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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Chance auf Kindergeldnachzahlung?


Hyypia
21.12.2010, 08:30
Hallo,

ich hoffe das ich meine Frage im richtigen Unterforum platziert habe. Falls nicht bitte ich darum das sie verschoben wird.

Das ganze fällt mir hier nicht gerade leicht und wird für einige evtl. unverständlich klingen, ich hoffe jedoch auf ehrliche Antworten.

Leider bin ich schon viele Jahre in einer sehr beklemmenden Situation, ich bin mittlerweile 24 Jahre alt und habe bisher nicht viel auf die Reihe bekommen. Was aber sicherlich nicht einer Abwehrhaltung zu arbeiten geschuldet ist, sondern eher krankhafter Natur (Depressionen).

Ich habe vor einigen Jahren eine Ausbildung angefangen und nach knapp 1,5 Jahren wieder abgebrochen, bin mehrere male umgezogen. War mal arbeitslos/ausbildungsplatzsuchend gemeldet und mal nicht. Gleichermaßen sah es mit einer Krankenversicherung/Wohnsitz aus.

Sprich es gibt über viele Zeiten keine Nachweise. Damals stand ich allerdings schon ein mal unter ärztlicher Behandlung (Antidepressiva). Leider konnte ich mich zu einer Therapie aber nicht durchringen. Naja, lange Rede...

Heute geht es mir besser, ich will neu anfangen und jegliche Hilfe in Anspruch nehmen die mir zusteht um endlich ins Leben starten zu können. Mein Abitur nachzuholen usw.

Momentan bin ich nirgendwo gemeldet, weder AA noch habe ich einen festen Wohnsitz. Das mein erster Gang zur Stadt/AA führen muss, zwecks Anträge weiß ich selbst. Vorher wollte ich allerdings Hilfe in einem Forum wie dem euren suchen.

Unter anderem weiß ich ja das kein Kindergeld nachgezahlt wird, solang man nicht gemeldet ist. Gibt es da Ausnahmen?

Über Tipps würde ich mich sehr freuen.

LG Phillip

aln-kenner
21.12.2010, 08:46
Hallo Phillip,

beim Kindergeld ist es so, dass es bis zum 18Lj ohne Einschränkungen gezahlt wird.
Ab dem 18 Lj gibt es Kindergeld nur noch unter den Voraussetzungen des §32 Abs.4 ESTG (http://bundesrecht.juris.de/estg/__32.html).

Für dich käme wohl "auf normalem Wege" am ehesten die Variante der Nr.2 Buchstabe c in Betracht.
Allerdings musst du diese Nachweisen. Entweder durch Absagen o.ä von Bewerbungen oder dadurch, dass du Ausbildungssuchend bei der BA gemeldet warst.

Ne andere Möglichkeit wäre die Nummer 3... Aber die ist eher ne schwierige Konstelation. Das Gesetz hat hier zwar nicht den Passus "auf Dauer" inne, aber von den Familienkasse wird es doch teils so ausgelegt.
Deine Krankheit kann man natürlich als Behinderung sehen (vgl Anlage (http://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/anlage_8.html)zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10. Dezember 2008, Teil B, Nr. 3.6, 3.7, 3.8 (http://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/anlage_8.html)), daher kann auch hierunter eine Berücksichtigung erfolgen.

Diese Möglichkeit würde ich natürlich bevorzugt nutzen, da diese eine Durchgehende Berücksichtigung nach sich zu ziehen hätte.

Anspruchsberechtigt sind allerdings die Eltern gem. §62 ESTG (http://bundesrecht.juris.de/estg/__62.html), das heißt diese müssen den Antrag stellen.

Davon gibt es 2 Ausnahmen:

1.) Es besteht kein Kontakt zu den Eltern und diese haben / leisten keinen Unterhalt
Hier kann auch das Kind selbst den Antrag stellvertrettend stellen und diesen mit einem Antrga auf Abzweigung gem. §74 ESTG (http://bundesrecht.juris.de/estg/__74.html) verbinden. Die Eltern bleiben zwar Anspruchsberechtigt, aber das Kind ist somit auch befugt den Antrag zu stellen.

2.) Das Kind ist Vollwaise. Somit würde Kindergeld gem. §1 Abs.2 BKGG (http://bundesrecht.juris.de/bkgg_1996/__1.html) auch für sich selbst bekommen, wer Vollwaise ist.


Denke das sollte alles relevante zu dem Thema sein.

Für die Korrespondenz mit der Familienkasse ist natürlich eine feste Anschrift empfehlenswert :)

wodchuk
21.12.2010, 12:36
Am 31.12.2010 verjährt der Kindergeldanspruch für 2006. Hast du also 2006 kein Kindergeld erhalten, aber Anspruch solltest du den Antrag unbedingt in diesem Jahr noch stellen.

ela1953
21.12.2010, 18:14
Entweder durch Absagen o.ä von Bewerbungen oder dadurch, dass du Ausbildungssuchend bei der BA gemeldet warst.

Oder reicht der Kindergeldkasse nicht - du musst schon die Bemühungen nachweisen

aln-kenner
22.12.2010, 06:19
Oder reicht der Kindergeldkasse nicht - du musst schon die Bemühungen nachweisen

Klar reicht das Oder !


4Als Nachweis kommen insbesondere folgende Unterlagen in Betracht:

-schriftliche Bewerbungen unmittelbar an Ausbildungsstellen sowie deren Zwischennachricht oder Ablehnung,
- die schriftliche Bewerbung bei der ZVS,
- die schriftliche Zusage einer Ausbildungsstelle,
- die Bescheinigung über die Registrierung als Bewerber für einen Ausbildungsplatz oder für eine Bildungsmaßnahme bei einer Agentur für Arbeit oder bei einem anderen zuständigen Leistungsträger (Arbeitsgemeinschaft/Kommune).

Weisungen der BA zum ESTG DA 63.3.4 Abs.2 (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Publikation/pdf/DA-Famka-Einkommenssteuergesetz-2009.pdf)

Wenn der Nachweis schon gegenüber der BA als ausbildungssuchender erbracht wird (auch diesen Status gibts nicht geschenkt!), muss dies nicht nochmals gegenüber der FamKa nachgewiesen werden. Dem gegenüber, verzichtet man auf die Ausbildungssuchend-Meldung, muss man die Bemühungen gegenüber der FamKa nachweisen.