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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mehrverdienst: weniger Wohngeld ?


kikita
21.12.2010, 11:16
hallo liebe forianer,

ich lebe etwas in der angst, denn seit juni 10 verdiene ich 250,- mehr brutto, inetwa 200,- mehr netto ohne es geschafft zu haben, es dem wohngeldamt zu sagen. jetzt habe ich
1. die befürchtung, dass ich bußgeld zahlen muss??
2. die angst, dass mein wohngeld mit dem nächsten antrag (ab 1.1.11) sich um genau den betrag verringern wird. (bisher hatte ich einen sehr tollen hohen satz von 286,- im monat, was mir erlaubt hat, etwas aus dem ganzen finanzschlamassel, den ich seit meiner chron. erkrankung hab, rauszukommen). wäre wirklich ganz blöd, wenn ich nun genau das, was ich mehr verdiene abgezogen bekäme beim neuen wg ab 2011. auch wäre es sehr blöd, nachzahlen zu müssen oder sogar ein bußgeld!

weiß irgendwer bescheid, auf was ich mich einstellen muss bzw wie ich dem entgehen kann.

überlege auch, erst wieder wg ab juli 11 zu beantragen mit dem dann höheren verdienst. (dann käme nicht raus,dass ich ab juni 10 schon dieses einkommen hatte und es nicht angegeben hatte). vielleicht würde mir das sogar nicht nur ärger sondern auch geld sparen? würde mich sehr freuen, wenn irgendjemand bescheid wüsste in diesen punkten, denn ich will evtl. diese woche noch aufs amt um den neuen antrag für jan zu stellen.... uns hab echt schiss:(((

vielen dank und liebe grüße,
kikita

aln-kenner
21.12.2010, 11:33
Hallo kikita,

es sollte auch auf dem Bescheid stehen, erhöht sich das Einkommen um mehr als 15% wird der Antrag neu beschieden. Dies musst du auch mitteilen. §27 Abs.2 WOGG (http://bundesrecht.juris.de/wogg/__27.html)

Ich empfehle es also noch mitzuteilen.

Es wird nicht 1:1 gekürzt... kann es dir nicht genau vorrrechnen, aber keine Angst eine 1:1 Kürzung findet keinesfalls statt.

Entgehen kannst du dem auf legalem Wege nicht. Denn dem entgehen wäre Sozialleistungsbetrug.

Im übrigen:
§33 Wogg (http://bundesrecht.juris.de/wogg/__33.html) gibt der Behörde die Möglichkeit deine Angaben auch beim Finanzamt zu prüfen.

Ich empfehle daher von dir aus die Angabe.

kikita
22.12.2010, 16:05
hallo!

ja, schon alles klar, was du schreibst. trotzdem danke für die Antwort. Am liebsten wäre mir, dass du es mir vorrechnest.

Ich bin deswegen so vorsichtig, weil ich einmal 35,- von meiner Großmutter monatl. bekam und als ich es angab, wurden prompt 17,- gekürzt. also 2:1.

würde mich freuen, wenn du mir meinen anspruch vorrechnen würdest, wenn du das kannst.

auch würde mich noch sehr interessieren, was passiert, wenn ich es jetzt noch angeben: Bußgeld, ja oder nein und wieviel ich dann zurückzahlen müsste.

die andere Frage, ob ich von der Rückzahlung befreit wäre, wenn ich den neuen Antrag erst ab juli 11 stelle, ist auch noch offen.

Ich will niemanden betrügen, aber gerne mal ein bisschen ohne Geldsorgen sein müssen.

im übrigen gibt es beim finanzamt nichts über mich zu wissen, weil ich keine steuern zahlen muss (bin unter dem jährlichen Freibetrag mit meinem EInkommen).

vielen Dank für deine Antwort.

