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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie sehen Kürzungen genau aus wegen verweigerung eines Jobs oder 1 € Job ??


Omega216
03.11.2006, 14:21
Also sind es jetzt 10% der Reglleistung aber von welcher genau ??

Angenommen in einer BG sind 5 Personen, wird dann nur die regelleistung der Person die den Job verweigert hat gekürtzt oder von allen ??

Wie lange hat man dann Ruhe vor eventuellen 1 € Jobs ??

Also hat man praktisch erstmal 3 Monate Ruhe wenn man der Kürzng einwilligt ??

Wer kennt sich damit aus ??

Die Ägypter
03.11.2006, 17:34
Also sind es jetzt 10% der Reglleistung aber von welcher genau ??

Ü25 = 30 % von 345/311 Euro für 3 Monate!

Angenommen in einer BG sind 5 Personen, wird dann nur die regelleistung der Person die den Job verweigert hat gekürtzt oder von allen ??

Nur die Regelleistung der verursachenden Person!

Wie lange hat man dann Ruhe vor eventuellen 1 € Jobs ??

Gar keine Ruhe: die 30 % addieren sich dann zu 60 % Kürzung auf, wenn man noch einmal einen EEJ verweigert usw. bis hin ...zu gar keiner Leistung mehr!

Also hat man praktisch erstmal 3 Monate Ruhe wenn man der Kürzng einwilligt ??

Da der Betreffende weiterhin Leistungen bezieht, wenn auch in reduzierter Form, unterliegt er weiterhin den Regelungen des SGB II = Fordern und Fördern =

NEIN !!!!!!!!!!!!!