Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bei Krankheit ALG 1 gestrichen und dann KG ?
Polarlicht
02.01.2011, 11:05
Hi!
Ich habe eine sehr merkwürdige Berechung des Arbeitsamtes bekommen. Zur Zeit habe ich noch einen Widerspruch laufen (gegen Sperrung um eine Woche).
Dafür hatte ich einen Bescheid bekommen, dass ich xyz Euro für eine Woche zurückzahlen soll (wegen Meldeversäumnis). Dies geschah im Nov.10.
Nun wurde mir für Dez. weniger ALG 1 überwiesen. Es kann nicht der Betrag der Sperre sein, da die Differenz mehr beträgt. Einen Bescheid warum die Summe nochmal verändert ist, habe ich nicht.
Aus dem Kontoauszug ergibt sich, dass mir der 1. und 2 Dez. nicht bezahlt wirde. Dann zwei Tage wieder Alg 1. Und dann wieder für 5 Tage keines.
Dazu muss ich noch sagen, dass ich vom 06.12. an eine Woche krankgeschrieben war und die AU dem Arbeitsamt vorliegt.
Ich stehe vor einem Rätsel. Wurde mir das ALG 1 für die 5 Tage gekürzt, weil ich krankgeschrieben war und muss dann die Krankenkasse in dem Zeitraum zahlen? :confused:
Müsste ich dafür nicht noch einen Bescheid bekommen? :razz:
Polarlicht
02.01.2011, 12:01
Nach Durchsicht aller Bescheide vermute ich jetzt, dass das Amt den Betrag für die 1wöchige Sperre einbehalten hat.
Was mich irritiert: Der Betrag, den ich laut Bescheid "schulde" , unterscheidet sich von dem, den sie einbehalten haben um ca. 60 Euro. :confused:
Zählen nun 7 Tage a "täglicher Alg 1-Betrag" oder 5 Tage (diese Summe wurde im Bescheid angegeben)??:wut:
Dazu muss ich noch sagen, dass ich vom 06.12. an eine Woche krankgeschrieben war und die AU dem Arbeitsamt vorliegt.
Hi,
meines Wissens darf man aber während dem Alg1 Krank sein ohne das einem hier was gekürzt wird. Lediglich beim Anmelden muss man gesund sein.
Nach Durchsicht aller Bescheide vermute ich jetzt, dass das Amt den Betrag für die 1wöchige Sperre einbehalten hat.
Das müsst aber auch deinem Bescheid ersichlich sein, das über den Zeitraum X noch nicht entscheiden worden ist (evtl aber erstmal einbehalten wird) oder das für den Zeitraum X eine Sperre eintritt.
Polarlicht
04.01.2011, 07:12
Auf der Rückseite meines Bescheides, wo mir die Sperre "verkündet" wird (Widerspruch läuft), stehen in einer Tabelle tatsächlich die u.g. Daten. D.h. wenn ich die Tage zusammenrechne, komme ich auf 7. Dies mit dem Tagessatz multipliziert wäre es genau die Summe, die mir auf dem Konto fehlt.
Aber dürfen die denn einfach eine andere Summe einbehalten, als vorne auf dem offiziellen Schreiben angegeben?
Beispiel:
Im Schreiben stünde: "Sie haben 100 Euro zuviel erhalten." (dies wären 5 Tage)
Aus der Tabelle ersichtlich wäre aber, dass 7 Tage 140 Euro ergeben.
Und einbehalten würden die 140 Euro....was wäre dann korrekt??:confused:
Hi,
ich kann dir nicht sagen, warum du eine Sperre bekommen hast. Aber wenn du den Krankenschein rechtzeitig & brav an`s Amt geschickt hast, dann dürfte es dafür keine Sperre geben, auch wenn du deswegen zB einen Termin vom Amt versäumt hast.
Taugenichts
04.01.2011, 11:38
Hi,
ich kann dir nicht sagen, warum du eine Sperre bekommen hast. Aber wenn du den Krankenschein rechtzeitig & brav an`s Amt geschickt hast, dann dürfte es dafür keine Sperre geben, auch wenn du deswegen zB einen Termin vom Amt versäumt hast.
Nach einer neuen Entscheidung muss man trotz Krankenschein einen Termin beim Amt wahrnehmen...
Quelle (http://koeln-bonn.business-on.de/krankenschein-gruenden-empfaenger-behoerde-rechtsberatung-arzttermine-_id21321.html)
Hi Taugenichts,
genau diese Thematik hatten wir letztens hier im Forum schon mal besprochen. Soviel ich noch weis, betrifft das aber nur Alg2-Empfänger, obwohl ich es da auch nicht ganz nachvollziehen kann.
Taugenichts
04.01.2011, 12:22
Den Unterschied hierbei zwischen ALG 1 und 2 Beziehern fände ich echt diskriminierend! :wut:
Denke, es gilt auch für ALG1 Bezieher, auch wenn das Urteil nur auf ALG 2 Bezieher bezogen ist.:)
Polarlicht
05.01.2011, 12:01
Hi,
ich kann dir nicht sagen, warum du eine Sperre bekommen hast. Aber wenn du den Krankenschein rechtzeitig & brav an`s Amt geschickt hast, dann dürfte es dafür keine Sperre geben, auch wenn du deswegen zB einen Termin vom Amt versäumt hast.
Nee, es geht mir nicht um die Sperre, sondern darum, dass der schriftlich als zu viel gezahlter Betrag (eben wegen der Sperre) anders ist als der, der nun einbehalten wurde.
Sie schrieben quasi "sie haben 100 Euro zu viel bezogen", behalten aber 140 Euro ein :razz:
Gilt eine Sperre für 7 Tage (dann wäre Betrag 2, im beispiel 140 Euro) korrekt, gilt sie nur für 5 Tage? (dann würde dies dem Betrag 100 Euro im Bescheid entsprechen).
Meine Frage also: Dürfen die einfach mehr einbehalten, als im Bescheid angegeben?
Zur Sache mit dem Krankenschein: Naja. gilt wohl nicht für ALG1, zumindest hab ich noch nichts von denen gehört. Das fehlt mir noch, dass ich da einen Tag nach meiner OP antanzen soll :wut:
Polarlicht
05.01.2011, 12:04
Übrigens habe ich noch immer keinen neuen Vermittlungstermin. War am 03.01. persönlich da (am Schalter) und mir wurde gesagt, nach dem 1wöchigen Krankenschein wollte die Mitarbeiterin wohl abwarten "wie es sich entwickelt"...
Hä?? Ich war nur eine Woche krankgeschrieben? Da hätte man ja schon mal einen Termin für Anfang Jan vergeben können--->> wenn der so wichtig ist, dass ich sofort eine Sperre reingehauen bekomme, egal wie ich es begründe :confused::wut:
@Taugenichts: Es gibt noch mehr unterschiede zwischen ALG1 und ALG2...
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