ALN - Robot
07.04.2005, 16:45
Kündigung wegen Manipulation am Krankendokument
Arbeitnehmern, die eine Klinikentlassungs-Bescheinigung manipulieren, darf ein Unternehmen grundsätzlich kündigen.
Dies geht aus einem im März 2003 bekannt gewordenen Urteil des Landesarbeitsgerichts Hessen hervor. Mit dem Urteil bestätigten die Richter die Kündigung einer Angestellten einer Fluggesellschaft.
Die Frau war am 23. Dezember aus einem stationären Krankenhausaufenthalt entlassen worden.
Weil sie über die Weihnachtsfeiertage zu Hause bleiben wollte, machte sie auf der Entlassungsbescheinigung aus der "23" eine "28".
Nach Ansicht des Gerichts rechtfertigt aber die eigenmächtige Änderung eines solchen Dokuments die fristlose Kündigung.
Arbeitnehmern, die eine Klinikentlassungs-Bescheinigung manipulieren, darf ein Unternehmen grundsätzlich kündigen.
Dies geht aus einem im März 2003 bekannt gewordenen Urteil des Landesarbeitsgerichts Hessen hervor. Mit dem Urteil bestätigten die Richter die Kündigung einer Angestellten einer Fluggesellschaft.
Die Frau war am 23. Dezember aus einem stationären Krankenhausaufenthalt entlassen worden.
Weil sie über die Weihnachtsfeiertage zu Hause bleiben wollte, machte sie auf der Entlassungsbescheinigung aus der "23" eine "28".
Nach Ansicht des Gerichts rechtfertigt aber die eigenmächtige Änderung eines solchen Dokuments die fristlose Kündigung.