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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bezugsdauer n. Selbstständigkeit und fiktiver ALG-Berechnung


Toscano
25.12.2010, 12:38
Hallo,

ich habe während meiner, nicht von der AfA geförderten, 2-jährigen Selbständigkeit durchgängig in die freiwillige Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Aufgrund Auftragsmangels musste ich mich am 22.11.2010 arbeitslos melden. Bin unter 50 Jahre alt. Mein ALG wird fiktiv berechnet, das ist korrekt so und der Bescheid stimmt in dieser Hinsicht auch, nur eben die Anspruchsdauer (nach meinen Recherchen) nicht.

Im ALG-1 Bescheid steht eine Bezugsdauer von 240 Tagen.

Frw-ALV Einzahlung von:
2008: 13.09.2008 - 31.12.2008 (4 Monate ALV-Beiträge)
2009: 01.01.2009 - 31.12.2009 (12 Monate)
2010: 01.01.2010 - 22.11.2010 (11 Monate)

=> insg. 27 Monate ALV-Beiträge gezahlt, damit über dem Maximum von 24 Monaten, die 12 Monate Anspruch auf ALG-Bezug geben (bin noch nicht über 50 Jahre)

Ich habe per Fax um eine Erklärung gebeten, dem ist man nicht nachgekommen.

Was meint ihr, ich müsste doch 360 Tage Anspruch auf ALG haben, oder liege ich da falsch?

Falls ich richtig liege, wäre das nächste Widerspruch einzulegen, oder?
Reicht das per Fax, oder brauche ich ein Einschreiben mit Rückschein dafür?
Gibt es dafür Formalien einzuhalten, oder schon Vorlagetexte?

Lopo01
25.12.2010, 20:42
Hi

Um Arbeitslosengeld beziehen zu können, müssen folgende Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sein:


Sie müssen arbeitslos sein.
Sie müssen die Anwartschaftszeit (http://www.arbeitsagentur.de/nn_25634/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Allgemein/Anwartschaftszeit.html) erfüllt haben.
Sie müssen sich persönlich arbeitslos gemeldet (http://www.arbeitsagentur.de/nn_25634/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Allgemein/Persoenliche-Arbeitslosmeldung.html) haben.

Die Regelanwartschaftszeit haben Sie erfüllt, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und dem Beginn der Arbeitslosigkeit (Rahmenfrist) mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis (zum Beispiel Beschäftigung, Krankengeldbezug) gestanden haben.

Anwartschaftszeit (http://www.arbeitsagentur.de/nn_25634/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Allgemein/Anwartschaftszeit.html)

Tag der Arbeitslosmeldung 22.11.2010

Rahmenfrist läuft vom 22.11.20085 - 21.11.2010 = 729 Tage, wenn ich mich nicht verrechnet habe.

Die Anspruchsdauer ist aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich.

Dauer des Anspruchs

(http://www.arbeitsagentur.de/nn_25638/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Dauer-Anspruch/Dauer-Nav.html)Wenn deine Zahlen stimmen ergibt das einen Neuanspruch von 360 Tagen = 12 Monate.

Fristgemäß Widerspruch einlegen.

Die Rechtsmittelbelehrung steht im Bewilligungsbescheid.

Fax kann verloren gehen, gehe persönlich zur AA.



(http://www.arbeitsagentur.de/nn_25634/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Allgemein/Anwartschaftszeit.html)

Toscano
26.12.2010, 10:20
Vielen Dank für die Bestätigung, das werde ich nun machen.

Pharao
27.12.2010, 09:21
Hi Toscano,

also ich komme auch auf 728 Tage in dem Zeitraum vom 21.11.2011 bis 21.11.2008. Somit ergibt sich auf jeden Fall (zwar knapp aber) ein neuer Anspruch auf Alg1 und wäre laut Tabelle 12 Monate Anspruchsdauer.

Wie das Amt jetzt nur auf 8 Monate (=240 Tage) Anspruchsdauer kommt bzw das du dann nur 16 bis max unter 20 Monate freiwillig Eingezahlt hast, kann ich dir auch nicht sagen.

Seebarsch
27.12.2010, 11:00
Hallo,
ist die Anspruchsdauer eventuell vorläufig auf 240 Tage festgesetzt?
Das kann man eigentlich aus dem Bewilligungsbescheid erkennen!
Es kann durchaus sein, dass der bewilligenden Leistungsstelle noch nicht alle Nachweise über die freiw. Versicherung vorliegen. Diese wird bei einer anderen Stelle durchgeführt, so dass u.U. dort Unterlagen bzw. Daten angefordert werden müssen!
:razz:

Toscano
27.12.2010, 11:49
Hallo,

ja, das dachte ich auch zuerst, obwohl es sich nicht um einen 'vorläufigen' Bescheides handelt,
habe in dem Fax an die AfA auch angefragt ob das so ist.
Keine Antwort auf das Fax.

