Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neubeantragung Ausbildungsgeld Reha- Ausbildung
Reha-Girl
22.12.2010, 09:31
Hallo liebe Gemeinde,
ich habe eine Frage:?
ich befinde mich seit dem 14.09.2009 in einer beruflichen Ausbildung über den Rehaträger AA. Mache die Ausbildung in einen normalen Betrieb, jedoch "kümmert" sich ein "berufsförderungszentrum(BfZ) um mich.
Jetzt sind ja bald 1,5 Jahre um, und ich muss mein Ausbildungsgeld neu beantragen...
mal ein paar Eckpunkte zu mir:
>bin 24 Jahre alt, verheiratet, 1 Sohn, 4 Jahre alt
>wir wohnen zur Miete
>Meine Mutter ist gering beschäftigt und mein Papa seit 2003 verstorben
>Mann geht Vollzeit arbeiten
>Bekomme ABG in höhe von 559€ (da sind 79€ für Unterkunft mit drinne), Fahrgeld, "essengeld" und Kiga bezahlt
>habe grad der Behinderung 50%, darf keine stehende oder laufenden Tätigkeiten machen (sprunggelenk kaputt)
>Ausbildungsberuf: Groß-und Außenhandelskauffrau
nun meine Frage,
mein Mann hat im Berechnungszeitraum 2007 weniger verdient als jetzt, jetzt sind es ca. 8.000€ mehr. bei meiner Mutter hat sich nicht viel geändert in 2009 zu 2007.
Weiß jemand, wie der bedarf errechnet wird? wird vom Brutto-gehalt noch eine "pauschale" abgezogen?
Habe ich Aussicht, noch weiter ABg zu bekommen?
Für Fragen und Infos bin ich dankbar :engel:
aln-kenner
22.12.2010, 10:16
Hallo Reha-Girl,
das Ausbildungsgeld ist eigentlich von der Berechnung her ne Prima Sache, daher kann ich da kurz drauf eingehen:
Die Einkommensanrechnung ist geregelt aufgrund §108 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__108.html).
Dir gehts um den Ehegatten...
des Ehegatten oder Lebenspartners bis 1 813 Euro monatlich
Normal müsste §25 Abs.3 Nr.2 Bafög (http://bundesrecht.juris.de/baf_g/__25.html) erngänzend hierzu gelten und für die Kinder es Einkommensbeziehers einen zusätzlichen Freibetrag einräumen.
Habe ich Aussicht, noch weiter ABg zu bekommen?
Kommt drauf an in wie weit dein Mann den Freibetrag bisher ausgeschöpft hat.
Reha-Girl
22.12.2010, 10:26
Hallo Reha-Girl,
das Ausbildungsgeld ist eigentlich von der Berechnung her ne Prima Sache, daher kann ich da kurz drauf eingehen:
Die Einkommensanrechnung ist geregelt aufgrund §108 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__108.html).
Dir gehts um den Ehegatten...
Normal müsste §25 Abs.3 Nr.2 Bafög (http://bundesrecht.juris.de/baf_g/__25.html) erngänzend hierzu gelten und für die Kinder es Einkommensbeziehers einen zusätzlichen Freibetrag einräumen.
Kommt drauf an in wie weit dein Mann den Freibetrag bisher ausgeschöpft hat.
Danke für deine schnelle Antwort :)
also sind die 1.800 schlag mich tot brutto oder netto?
es ist etwas schwierig...er hat 2007 ca. 1700-1800 € brutto gehabt und jetzt ab 2009 1900-2100€ (gehalt plus immer noch auslandseinsätze, prämien usw (wird das dazu gerechnet? oder zählt nur das bruttoeinkommen?
Also wenn ich den Ausdruck anschaue, waren es 2009 21.099,91 netto und brutto 28.211,22 € aber eben ja mit prämien usw:confused:
deswegen weiß ich noch immer nich genau, ob er den freibetrag überschritten hat?:patsch:
meine mama zählt ja nicht mit rein?
danke für deine antwort
aln-kenner
22.12.2010, 11:45
meine mama zählt ja nicht mit rein?
Nein, die hat einen eigenen Freibetrag in selbier Höhe.
es ist etwas schwierig...er hat 2007 ca. 1700-1800 € brutto gehabt und jetzt ab 2009 1900-2100€ (gehalt plus immer noch auslandseinsätze, prämien usw (wird das dazu gerechnet? oder zählt nur das bruttoeinkommen?
Weder genau das Netto noch das Bruttoeinkommen...
Steuern kannst du in jedem Fall abziehen, bei der Sozialversicherung werden nur Pauschalen, nicht die tatsächlichen Beiträge abgezogen.
Schau mal §21 Abs.2 Bafög (http://bundesrecht.juris.de/baf_g/__21.html).
Der Begriff was zum Einkommen gehört, definiert sich nach §2 ESTG. (http://bundesrecht.juris.de/estg/__2.html)
Es kommt also auf die steuerliche Behandlung der Prämien an. Trennungsgeld ist beispielsweise nicht immer steuerpflichtig!
Die Frage die sich stellt, wenn du das Wort "Auslandseinsätze" benutzt, ist er Soldat?
Wäre er Soldat gilt er als Beamter und kann nur 14,4% (max. 525€ /monat) vom Einkommen absetzen, als Rentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer innerhin 21,3% (max. 1008€/Monat).
Reha-Girl
22.12.2010, 12:07
naja da ist meine mama leider weit drunter...
nein, er ist kein soldat, hätte ich vielleicht erwähnen sollen:oops:
er ist außendienstmitarbeiter einer großen firma und programmiert maschinen im in und ausland. bekommt ja dafür spesen und montagezuschläge mit ca. 1,20€ pro stunde.
mit deinen links hast du mir aber schon sehr geholfen.
vielleicht kommen wir dann gerade an die grenze, weil kindergeld oder halbwaisen-rente bekomme ich ja nicht.
:sensationell:
Nein, die hat einen eigenen Freibetrag in selbier Höhe.
Weder genau das Netto noch das Bruttoeinkommen...
Steuern kannst du in jedem Fall abziehen, bei der Sozialversicherung werden nur Pauschalen, nicht die tatsächlichen Beiträge abgezogen.
Schau mal §21 Abs.2 Bafög (http://bundesrecht.juris.de/baf_g/__21.html).
Der Begriff was zum Einkommen gehört, definiert sich nach §2 ESTG. (http://bundesrecht.juris.de/estg/__2.html)
Es kommt also auf die steuerliche Behandlung der Prämien an. Trennungsgeld ist beispielsweise nicht immer steuerpflichtig!
Die Frage die sich stellt, wenn du das Wort "Auslandseinsätze" benutzt, ist er Soldat?
Wäre er Soldat gilt er als Beamter und kann nur 14,4% (max. 525€ /monat) vom Einkommen absetzen, als Rentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer innerhin 21,3% (max. 1008€/Monat).
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