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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Elterngeld rückwirkend oder im voraus?


LordVader
27.12.2010, 09:54
Hallo Leute

Hoffe Ihr habt alle die Weihnachtsfeiertage gut überstanden?

Hab nochmal ne Frage bezüglich des Elterngeldes.
Wir bekommen am 26.12.2010 Eltengeld.
Ist dies dann schon für Januar gerechnet oder ist das noch für Dezember?

Und wie sieht es in Zukunft aus?
Wenn jemand ein Kind im Februar z.B erwartet.
Da das Elterngeld ja angerechnet wird frage ich mich ob man das in Zukunft überhaupt noch beantragen muss?

Helga40
27.12.2010, 11:43
Es wird für den laufenden Monat gezahlt:

http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__6.html

Beantragt werden muss es natürlich noch. Als dem ALG 2 vorrangige Leistung wie Renten, Arbeitslosengeld, Wohngeld, Kindergeld etc.

Helga

LordVader
27.12.2010, 12:00
Es wird für den laufenden Monat

Helga

Das würde also bedeuten wenn das Geld am 27.12.2010 überwiesen wird das es noch für Dezember 2010 ist und somit noch nicht beim Alg 2 angerechnet wird?!

Helga40
27.12.2010, 12:02
Müsste eigentlich so sein... Im Zweifelsfall werden die Jobcenter wohl nach Zuflusstheorie gehen.

Helga

LordVader
27.12.2010, 12:50
Danke für die hilfreiche Antwort.

bisa99
02.01.2011, 18:46
Habe das gleiche Problem und morgen einen Termin bei meinem Sachbearbeiter/verwalter

Werde dann hier schreiben was er mir hierzu sagt und ob ich gegen den bestehenden Bescheit (kahm rechtzeitig vor Sylvester mit der Anrechnung
Januar obwohl laut Kontoauszug das Geld am 29.12. drauf war) Widerspruch einlege.

bisa99
02.01.2011, 19:10
Leider kann ich meinen ersten Beitrag nicht ergänzen :?

So habe mal auf die schnelle was niedergeschrieben wo ich mal gespannt bin wie es von euch aufgenommen wird und ob verbesserungsvorschläge dazu eingehen:

Betreff: Widerspruch gegen Änderungsbescheid vom **.12.2010



Sehr geehrte Damen und Herren,

Am **.12.2010 haben sie mir einen Änderungsbescheid zugestellt dem ich hiermit aus folgendem Grund widerspreche:
Sie haben mir das Elterngeld für den Monat Januar angerechnet, obwohl dieses schon im Dezember auf meinem Konto (s. Kontoauszug) gebucht war. Somit war es vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung und damit Anrechnungsfrei (Zuflussprinzip).

Des weiteren möchte ich Ihnen auch mitteilen das ich die Zahlungsweise des Elterngeldes auf den vollen Betrag von 300€ umstellen gelassen habe und somit eine Anrechnung nur noch für Februar und März 2011 möglich ist. Der Bescheid der Elterngeldstelle ist als Anlage beigefügt.

Ich bitte Sie mir Ihre Antwort in einem rechtmittelfähigen Bescheid mitzuteilen.

Helga40
02.01.2011, 19:43
Hm, aber am 29.1. (oder so) bekommst du dann doch das nächste Elterngeld, was dann natürlich im Jänner anzurechnen ist? Woher weißt du jetzt genau, welches Elterngeld im Januar im Bescheid angerechnet wurde?

Helga

bisa99
02.01.2011, 20:29
Mein ALGII Bescheid läuft nur noch bis ende Januar und der Zahlungstermin fürs Elterngeld für Februar ist der 04.02.

Helga40
02.01.2011, 20:36
Das wäre aber ungewöhnlich... Wieso einmal im Dezember und dann erst wieder Februar?

Das wirst du dem Amt noch nachweisen müssen, dass im Januar gar nichts kommt...

Helga

bisa99
02.01.2011, 23:42
der Zahltermin für das Januar 2011 Elterngeld war der 29.12.10

und so wurde es auch überwiesen so das es am 29.12.10 auf dem Konto ist.

Wenn es nun erst am 03.01.11 Gutgeschrieben worden wäre dann würde der Änderungsbescheid stimmen.

Aber so ein Aufwand wegen einem Monat (wie o.a. mein Bewilligungsbescheid läuft ende Januar aus)

bisa99
13.02.2011, 22:38
Kleines Update:

Zahlung wurde zurecht Angerechnet da im Monat Dezember durch das zu früh gezahlte Eltergeld eine Überzahlung stattgefunden hat :patsch: (Monatsanfang für Dezember und am Ende für den Januar)