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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ABM versicherte Arbeit wenn AG AV zahlt?


derkniffo
29.12.2010, 18:59
Hallo,
man kann es schon im Titel lesen, ich würde gern wissen ob bei gezahlten Versicherungsbeiträgen, ein Anspruch auf ALGI besteht.

Ich war ein Jahr lang in einer Ev 16d Maßnahme bei der Gemeindeverwaltung unsereres Ortes beschäftigt. Eine Bekannte aus dem Landratsamt erzählte mir, das bei gezahlten AV Beiträgen Anspruch auf ALGI bestehe. Die Agentur bewilligte auch das Geld ab 1.08. diesen Jahres. Lustig wirds ab hier: Ich war vom 01.09.10 bis 30.09.10 nocheinmal befristet in selbiger Verwaltung angestellt, da aber zum Beamtentarif. Wie das Leben so spielt, wurde ich am 01.10.10 krankgeschrieben da ich mir am Abend des 30.09.10 eine Verletzung im Haushalt zugezogen hatte. Für die Woche die ich krank war wollten weder Agentur noch Kasse mir etwas zahlen. Die Kasse behauptet, ich wäre eh ab 1.10. arbeitslos und somit wäre die Agentur zuständig, diese wälzt das Problem auf die Kasse ab, ich hätte ja dem Markt nicht zur Verfügung gestanden und die Erkrankung wäre vor Ende meiner Beschäftigung (30.09.10) festgestellt worden, somit müsse die Kasse Krankengeld zahlen.
Auch auf mehrere Nachfragen wollte mir kein Mitarbeiter beider Parteien erzählen, auf welcher Rechtsgrundlage diese Aussagen fußen. Die scheinen in solchen Angelegenheiten unterschiedliche Stichtage zu haben.

So jetzt habe ich meine zweite Frage vor der ersten gestellt, aber ich denke zum besseren Verständnis ist das so besser.

Jerdenfalls kam durch meine unzähligen Anrufe in der Agentur/Leistungsabteilung/Krankenkasse etc. jemand auf die Idee doch mal grundsätzlich zu prüfen, ob ich denn Anspruch auf ALGI hätte.
Siehe da, 2 Tage vor Jahreswechsel kam dann der Anhörungsbogen. Und das noch mit 14 Tagen Verspätung. Die Prüferin der BA ist der Meinung, ich hätte die Anwartschaft nicht ertworben, das ginge aus den Unterlagen hervor.

Auf meinen Lohnabrechnungen sind in allen 12 Monaten sämtliche Versicherungsbeiträge abgeführt worden(ich hatte mich in der Rechnungsstelle noch echauffiert, da dadurch die Maßnahme nicht verlängert werden konnte).
Ist nun eine Anwartschaft vorhanden oder nicht?
Durch die einmonatige Anstellung ist die Frist zum auslaufen des ALGI auch nach hinten verschoben worden, sogar die Woche Krankheit wurde berücksichtigt.

Ich brauche wohl nur am Rande zu erwähnen, das uns das Geld für die Woche schon fehlt, mal abgesehen von Verzögerungen in den Zahlungen, da die Dame in der Leistungsabteilung "bis auf weiteres" meine Zahlungen gestoppt hatte und in den Urlaub verschwand.

Ich bin verheiratet und wir haben ein 8jähriges Kind, das noch gar nicht weiß, das unsere Silvesterfeier warscheinlich ins Wasser fällt, weil die Eltern kein Geld haben.

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.


Kniffo

Helga40
29.12.2010, 19:07
Es sieht so aus, als habe dein AG fälschlicherweise in die AV eingezahlt, denn die AGH mit Entgelt sind nicht versicherungspflichtig zur AV. Und daher steht dir kein ALG 1 zu. Allerdings wahrscheinlich die von deinem Brutto sicherlich auch abgezogenen Beiträge zur AV. Die müssen dir ausgezahlt werden.

Helga

derkniffo
29.12.2010, 19:29
hallo,

danke für die schnelle Antwort, also müsste ich jetzt rückwirkend ALGII beantragen? Na das kann was werden....meine Frau dreht so schon frei wegen der eventuellen Rückforderung. Ich dachte das wäre so was wie freiwillig, also wenn der AG einzahlt, erwerbe ich eine Anwartschaft. Was ist mit der Pflegeversicherung? Die wurde auch gezahlt, genau wie RV.
Irgendwie seh ich grade alles den Bach runtergehen...
Inzwischen ist die Maßnahme neu vergeben worden, ich würde gern jemand auf die Finger klopfen, da der Unterschied in € schon nicht unerheblich ist...das krieg ich auch noch raus.


Kniffo

Helga40
29.12.2010, 20:11
RV, KV und sowas ist in Ordnung, nur in der AV ist eine AGH mit Entgelt nicht sv-pflichtig.

Einer Rückforderung würde ich an deiner Stelle widersprechen. Du hast ja das ALG 1 nicht irgendwie betrügerisch erlangt, sondern das Amt hat einen Fehler gemacht und du konntest nicht wissen, dass das nicht rechtens ist. Du hast hier m. E. n. Vertrauensschutz.

Helga

derkniffo
20.01.2011, 10:31
Hallo,

nochmal ich.

Ich habe nun die zuviel gezahlten AV-Beiträge von der Gemeindeverwaltung schriftlich eingefordert. Nach mittlerweile 3 Wochen ist nix weiter passiert. Soll ich denen nun nochmal schreiben, oder gleich nen Anwalt beauftragen? Ich wüsste auf Anhieb gar nicht, wie die Rechtslage da ist. Übrigens: das Arbeitsamt hat den Bescheid zum 13.01.11 aufgehoben und sogar das Geld noch gezahlt. Mal sehen was nun vom Landratsamt kommt.

MFG Kniffo

Helga40
20.01.2011, 12:15
Das musst du entscheiden, ob du gleich einen Anwalt nimmst. Du kannst es dir auch einfach machen und es deinem Jobcenter sagen, dass du da noch offene Ansprüche hast, denn das Geld würde ja eh als Einkommen mit dem ALG 2 verrechnet.

Helga

Seebarsch
20.01.2011, 17:09
Hallo zusammen,
die Prüfung der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung obliegt der zuständigen Einzugsstelle. Das ist in der Regel auch die zuständige Krankenkasse, da dorthin auch die Sozialversicherungsbeiträge vom AG überwiesen werden.
Also sollte vorrangig die Krankenkasse angegangen werden, weil diese unberechtigt die Beiträge zur ALV eingezogen hat!
:wut: