PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : warte seid 6 wochen auf meinen bescheid !!


Nancy
25.09.2005, 20:02
Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir etwas weiter helfen.

Also mein Problem ist das ich vor 6 wochen meinen antrag auf arbeitslosengeld 2 beantragt habe. jetzt warte ich immer noch auf meinen bescheid aber ich brauche langsam mal dringend geld. was kann ich machen ??

Ich wohne mit meinen freund zusammen habe aber angegeben das ich singel bin habe schließlich nur seinen Namen angegeben da wir ja zusammen wohnen!!
Das einzige Problem was wir haben das er nur im Mietvertrag steht und ich nicht !!
Können sie uns daraus einen strick ziehen ??
Ich blick langsam nicht mehr durch ! :patsch:

Würde mich auf antworten freuen !!
Ganz liebe grüße Nancy

StephanK
26.09.2005, 06:13
:welcome: Nancy,
ab einem Monat nach Antragstellung ist der Alg II-Träger auf Deinen Antrag hin (den Du mündlich stellen kannst) verpflichtet, Vorschüsse auf das Alg II zu zahlen. Als Vorschuss wird nicht der ganze Betrag gezahlt, sondern in der Regel nur 80 % der Leistung, aber das ist besser als nix. Manche Ämter stellen sich dabei gerne etwas taub, so dass nötigenfalls ein gewisses Maß an Hartnäckigkeit angebracht ist.

Die Ausgestaltung des Mietvertrages bei Wohngemeinschaften spielt keine Rolle, aber Du musst natürlich schon Deinen Anteil an den Wohnkosten nachweisen können, z.B. durch Belege über die Überweisung Deines Mietanteils an Deinen Freund/Mitbewohner. Wenn Ihr die Wohnkosten hälftig teilt, ist das weiter nicht problematisch, wenn es aber eine ungleiche Verteilung gibt, sollte der Grund dafür nachvollziehbar sein, z.B. durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen Euch, die sich an den jeweils bewohnten m²-Anteilen orientiert (also etwa Nancys Zimmer 18 m², jeweils hälftiger Anteil an Küche, Flur, Bad zusammen 15 m² - oder wie es real eben ist).

Falls Du befürchtest, zu Unrecht als Teil einer "eheähnlichen Gemeinschaft" betrachtet zu werden (wozu manche Ämter leider neigen), schau Dir bitte mal den entsprechenden Abschnitt in Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#22) an, einige Diskussionsfäden im Forum Bedarfsgemeinschaften (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewforum.php?f=24) und wann die Gerichte (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewforum.php?f=91) eine eheähnliche Gemeinschaft als gegeben ansehen.