnung und die Werbungskosten dann wieder abziehst.

Krümel90
15.12.2010, 12:37
Hm ok... dann rechne ich doch lieber immer mit dem Bruttowert, dann kann ich nicht auf die Nase fallen :)

Danke für eure Hilfe.

ela1953
15.12.2010, 13:24
Bei Azubis kann man sehr wohl auf das Netto zugreifen. Denn - ein Azubi zahlt keine Steuern. Bei meinem Sohn war das noch so bei gut 800 Euro brutto.

Und von diesem Netto kann man noch die Werbungskostenpauschale abziehen. der genaue Betrag steht sicher auch im o.g. link

ela1953
15.12.2010, 13:27
Das ist nicht richtig, beim Netto wärest du abzgl. der Steuern. Diese darfst du aber nicht abziehen, da du diese durch Angabe der Werbungskosten zwar zurück bekommst. Du kannst also nicht das ggf. Netto der Gehaltsabrechnung ansetzen, weil du die Steuer draufrechnen musst bei der Berechnung und die Werbungskosten dann wieder abziehst.


Azubis zahlen meist keine Steuern

Zahlt ein Azubi Steuern, z.B. bei einer Ausbildung im Öffentlichen Dienst für den gehobenen Dienst, gilt für die Kindergeldberechtigung nicht der Verdienst, der laut Einkommenssteuererklärung für das Finanzamt errechnet wird.

Die Kindergeldkasse hat da eine andere Berechnungsart.

aln-kenner
15.12.2010, 13:40
Azubis zahlen meist keine Steuern

Zahlt ein Azubi Steuern, z.B. bei einer Ausbildung im Öffentlichen Dienst für den gehobenen Dienst, gilt für die Kindergeldberechtigung nicht der Verdienst, der laut Einkommenssteuererklärung für das Finanzamt errechnet wird.

Die Kindergeldkasse hat da eine andere Berechnungsart.

Das liegt aber daran, dass sie nicht unter die Allg. Steuertabelle fallen, sondern für Beamte die Besondere Steuertabelle gilt :)
Ansonsten könnte man Problemlos das Brutto nehmen, nur wegen der Anwendung der Besondere Steuertabelle klappt das nicht. Im übrigen darf der Beamte auch seine Private Krankenversicherung abziehen, sowie ggf. ne Lebensversicherung als Altersvorsorge :)

Bei Azubis kann man sehr wohl auf das Netto zugreifen. Denn - ein Azubi zahlt keine Steuern. Bei meinem Sohn war das noch so bei gut 800 Euro brutto.

Und von diesem Netto kann man noch die Werbungskostenpauschale abziehen. der genaue Betrag steht sicher auch im o.g. link

Kommt auf den Verdienst an...


DA 63.4.3.3 Steuern Einbehaltene Lohn- und Kirchensteuer mindern nicht die Einkünfte und Bezüge eines Kindes (BFH vom 26.9.2007 – BStBl 2008 II S. 738).

DA der Familienkasse zum ESTG (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Publikation/pdf/DA-Famka-Einkommenssteuergesetz-2009.pdf)


Und von diesem Netto kann man noch die Werbungskostenpauschale abziehen. der genaue Betrag steht sicher auch im o.g. link

Nein, denn Netto bedeutet Brutto - Steuern - Sozialversicherung

Richtig wäre es:
Brutto - Sozialversicherung - Werbungskosten