Kikita

Hallo kikita,

es sollte auch auf dem Bescheid stehen, erhöht sich das Einkommen um mehr als 15% wird der Antrag neu beschieden. Dies musst du auch mitteilen. §27 Abs.2 WOGG (http://bundesrecht.juris.de/wogg/__27.html)

Ich empfehle es also noch mitzuteilen.

Es wird nicht 1:1 gekürzt... kann es dir nicht genau vorrrechnen, aber keine Angst eine 1:1 Kürzung findet keinesfalls statt.

Entgehen kannst du dem auf legalem Wege nicht. Denn dem entgehen wäre Sozialleistungsbetrug.

Im übrigen:
§33 Wogg (http://bundesrecht.juris.de/wogg/__33.html) gibt der Behörde die Möglichkeit deine Angaben auch beim Finanzamt zu prüfen.

Ich empfehle daher von dir aus die Angabe.

aln-kenner
23.12.2010, 06:24
Ich bin deswegen so vorsichtig, weil ich einmal 35,- von meiner Großmutter monatl. bekam und als ich es angab, wurden prompt 17,- gekürzt. also 2:1.

würde mich freuen, wenn du mir meinen anspruch vorrechnen würdest, wenn du das kannst.


Ich hab gar nicht die Zahlen dazu, daher kann ichs nicht.
Aber ich kann dir den Weg sagen und du machst es selbst :)

Die Formel die du dafür brauchst findest du im §19 Abs.1 WOGG (http://bundesrecht.juris.de/wogg/__19.html).

Ich erklär dir auch was in die jeweiligen Variablen gehört:

Bei M trägst du Kaltmiete + "kalte" Nebenkosten ein (keine Heizkosten) + Heizkosten in Höhe von §12 Abs.6 WOGG (http://bundesrecht.juris.de/wogg/__12.html) (noch gibts die Pauschale, ab 01.01.11 für Neufälle nichtmehr!)

Für a,b,c schaust du in Anlage 1 (http://bundesrecht.juris.de/wogg/anlage_1_59.html)

Y ist dein EInkommen, aber das bereinigte Einkommen. Zur Bereinigung kannst du vom Bruttoeinkommen je 10 Prozent abziehen, wenn du:
1. davon Steuern zahlst
2. davon Krankenversicherung zahlst
3. davon Rentenversicherung zahlst.

Also bestenfalls 30% Abzug.

Ebenfalls kannst du es um die Werbungskosten bereinigen (Pauschale 920€ pro Jahr, oder höhere auf Nachweis, wie beim Finanzamt!)

Es wird natürlich das Jahreseinkommen benutzt.

So solltest du dir das vorher und nachher grob errechnen können. Auf zus. Freibeträge für Behinderung usw. habe ich jetzt mal verzichtet da dies alles nur Sonderfälle darstellen!

auch würde mich noch sehr interessieren, was passiert, wenn ich es jetzt noch angeben: Bußgeld, ja oder nein und wieviel ich dann zurückzahlen müsste.



Bußgeld Nein.
Rückzahlen musst du die Differenz zwischen dem was du bekommen hast und hättest nur bekommen dürfen. Wie du es berechnest hab ich ja schon geschrieben.


die andere Frage, ob ich von der Rückzahlung befreit wäre, wenn ich den neuen Antrag erst ab juli 11 stelle, ist auch noch offen.



Nein eine Befreiung davon ist es sicher nicht.
Du spielst damit eigentlich mit Messers schneide, denn wenn im Zuge des Datenabgleichs dein Einkommen abweicht gibt es ebenso ein Bußgeld. Du verzichtest damit einerseits auf den Anspruch, andererseits gehst du auf 30 Jahre das Risiko ein erwischt zu werden (Sozialleistungsbetrug verjährt in 30 Jahren!). Du kannst also noch 30 Jahre damit rechnen belangt zu werden und wirst das immer im Hinterkopf haben...!

Ich will niemanden betrügen, aber gerne mal ein bisschen ohne Geldsorgen sein müssen.


