PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kurzfristiges Jobangebot, Staplerschein selber bezahlt


Thor11
17.12.2010, 09:35
Hallo,

bekomme derzeit Hartz 4 und habe durch einen glücklichen Zufall und Mundpropaganda eines guten Bekannten, ein Jobangebot erhalten, welches mir ermöglicht bereits am Montag den Arbeitsvertrag unterschreiben zu können.

Da das Angebot mit Probearbeiten und die Anmeldung für die letzte Staplerschein Schulung (vorraussetzung für eine Festeinstellung) in diesem Jahr bei mir vor Ort sehr kurzfristig kam hatte ich keine Möglichkeit telefonisch bei der Arge (lächerlich da jemals einen zu erreichen) oder persönlich (bedingt durch die Probearbeitszeit) vorzusprechen.

Durch die kurzfristigen Umstände und das man bei der Arge keinen erreicht, "mußte" ich nun das Geld für die Staplerschein Schulung erstmal aus eigener Tasche bezahlen.

So, nun zu meiner Frage.
Kann ich das Geld, welches ich selber für den Staplerschein bezahlt habe um dieses kurzfristige Jobangebot wahrnehmen zu können, von der Arge "zurück verlangen" bzw. Erstatten lassen?

Gruß
Thor11

ela1953
17.12.2010, 11:58
Da das Angebot mit Probearbeiten und die Anmeldung für die letzte Staplerschein Schulung (vorraussetzung für eine Festeinstellung) in diesem Jahr bei mir vor Ort sehr kurzfristig kam hatte ich keine Möglichkeit telefonisch bei der Arge (lächerlich da jemals einen zu erreichen) oder persönlich (bedingt durch die Probearbeitszeit) vorzusprechen.

Dann sollte man das schriftlich machen. Denn Probearbeitszeit muss man bei der Arge melden.

Wenn du für deine neue Arbeit Fahrtkostenzuschuss oder eine Ausrüstungsbeihilfe benötigst, musst du das auch vor Unterschrift unter den Arbeitsvertrag beantragen.

Pharao
17.12.2010, 12:33
Hi,

im Nachhinein was geltend zu machen, was nicht vorher abgesprochen worden ist, das ist beim A-Amt immer sehr schwer bis unmöglich.

Vielleicht wäre es geschickter erst mal mit dem Amt zu sprechen und das Probearbeiten solltest du umbedingt vorher dem Amt mitteilen, das sieht sonst immer ganz doof auf bei einer Kontrolle .... (da nützt dir dann auch die Begründung nix, das du angeblich keinen vom Amt erreichen konntest)

Henrietta
17.12.2010, 14:37
Man kann trotzdem mal fragen..

Als ich im Sommer Arbeit aufgenommen hatte, brauchte ich Sicherheitsschuhe, die ich direkt gekauft habe.
Als ich dann bei der Arge war, erwähnte ich das eigtl. nur beiläufig beim Termin, woraufhin ich zu meinem Sachbearbeiter geschickt wurde, damit mir der Betrag erstattet werden konnte.

Helga40
17.12.2010, 20:58
Für Sicherheitsschutzschuhe? Na, in der Haut des Vermittlers möchte ich nicht stecken, wenn da die Rechnungsprüfung kommt. Für den Sicherheitsschutz ist der Arbeitgeber zuständig, dafür gibts gar nichts. Zwar kann der Vermittler eine verspätete Antragstellung zulassen, aber das ist eher die Ausnahme. Aber dann auch noch etwas zu zahlen, wozu der AG verpflichtet ist: das kann Ärger geben.

Helga