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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zeitarbeitsfirma trotz Zeitvertrag bei eine anderen Firma


Noland
19.12.2010, 23:18
Ich hoffe ich bin hier im richtigen Thema

Hallo ,

ich habe mich heute hier Angemeldet weil ich ein Problem habe.
Ich hab am 15.06.2010 eine Job durch das Arbeitsamt Vermittelt
bekommen, zwar nur ein Zeitvertrag für 4 Monate, der aber wieder
für 6 Monate verlängert wurde bis zum 31.04.2011. Da wir zurzeit
sehr viel Arbeit haben und von 3 auf 4 Schicht umgestellt haben
für die nächsten Monate hoffe und Glaube ich das mein Vertrag
wieder Verlängert wird um 6 Monate. Ich habe damit auch kein
Problem nur auf Zeitverträge bei der Firma zu Arbeiten, da die
Arbeit Spaß macht und ich da sehr gutes Geld da verdiene.
Da ich ja nur einen Zeitvertrag habe, bekomme ich vom Arbeitsamt
weiter hin Vermittlung Vorschläge vom Arbeitsamt, meist von
Zeitarbeitsfirmen die bei Frankfurt und 300 Km entfernt von mir
Sind. Ich habe mich auch immer Performer darauf Beworben,
da ich ja sonst mit Sanktion vom Arbeitsamt rechnen muss
wenn ich mich nicht Bewerbe. Bis her hat sich keine Zeitarbeitsfirma
bei mir gemeldet. Leider hat sich das die Tage geändert und eine
Zeitarbeitsfirma aus Frankfurt hat sich bei mir gemeldet und ich
Soll mich dar Vorstellen.
Die eigentliche Frage ist jetzt, muss ich jetzt bei der Firma Vorstellen
und auch gegebenen falls Anfange zu Arbeite, ob wohl ich noch
einen Zeitvertrag bei der Firma habe wo ich jetzt Arbeit, muss da schon
vorher Anfangen bevor mein Zeitvertrag endet, oder erst wenn
mein Zeitvertrag abgelaufen ist. Außerdem wer über nimmt kosten
für Umzug oder Doppelter Wohnungs kosten, da ich eine in meiner
eigner Eigentumswohnung wohne. Kann mich das Arbeitsamt Sperren
wenn ich die Arbeit bei der Zeitarbeitsfirma nicht anfange zu Arbeiten.

Ich hoffe es hat hier jemand meine Fragen verstanden und kann mir
weiter helfen, schon mal vielen dank im Voraus.

Noland

Pharao
19.12.2010, 23:22
Hi,

da wir uns ja bei Alg1 befinden, kann es sein, das du deinem SB vom Amt bei der Jobsuche so eine Entfernung angegeben hast ? Normal ist nämlich nur ein suchradius von ca 50 km. Wenn ja, dann ändere das mal.

Ansonsten schau mal in den §121 SGB III Punkt 4 (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__121.html) :)

Helga40
19.12.2010, 23:24
Wenn der Vertrag bis 30.4.2011 läuft (es gibt keinen 31.4.), dann braucht sich der TE doch erst am 1.2.2011 wieder arbeitssuchend melden.

Derzeitige Angebot kann er daher ablehnen und sich auch erstmal bei der Agentur abmelden aus der Arbeitssuche. Halt nur 3 Monate vor dem 30.4. wieder anmelden...

Helga

Ophelia
20.12.2010, 00:25
Hallo Noland,

teile der ZAF doch einfach mit, dass Du frühestens zum 1.5.2011 zur Verfügung stehen kannst, da Du Deinen AV erfüllen mußt und dann auch gerne zeitnah für ein Vorstellungsgespräch zur Verfügung stehst. Natürlich mußt Du nicht bei einer ZAF anheuern und Deinen jetzigen Job in die Tonne treten! Das sieht auch das ALG1 nicht vor. War denn überhaupt bei dem Vermittlungsvorschlag eine Rechtsfolgebelehrung dabei? Wenn nicht, mußt Du Dich sowieso nicht bewerben.

LG
Ophelia