Nichtangabe bedeutet aber Sozialleistungsbetrug.
Ich empfehle dir es anzugeben, und gleichzeitig erhöhte Werbungskosten geltend zu machen... so verringerst du den Rückzahlungsanspruch vielleicht sogar auf 0.

im übrigen gibt es beim finanzamt nichts über mich zu wissen, weil ich keine steuern zahlen muss (bin unter dem jährlichen Freibetrag mit meinem EInkommen).



Das ist falsch. Auch wenn du unter dem Grundfreibetrag liegst kriegen sie durch den Arbeitgeber dein Einkommen übermittelt, auch wenn du keinen Antrag auf Veranlagung (Steuererklärung) stellst.

Es gibt daher sehr wohl Daten über dich, die die Wohngeldstelle für einen Abgleich nutzen kann.

kikita
23.12.2010, 15:23
hallo lieber aln-kenner,

alles klar, hab heut morgen Wohngeld neu beantragt und natürlich meine höheres EInkommen angegeben; geht ja auch gar nicht anders. Bin sehr sehr gespannt, wieviel ich nachzahlen werden muss: Schätze irgendwas zwischen 700,- und 1400,- Euro, je nachdem wie hoch nun mein neues WG berechnet wird mit dem Brutto-Mehreinkommen von 250,- (

NAch wie vor wäre ich DIr sehr dankbar, wenn du es für mich vorab schonmal berechnen könntest. Dann wüsste ich ungefähr, auf welche Nachzahlung ich mich einstellen muss:( Solche Rechnungen sind für mich ein Graus und wie gesagt ich wäre dir sehr dankbar, aber musst du auch nicht, wenn es dir zuviel ist. sag mir einfach klar bescheid, dann geb ich dir hier die nötigen Eckdaten durch.

Ansonsten: was sind denn alles Werbungskosten? was kann ich da noch nachträglich angeben?

lieben Dank und viele Grüße,

kikita

Hallo kikita,

es sollte auch auf dem Bescheid stehen, erhöht sich das Einkommen um mehr als 15% wird der Antrag neu beschieden. Dies musst du auch mitteilen. §27 Abs.2 WOGG (http://bundesrecht.juris.de/wogg/__27.html)

Ich empfehle es also noch mitzuteilen.

Es wird nicht 1:1 gekürzt... kann es dir nicht genau vorrrechnen, aber keine Angst eine 1:1 Kürzung findet keinesfalls statt.

Entgehen kannst du dem auf legalem Wege nicht. Denn dem entgehen wäre Sozialleistungsbetrug.

Im übrigen:
§33 Wogg (http://bundesrecht.juris.de/wogg/__33.html) gibt der Behörde die Möglichkeit deine Angaben auch beim Finanzamt zu prüfen.

Ich empfehle daher von dir aus die Angabe.

Sommerloch
27.12.2010, 12:09
Zu den umfangreichen Auskünften hier noch eine Anmerkung: Bei uns würdest du sicher ein Bußgeld bekommen. Du hast gegen Mitteilungspflichten verstoßen (wenn's dein EK dann tatsächlich 15 % höher war als im Wohngeldbescheid). Dafür gibts ein Bußgeld.

kikita
28.12.2010, 17:57
..okay, danke. was heißt "Bei uns"? gibt es da Unterschiede von Amt zu Amt, was Bußgeld angeht?? Oder ist das von Bunderland zu Bundesland verschieden??
MIt wieviel Bußgeld müsste ich rechnen? (ist nämlich tatsächlich mehr als 15%)

Und nochmal meine noch offene Frage:

Was genau kann man als Werbungskosten angeben und anrechnen lassen?

vielen dank und einen guten Rutsch,

kikita



Zu den umfangreichen Auskünften hier noch eine Anmerkung: Bei uns würdest du sicher ein Bußgeld bekommen. Du hast gegen Mitteilungspflichten verstoßen (wenn's dein EK dann tatsächlich 15 % höher war als im Wohngeldbescheid). Dafür gibts ein Bußgeld.