Marcella
24.09.2005, 12:58
Hallo,
ziemlich rat- und hilflos wende ich mich an dieses Forum mit einem Anliegen der "besonderen Art":
Meinem letzten Bewilligungsbescheid mit der Anspruchsdauer von 540 Tagen Alg I erhielt ich am 13.11.03. Ab 1.6.04 befand ich mich in einem Beschäftigungsverhältnis, welches Ende März 2005 endete.
Bereits während der Probezeit, etwa im August 2004 zeichneten sich Probleme mit dem Arbeitgeber ab, auf grund derer ich mich an den seinerzeit für mich zuständigen Sachbearbeiter wandte und diesen fragte, was passieren würde, wenn das Arbeitsverhältnis enden sollte. Hierauf bekam ich die Auskunft, mein alter Anspruch würde wieder aufleben und es verbliebe mir, nach Überprüfung in seinem Computer, noch 339 Tage Anspruch auf Alg I.
Als ich mich nunmehr im März 2005 arbeitslos melden musste, erhielt ich sowohl von der Dame, die mir die Anträge aushändigte, als auch von dem Sachbearbeiter genau dieselbe Auskunft.
Hierauf habe ich mich verlassen, da sich alle drei Aussagen deckten.
Im August 2005 erhielt ich dann plötzlich die Mitteilung, mein Alg I würde zum 17.9.05 auslaufen.
Hiergegen legte ich sofort förmlich, schriftlich Widerspruch ein, schilderte detailliert das Geschehen und verlangte die Einhaltung der mir gegenüber getätigten Aussagen, im Hinblick auf Bestandsschutz und Treu und Glauben.
Mein Widerspruch wurde mündlich abgelehnt mit der Begründung, es sei ein Fehler beim Arbeitsamt passiert seinerzeit, und ich hätte diesen bemerken KÖNNEN!
Das Arbeitsamt überwies mir die Restzahlung bis einschl. 17.9.05.
Einen rechtsmittelfähigen Bescheid mit Angabe der Entscheidungsgründe gegen meinen Widerspruch erhielt ich nicht, lediglich ein Schreiben mit Verweis auf § 86 Abs. 1 Sozialgerichtsbuch.
Ich beabsichtige, eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu formulieren und auch evtl. gegen das gesamte Verfahren zu klagen.
Benötige hierfür einmal fachliche Meinung und wäre Euch dankbar, wenn jemand mir zu dieser Angelegenheit einen Rat geben könnte.
Herzlichst
Marcella
ziemlich rat- und hilflos wende ich mich an dieses Forum mit einem Anliegen der "besonderen Art":
Meinem letzten Bewilligungsbescheid mit der Anspruchsdauer von 540 Tagen Alg I erhielt ich am 13.11.03. Ab 1.6.04 befand ich mich in einem Beschäftigungsverhältnis, welches Ende März 2005 endete.
Bereits während der Probezeit, etwa im August 2004 zeichneten sich Probleme mit dem Arbeitgeber ab, auf grund derer ich mich an den seinerzeit für mich zuständigen Sachbearbeiter wandte und diesen fragte, was passieren würde, wenn das Arbeitsverhältnis enden sollte. Hierauf bekam ich die Auskunft, mein alter Anspruch würde wieder aufleben und es verbliebe mir, nach Überprüfung in seinem Computer, noch 339 Tage Anspruch auf Alg I.
Als ich mich nunmehr im März 2005 arbeitslos melden musste, erhielt ich sowohl von der Dame, die mir die Anträge aushändigte, als auch von dem Sachbearbeiter genau dieselbe Auskunft.
Hierauf habe ich mich verlassen, da sich alle drei Aussagen deckten.
Im August 2005 erhielt ich dann plötzlich die Mitteilung, mein Alg I würde zum 17.9.05 auslaufen.
Hiergegen legte ich sofort förmlich, schriftlich Widerspruch ein, schilderte detailliert das Geschehen und verlangte die Einhaltung der mir gegenüber getätigten Aussagen, im Hinblick auf Bestandsschutz und Treu und Glauben.
Mein Widerspruch wurde mündlich abgelehnt mit der Begründung, es sei ein Fehler beim Arbeitsamt passiert seinerzeit, und ich hätte diesen bemerken KÖNNEN!
Das Arbeitsamt überwies mir die Restzahlung bis einschl. 17.9.05.
Einen rechtsmittelfähigen Bescheid mit Angabe der Entscheidungsgründe gegen meinen Widerspruch erhielt ich nicht, lediglich ein Schreiben mit Verweis auf § 86 Abs. 1 Sozialgerichtsbuch.
Ich beabsichtige, eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu formulieren und auch evtl. gegen das gesamte Verfahren zu klagen.
Benötige hierfür einmal fachliche Meinung und wäre Euch dankbar, wenn jemand mir zu dieser Angelegenheit einen Rat geben könnte.
Herzlichst
Marcella