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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kein Arbeitslosengeld I


Kai Korthals
26.09.2005, 14:31
Hallo Leute,

ich habe ein riesen Problem mit der Anwartschaftszeit/Rahmenfrist.
Mir wurde dadurch kein Arbeitslosengeld bewilligt.

Meine Arbeitszeiträume bzw. Arbeitslosigkeit.

01.Sept 1994 - 31. Jan. 1998 Berufsausbildung
01. Feb. 1998 - 31. Dez. 1998 Einrichter
01. Jan. 1999 - 31. Dez. 2002 Zeitsoldat Marine ( 4 Jahre )
03. Jan. 2003 - 09. Febr. 2003 Arbeitslos gemeldet, jedoch keine Leistungen wegen Übergangsgebührnisse( 6 Monate ) erhalten.
10. Febr 2003 - 20. Aug. 2003 Produktionsmitarbeiter
21. Aug. 2003 - 08. Juli 2005 Aufstiegsfortbildung zum staatlich gprüften
Maschinenbautechniker, nicht Arbeitslos gemeldet, auch keine Leistungen vom ( AA ), jedoch BAföG erhalten. Stand dem Arbeitsamt auch nicht als Arbeitslossuchender zu verfügung.
09. Juli Arbeitslos gemeldet - AG I wurde abgelehnt, da die Anwartschaftszeit/ Rahmenfrist nicht erfüllt wurde.

Ich habe probiert die Situatuion deutlich zu schildern. Es wäre nett, wenn jemand mir eine Antwort auf meine Problematik geben könnte.

Vielen Dank im Voraus.
Kai Korthals

Betroffener
26.09.2005, 16:05
:welcome: Kai,

hier gelten laut den Internetseiten der Arbeitsagentur die folgenden Bedingungen (bitte zum nachlesen die Links aufrufen):

Anwartschaftszeit (http://www.arbeitsagentur.de/content/de_DE/hauptstelle/a-07/allgemeine_info/allgemeine_information_002047.htm)
Verjährung/Löschung des Anspruches (http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSConversation/anzeigeContent?docId=10817&rqc=3&ls=false&ut=0#Anchor4)

Sinngemässe Kurzfassung:
Ein Arbeitslosenanspruch bleibt Dir 4 Jahre erhalten, wenn Du nicht zwischendurch durch ein Arbeitsverhältnis eine andere neue Anwartschaft erworben hast durch mindestens 360 Tage in einem Arbeitsverhältnis.

Das mit der Übergangsgebührnisse kann ich so nicht nachvollziehen.

Am Besten wäre es aber, wenn Du Deinen Fall von der für Dich zuständigen Bezirksdirektion der Arbeitsagentur untersuchen lassen würdest: