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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wohngeld - Aufwandsentschädigung


Poison-Ivy
03.01.2011, 23:37
Hallo,

ich bin neu hier:) und hab eine Frage zum Wohngeld.
Evtl. kann ich in einiger Zeit für einen Verein tätig sein. Ich würde eine Aufwandsentschädigung von ca. 8 Euro/Std. nach § 45 c SGB XI erhalten.
Wird diese Entschädigung auf das Wohngeld angerechnet? Ich habe schon im Netz gefunden, dass Entschädigungen durch die freie Wohlfahrtspflege i.d.R. nicht angerechnet werden. Ich würde den Betrag aber von einem kleinen Verein bekommen.

Danke & LG

Pharao
04.01.2011, 00:10
Hi,

eigentlich müsste sowas im §14 WoGG (http://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__14.html) genannt werden, wenn es zu Jahreseinkommen berücksichtig bzw angerechnet wird - ich kann`s jedoch nicht dort finden.

Poison-Ivy
04.01.2011, 22:23
Hallo und danke!

Du meinst sicherlich, dass unter § 14 WoGG genannt wird, was nicht angerechnet wird.

Ich glaube, dass die Aufwandsentschädigung in § 3 Nr. 26 Einkommenssteuergesetz fällt, demnach darf man unter den jeweiligen Voraussetzungen 2.100 Euro jährlich steuerfrei einnehmen. Irgendwie werde ich aber nicht schlau daraus, ob es nun auf das Wohngeld angerechnet wird.

Ich werde beim Amt, wenn es soweit ist nachfragen.

LG

Poison-Ivy
04.01.2011, 22:25
Ach so, ich habe mich auf diesen § 14 bezogen:
http://www.gesetzesweb.de/WoGG.html

= außer Betracht bleibende Einnahmen.

Poison-Ivy
05.01.2011, 23:56
Hab hier gefunden, dass es nicht angerechnet wird, erst, wenn man den Steuerfreibetrag überschreitet:
http://www.wohngeldantrag.de/geld/katalog_a.htm

LG P.