Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fortzahlungsantrag per Einschreiben?
Hallo,
da ich den Antrag gerne postalisch schicken würde, welche Einschreiben-Methode würdet ihr vorschlagen? Reicht ein Einwurfeinschreiben ...?
Grüsse
Betroffener
24.09.2005, 15:34
:welcome: Dantius,
egal welche Form eines Einschreibens Du wählst: Beweisen kannst Du damit lediglich, dass Du am Tage X einen Umschlag an das Amt versandt hast, der am Tage Y dort angekommen ist. Aber Du kannst nichts bezüglich des Inhaltes im Briefumschlag beweisen.
Wenn es Dir also sinnvollerweise auf einen wirklichen Beweis der Antragsabgabe ankommt, wäre ausschliesslich die persönliche Abgabe mit Stempel und Gegenzeichnung der annehmenden Person auf der Antragskopie die richtige Variante.
Übrigens können ALG II Anträge bei jeder Behörde abgegeben werden und müssen von dieser weitergeleitet werden - was aber manchmal auch dauert. Auf jeden Fall gelten eventuelle Fristen mit der bestätigten Abgabe als eingehalten.
So - nun mach was draus.
Sehe ich soweit ein, meine Problematik, ich wohne recht weit "draussen", habe nur öffentliche Verkehrsmittel, das kommt mich teurer als das Einschreiben.
Wenn ich nun also Einschreiben mit Rückschein mache ists doch sicher!?
Ausserdem habe ich erfahren, es ist oftmals so, dat die es nicht Gegenzeichnen wollen, also nicht bestätigen wollen, wenn mans persönlich abgibt...
Gibts da nen Gesetz zu, was die VERPFLICHTET, den Eingang mir schriftlich zu bestätigen, wenn ich ihn persönlich abgebe?
Betroffener
26.09.2005, 15:44
Hallo Dantius,
auch der Rückschein bewirkt nichts anderes - den Nachweis dass Amt X einen Umschlag entgegengenommen hat (für höhere Versandkosten).
Aber vielleicht kannst Du mit der Poststelle eine "Agreement" treffen.
Du lässt sie in den unverschlossenen Umschlag gucken und SIE bestätigt Dir den Inhalt auf dem Einschreibebeleg - wenn Du nett fragst. Dann hast Du zumindest einen Zeugen und es reicht der Versand als Einwurfeinschreiben.
Meines Wissens kann von jeder Behörde eine Eingangsbestätigung verlangt werden. Früher haben sowas die Pförtner gemacht, aber nach die die auch weg rationalisiert wurden ...
Dann trotzdem noch die Grundsatzfrage... angenommen ich "reise" also Vor-Ort an und möchte den Antrag abgeben - was muss ich dort sagen, dat die mir das auch wirklich als Eingang unterschreiben... es gibt ja anscheinend wohl keine rechtliche Grundlage, die besagt: Bestätigen Sie den Eingang schriftlich!
:?
StephanK
26.09.2005, 22:49
Da Du Dir sowieso eine Kopie des Antrags machen solltest, bietet es sich an, diese Kopie mit "Antrag entgegengenommen am ... (Unterschrift)" abzeichnen zu lassen. Verpflichtet ist die Behörde dazu zwar nicht, aber es dürfte allgemeine Praxis sein, den Eingang auf diese Art zu bestätigen.
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