Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ich-AG und was kommt danach ? ALG I oder II
Arno1000
25.09.2005, 21:28
Hallo,
zum Sachverhalt :
Habe im Juli 2004 mein Gewerbe(Werbeagentur) angemeldet und bin nun im 2. Jahr der Förderung. Aufgrund eines Akteneintrags aus dem Jahr 2002 hat man mir beim Antrag auf den neuen EU Führschein den alten eingezogen und mir den neuen verwehrt, mit der Begründung, dass ich aufgrund früheren Drogenkonsums ein halbes Jahr lang Drogenabstinenz mittels Screenings nachweisen muss bevor mir der neue ausgehändigt wird. Zur Ausübung meines Gewerbes bin ich auf den Führerschein angewiesen und muss nun wieder von vorne anfangen. Mit 46 nicht ganz einfach aber nicht unmöglich.
Da ich vor meiner Förderung ebenfalls einen regulären Job hatte, sonst hätte ich keine Förderung in Anspruch nehmen können, stellt sich mir nun die Frage ob ich nach ALG I oder ALG II eingestuft werde, oder ob überhaupt kein Anspruch besteht.
Hinweise, entsprechende Quellen oder Links würden mir weiterhelfen.
Im Voraus besten Dank
Arno
StephanK
26.09.2005, 05:45
:welcome: Arno,
einen Anspruch auf Alg II hast Du dann, wenn Du bedürftig bist, d.h. kein oder kaum laufendes Einkommen und weniger als 9200 € Vermögen hast. Anders als beim Arbeitslosengeld sind vorherige Zeiten der Arbeitslosenversicherung KEINE Voraussetzung.
Es könnte evtl. auch sein, dass noch ein Rest des früheren Anspruchs auf Arbeitslosengeld besteht, wenn Du ihn vor Deiner Selbständigkeit nicht restlos ausgeschöpft hast (dann würde auf dem letzten Alg-Bescheid stehen "Anspruch erschöpft"). Es lohnt sich, das sehr genau zu überprüfen, auch wenn es etwas kompliziert ist, denn die dafür geltenden Regelungen haben sich in den letzten Jahren mehrfach geändert.
In Sachen Führerschein werden wir Dir hier wohl leider nicht weiterhelfen können. Dazu solltest Dir Rat von einem Anwalt einholen, der sich mit Verkehrsrecht auskennt. Bei sehr geringem Einkommen kannst Du für die Anwaltskosten evtl. Beratungshilfe erhalten. Schau Dir dazu mal diese Broschüre des Justizministeriums (PDF-Datei) (http://www.bmj.de/media/archive/958.pdf) an.
Arno1000
26.09.2005, 07:40
Hallo StephanK,
Einen ALG-Bescheid habe ich niemals erhalten, da ich über meine bevorstehende Arbeitslosigkeit schon Wochen vorher informiert war und habe daraufhin direkt im Anschluss meine Ich-AG gegründet.
Wenn ich deine Ausführungen richtig deute, würde mir daher ein Anspruch auf ALG I zustehen und zwar für 12 Monate.
Sehe ich das richtig ?
Gruss
Arno
StephanK
26.09.2005, 09:08
Wenn ich deine Ausführungen richtig deute, würde mir daher ein Anspruch auf ALG I zustehen und zwar für 12 Monate.
Sehe ich das richtig ? Ich fürchte: nein!
Alg I ist eine Versicherungsleistung und funktioniert auch weitgehend nach den Grundsätzen einer Versicherung: Anspruch gibt's nur, wenn vorher eingezahlt wurde, aber dafür besteht der Anspruch auch eine ziemliche Weile fort, selbst wenn zwischendrin mal was ganz anderes (= Selbständigkeit) stattfand. Deswegen wollte ich Deine Aufmerksamkeit darauf lenken, ob evtl. noch ein alter Restanspruch auf Alg I besteht. Dazu musst Du aber wirklich Deine komplette "Erwerbsbiographie" der letzten ca. fünf Jahre angucken und zusammenrechnen, wie lange Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt worden sind. Im Einzelfall kann das wegen der vielen Gesetzesänderungen der letzten Jahre ziemlich verzwickt sein, weil es diverse Übergangsregelungen zwischen altem und neuem Recht gibt.
Wenn da aber einfach nichts mehr ist, weil Du womöglich innerhalb der letzten ca. fünf Jahre gar nicht versicherungspflichtig beschäftigt warst, kannst Du das getrost vergessen und musst Dich darauf einstellen, von Alg II zu leben. Alg II ist Sozialleistung und wird unabhängig von vorherigen Versicherungszeiten einfach nur deswegen gezahlt, weil (und wenn) Du erwerbslos und bedürftig bist - siehe oben!
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