Thor11
17.12.2010, 09:35
Hallo,
bekomme derzeit Hartz 4 und habe durch einen glücklichen Zufall und Mundpropaganda eines guten Bekannten, ein Jobangebot erhalten, welches mir ermöglicht bereits am Montag den Arbeitsvertrag unterschreiben zu können.
Da das Angebot mit Probearbeiten und die Anmeldung für die letzte Staplerschein Schulung (vorraussetzung für eine Festeinstellung) in diesem Jahr bei mir vor Ort sehr kurzfristig kam hatte ich keine Möglichkeit telefonisch bei der Arge (lächerlich da jemals einen zu erreichen) oder persönlich (bedingt durch die Probearbeitszeit) vorzusprechen.
Durch die kurzfristigen Umstände und das man bei der Arge keinen erreicht, "mußte" ich nun das Geld für die Staplerschein Schulung erstmal aus eigener Tasche bezahlen.
So, nun zu meiner Frage.
Kann ich das Geld, welches ich selber für den Staplerschein bezahlt habe um dieses kurzfristige Jobangebot wahrnehmen zu können, von der Arge "zurück verlangen" bzw. Erstatten lassen?
Gruß
Thor11
bekomme derzeit Hartz 4 und habe durch einen glücklichen Zufall und Mundpropaganda eines guten Bekannten, ein Jobangebot erhalten, welches mir ermöglicht bereits am Montag den Arbeitsvertrag unterschreiben zu können.
Da das Angebot mit Probearbeiten und die Anmeldung für die letzte Staplerschein Schulung (vorraussetzung für eine Festeinstellung) in diesem Jahr bei mir vor Ort sehr kurzfristig kam hatte ich keine Möglichkeit telefonisch bei der Arge (lächerlich da jemals einen zu erreichen) oder persönlich (bedingt durch die Probearbeitszeit) vorzusprechen.
Durch die kurzfristigen Umstände und das man bei der Arge keinen erreicht, "mußte" ich nun das Geld für die Staplerschein Schulung erstmal aus eigener Tasche bezahlen.
So, nun zu meiner Frage.
Kann ich das Geld, welches ich selber für den Staplerschein bezahlt habe um dieses kurzfristige Jobangebot wahrnehmen zu können, von der Arge "zurück verlangen" bzw. Erstatten lassen?
Gruß
Thor11