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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Alg2,schwanger,Elternzeit...wer kann einen Rat geben


Tsunami
25.09.2005, 19:12
Hallo.
Ich/wir zerbrechen uns seit einiger Zeit den Kopf.Ich bin berufstätig und schwanger, mein Partner möchte/naja...muss Alg2 beantragen.
Das Problem ist, ich würde sehr gerne in Elternzeit gehen (wg der Stillphase und einiger anderer Probleme),wie stellen wir das blos an ohne in Probleme zu geraten. Und da red ich auch gerade vom finanziellen Aspekt. Nun ja im Moment bin ich eben noch der Alleinverdiener. Der nächste Gedanke war das mein Partner in Elternzeit geht übers Arbeitsamt. Das widerum geht nur wenn er jemanden vorweisen kann der für 30 Stunden aufs Baby aufpasst. Das widerum kommt gar nicht in die Tüte. Also ist jetzt der Plan, er meldet sich arbeitslos und ich geh in Elternzeit so wäre er fürs Amt verfügbar, könnte sich weiter wie bisher um Jobs bemühen und ich wäre da für das Baby. Nun aber kommt die Frage, wie zahlen wir dann die Miete? Denn das geht nur mit dem Erziehungsgeld ja nicht. Hat vielleicht irgend jemand eine Idee was wir nun machen können?
Falls es Zuschläge vom Amt geben sollte, werden die dann komplett über meinen Partner bezogen oder wie oder was muss man machen. Wir haben uns ja schon versucht ausreichend zu informieren aber das wirft immer mehr komplizierte Fragen auf. Bevor ich das jetzt aber mit einbringe und alles im Chaos versinkt, würde ich mich auf eine Antwort freuen.

Gruß Tsunami

Betroffener
26.09.2005, 15:15
:welcome: tsunami,

Sobald da irgendwie ALG II ins Spiel kommt, stellt sich behördlicherseits auch immer die Frage nach der Bedarfsgemeinschaft der Eltern (spätestens, wenn das Kind geboren ist). Ob ihr da möglicherweise als jeweils Alleinstehende rauskommt, erscheint wegen des gemeinsamen Kindes (ist doch gemeinsam - oder?) jedoch einigermassen fraglich - obwohl es schon praktiziert wurde.

Unter diesen Bedingungen würdet ihr den ALG II Regelsätzen unterliegen mit:
+ 622 € für die Bedarfsgemeinschaft (beide Erwachsene: 90% von 2x 345 €)
+ ??? € "angemessene" Kosten der Unterkunft
+207 € für das Kind, wenn es denn da ist.
- 154 € Abzug Kindergeld nach der Geburt
- ??? € ggf. Erziehungsgeld

Ob die möglichen Zuschläge für Schwangere (59 €) auch bei "eheähnlicher Gemeinschaft" geleistet werden, entzieht sich meiner Kenntnis. Der Zuschlag für Alleinerziehende entfällt jedoch mit Sicherheit.

Auf jeden Fall könntet ihr Euch um die Erstausstattung für das Baby bewerben.

Alle ggf. weiter zufliessenden Zahlungen werden in diesem Zusammenhang als Einkommen auf die ALG II Leistungen angerechnet.

Vielleicht werft ihr auch noch mal einen Blick hier rein: http://www.arbeitslosennetz.de/forum/templates/subSilver/images/icon_mini_faq.gif Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php)
Insbesondere in die Abteilung Bedarfsgemeinschaften und eheähnlich sowie "Regelsatz - Was gibt es noch"

Dann gibt es sicher neue Fragen.

Viel Erfolg