Ich werde den Widerspruch in AfA direkt abgeben gegen Empfangsbekenntnis/-bestätigung!
Die Kosten für die Fahrt werde ich nicht übernehmen, da ich ja dazu schon genötigt wurde.
Es heißt: "Unter bestimmten Voraussetzungen können Reisekosten erstattet werden; ein Betrag von unter 6,00 EUR ist grundsätzlich nicht erstattungsfähig."

Nun, ich wohne im Süden Bayerns. Da kostet das Tagesticket 5,40 EUR.
Kann also nicht erstattet werden. Oder?

Gibt es hier einen Trick/Tipps, mit dem das doch noch geht?

Ich möchte für das Verhalten der AfA nicht auch noch draufzahlen müssen.

Helga40
27.12.2010, 11:58
Solche Reisekosten sind nur erstattungsfähig, wenn du auf Einladung zum Amt fährst, nicht aus eigenem Anlass.

Diese wiederum sind dann zu erstatten, wenn du den Widerspruch gewinnen solltest, wobei dann natürlich nur die notwendigen Kosten übernommen werden.

Helga

Pharao
27.12.2010, 14:48
Hi,

schick den Widerspruch doch einfach a`la Post. Geht doch viel schneller & bequemer als selber hin zu fahren. Hier gibt es auch die Möglichlichkeit eines Ruckscheins, ect, falls du solche bedenken hast, das dein Widerspruch das Amt nie erreichen sollte.

Ich kann nur von meinen Erfahrungen berichten und da ist noch NIE ein normaler 55-Cent-Brief von mir verloren gegangen beim Amt.

Toscano
09.02.2011, 08:15
Hi,

noch kurz "Update" zu dem Widerspruch - er war erfolgreich:

Ihrem Widerspruch wird damit auf dem Verwaltungswege in vollem Umfang entsprochen. Die fehlerhafte Bearbeitung bitte ich zu entschuldigen.
Entscheidung über die Erstattung der Kosten: Die Ihnen im Widerspruchsverfahren entstandenen Kosten werde ich auf Antrag erstatten, soweit sie notwendig waren und nachgewiesen sind.Hat jemand schon Erfahrung mit oben angegebenen Kostenerstattungen gemacht, welche Form eines Nachweises ist notwendig, Glaubhaftmachen??

Gruß, Toscano

Pharao
09.02.2011, 15:23
Hi Toscanoi,

hattest du den überhaupt Ausgaben, den immerhin war die erfolgreiche Beratung hier im Forum ja umsonst und der Widerspruch ansicht hat dich ja nur `ne Briefmarke gekostet ? :lol:

MichaelaJ
09.02.2011, 15:46
immerhin war die erfolgreiche Beratung hier im Forum ja umsonst
kostenlos ... umsonst keinesfalls :mrgreen:

Toscano
10.02.2011, 10:08
Hi Toscanoi,

hattest du den überhaupt Ausgaben, den immerhin war die erfolgreiche Beratung hier im Forum ja umsonst und der Widerspruch ansicht hat dich ja nur `ne Briefmarke gekostet ?kostenlos ... umsonst keinesfalls :mrgreen:

ja, stimmt schon.
Vielleicht wäre das eine Möglichkeit für das Forum die Betriebskosten zu finanzieren. Die AfA hätte ja gleich einen korrekten Bescheid erstellen können, und auf meine zweifache schriftliche Anfrage per Fax reagieren können. Ich dachte da an "Lehrgeld" für die AfA, das dem Forum zugute kommt. :Respekt:

Pharao
10.02.2011, 11:20
Vielleicht wäre das eine Möglichkeit für das Forum die Betriebskosten zu finanzieren. .....
Hi,

na, dann stell dem Amt doch mal die 1000€-Spende für diesen Forum hier in Rechnung, da freut sich sicherlich der Betreiber und stellt bestimmt gerne nach Erhalt der Spende eine Quittung für dich aus ;-)

Nein mal im ernst, du kannst nur das geltend machen, was du auch wirklich an Ausgaben hattest und belegen kannst. Unberücksichtig bleiben also auch die vielen Stunden die du evtl für deinen Widerspruch gebraucht hast und auch eine Spende wird nicht berücksichtigt.