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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anspruchsdauer Alg I - Fehler der Arbeitsagentur


Marcella
24.09.2005, 12:58
Hallo,
ziemlich rat- und hilflos wende ich mich an dieses Forum mit einem Anliegen der "besonderen Art":

Meinem letzten Bewilligungsbescheid mit der Anspruchsdauer von 540 Tagen Alg I erhielt ich am 13.11.03. Ab 1.6.04 befand ich mich in einem Beschäftigungsverhältnis, welches Ende März 2005 endete.
Bereits während der Probezeit, etwa im August 2004 zeichneten sich Probleme mit dem Arbeitgeber ab, auf grund derer ich mich an den seinerzeit für mich zuständigen Sachbearbeiter wandte und diesen fragte, was passieren würde, wenn das Arbeitsverhältnis enden sollte. Hierauf bekam ich die Auskunft, mein alter Anspruch würde wieder aufleben und es verbliebe mir, nach Überprüfung in seinem Computer, noch 339 Tage Anspruch auf Alg I.
Als ich mich nunmehr im März 2005 arbeitslos melden musste, erhielt ich sowohl von der Dame, die mir die Anträge aushändigte, als auch von dem Sachbearbeiter genau dieselbe Auskunft.
Hierauf habe ich mich verlassen, da sich alle drei Aussagen deckten.
Im August 2005 erhielt ich dann plötzlich die Mitteilung, mein Alg I würde zum 17.9.05 auslaufen.
Hiergegen legte ich sofort förmlich, schriftlich Widerspruch ein, schilderte detailliert das Geschehen und verlangte die Einhaltung der mir gegenüber getätigten Aussagen, im Hinblick auf Bestandsschutz und Treu und Glauben.
Mein Widerspruch wurde mündlich abgelehnt mit der Begründung, es sei ein Fehler beim Arbeitsamt passiert seinerzeit, und ich hätte diesen bemerken KÖNNEN!
Das Arbeitsamt überwies mir die Restzahlung bis einschl. 17.9.05.
Einen rechtsmittelfähigen Bescheid mit Angabe der Entscheidungsgründe gegen meinen Widerspruch erhielt ich nicht, lediglich ein Schreiben mit Verweis auf § 86 Abs. 1 Sozialgerichtsbuch.
Ich beabsichtige, eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu formulieren und auch evtl. gegen das gesamte Verfahren zu klagen.
Benötige hierfür einmal fachliche Meinung und wäre Euch dankbar, wenn jemand mir zu dieser Angelegenheit einen Rat geben könnte.

Herzlichst

Marcella

Betroffener
24.09.2005, 15:58
:welcome: Marcella,

hier gelten laut den Internetseiten der Arbeitsagentur die folgenden Bedingungen (bitte zum nachlesen die Links aufrufen):

Anwartschaftszeit (http://www.arbeitsagentur.de/content/de_DE/hauptstelle/a-07/allgemeine_info/allgemeine_information_002047.htm)
Verjährung/Löschung des Anspruches (http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSConversation/anzeigeContent?docId=10817&rqc=3&ls=false&ut=0#Anchor4)

Sinngemässe Kurzfassung:
Ein Arbeitslosenanspruch bleibt Dir 4 Jahre erhalten (also bis 2007), wenn Du nicht zwischendurch durch ein Arbeitsverhältnis eine andere neue Anwartschaft erworben hast durch mindestens 360 Tage in einem Arbeitsverhältnis.

Vom 01.06.04 bis März 2005 sind aber weniger als 360 Tage, also müsste Dein alter Anspruch noch weiter gültig sein.

Was natürlich sein könnte, wäre, dass ab dem Erstanspruch gerechnet würde und nicht nach dem letzten Bescheid.

Auf jeden Fall kann Dir als einfachem Arbeitnehmer nicht unterstellt werden, daß Du einfach so erkennen kannst, dass ein mehrfach überprüfter Leistungsbescheid der Arbeitsagentur falsch sei.

Weitere INfos findest Du hier und ALG I: http://www.arbeitslosennetz.de/forum/templates/subSilver/images/icon_mini_faq.gif Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php)
(ganz oben)

Vielleicht rufst Du zur Klärung des Sachverhaltes auch mal hier an und fragst Dich Durch bzw. lässt Deinen Fall noch mal förmlich überprüfen:

Regionaldirektion Nord
der Bundesagentur für Arbeit
Projensdorfer Str.82
24106 Kiel

Tel.: (0431) 33 95-0
Fax: (0431) 33 95-99 99
E-Mail: Nord@arbeitsagentur.de

Viel Erfolg