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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzug mit ALG 2 - Erstaustattung


Tasha87
25.09.2005, 18:10
Hallo
Mein Freund und ich beziehen am 1.10 eine Wohnung da wir bis jetzt bei meiner Mutter gewohnt haben.

Nachdem wir gesagt bekommen haben das zur Renovierung nichts dazu getan wird ( Es sind keine Tapeten an wand und Decke und kein Boden drin nur Baubertter mit 4 cm fugen zwichen) was wir auch nicht so schlimm finden da wir es ja auch verstehn könnne, versuchen wir das jetzt selber hinzubekommen.

Allerdings möchten wir gerne einen Antrag auf Erstaustattung stellen da wir außer meiner Kinderzimmermöbel nichts haben.

Nun meine Frage:
Was kann man beantragen und wie?????

Bitte helft mir schnell

marcia

StephanK
26.09.2005, 07:13
:welcome: Marcia-Tasha,
das Gesetz trifft nur die ganz allgemeine Regelung, dass eine "Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten" bezahlt werden muss. Die Einzelheiten werden vor Ort entschieden, und ich weiss nicht, wie die Handhabung in Bonn ist.
Allgemein lässt sich sagen, dass Ihr jedenfalls keinen fetten Scheck in die Hand bekommen werdet und dann mal munter ein Möbelhaus leerkaufen könnt. Meistens geht es um den Standard "Gebrauchtware" und eine einfache Ausstattung mit dem Allernötigsten (Herd, Kühlschrank, Tisch, Stühle, Bett, Schränke). In manchen Städten wird die Leistung für Erstausstattung auch pauschaliert, d.h. es gibt einen festen Betrag, mit dem man dann irgendwie auskommen muss.
Weil die Wohnungs-Erstausstattung eine Extra-Leistung neben dem Alg II ist, muss sie auch extra beim Alg II-Träger beantragt werden. Geh also dort hin und versuche, so gut wie möglich zu verhandeln. Manchmal muss man seine Armut plastisch schildern können... :wink:

Was den Zustand der zukünftigen Wohnung angeht, hoffe ich, dass Ihr deswegen die Miete kräftig runtergedrückt habt; wie Du das beschreibst, müsst Ihr die Wohnung im Grunde erst mal bewohnbar machen, obwohl das eigentlich Sache des Vermieters ist.
Gutes Gelingen!