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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erneuter Umzug


Hendrik
04.01.2011, 22:46
Hallo,

vor ca. 1 1/2 (oder sinds schon 2?) Jahren bin ich bei meinen Eltern ausgezogen.
Von der Arge habe ich auch die Erlaubnis erhalten, bekomme also sowohl die Miete als auch 100% der Leistung.

Nun "möchte" ich aus div. Gründen (u.A. Zustand der Wohnung (Schimmel, Baufehler etc.) erneut umziehen.
Der Vermieter denkt nicht daran, die Mängel zu beheben.

Nun meine eigentliche Frage:
Kann ich nun ohne Genehmigung der erneut Arge umziehen?
Wäre zudem in einen anderen Ort, zwar nur ca. 5km weiter, aber natürlich ein anderer "Träger".
Miete wäre nicht höher als die jetzige, sondern geringer.
Kann ich ohne Genehmigung umziehen, mit den selben "Einschränkungen" wie bei jemandem, der ü25 ist?
Oder darf ich absolut nich ohne Genehmigung (erneut) umziehen?


Thx

Papabär
05.01.2011, 00:44
Hallo Hendrik,

schau mal, ob Dir dieser Artikel hier aus der Hilfe/FAQ weiterhilft:
Was bei einem Umzug unter ALG II-Bezug zu beachten ist: (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_umzug)

Etwas verwunderlich finde ich allerdings, daß der Schimmelbefall erst jetzt, nach 1,5-2 Jahren aufgetreten ist. Hat sich der bauliche Zustand des Hauses in den letzten Wochen denn so verschlechtert?

Hendrik
06.01.2011, 14:42
Hallo,

die Mängel traten ca. 2 Monate nach meinem Einzug auf.
Vorher war die Wohnung erst renoviert worden.

Habe dem Vermieter bescheid gegeben, doch der hat bis heute noch nichts unternommen.
Habe mich im Internet informiert, wie man Schimmel entfernen und neuen "verhindern" kann.
Entfernen half nur kurzzeitig, da ziemlich schnell neuer Schimmel durchkam/kommt. Scheint zu tief in der Wand zu sein? :confused:
Habe auch darauf geachtet, mindestens 3x am Tag gründlich zu lüften.

Habe mittlerweile die Schnauze voll. Beim schrägen Dachfenster hat sich zB. vor 2 Monaten auch das ganze Gummi gelöst. Weiß nicht wie ich das selbst beheben soll?
Bei der Nebenkostenabrechnung setzt auch eigentlich der "Hausmeisterdienst" dem ganzen die Krone auf.. :wut:

Den von dir genannten Artikel habe ich schon gelesen.
Leider werde ich nicht so recht schlau daraus.
Bei den Besonderheiten von u25 -> Ich habe den Auszug/Umzug damals genehmigt bekommen. War ein ziemlich langwieriger "Prozess" damals.
Wenn ich dann nach dem "6. Schritt" einen Neuantrag beim neuen Träger stellen muss/würde -> Würden die die Grundvorraussetzungen von damals erneut prüfen oder es dabei belassen, weil es ja schonmal genehmigt wurde? :confused:

Pharao
06.01.2011, 15:36
Hi Hendrik,

also zu deinem eigentlichen Problem würde ich dir Raten, das auf jeden Fall mit der Arge vorab zu klären !

Zu deinem Schimmelproblem:

Aus deinen Beitrag meine ich ja rauslesen zu können, das der Schimmelbefall ja nicht von zu hoher Luftfeuchtigkeit kommt. Was man im übrigen sehr leicht feststellen kann mit einen billigen Baumarkt Hygrometer.

Evtl gab es vor dir in der Wohnung ja schon mal ein Schimmel- oder Wasserproblem und dann wurde die Wohnung neu renoviert. Wenn der Schimmel an der Wand ist, dann könnte man auch die Feuchtigkeit der Wand mal messen (passende Geräte gibts zu ausleihen oder kaufen auch in jedem Baumarkt).

Den eine nasse Wand, kann nicht durch falsches Lüften entstehen, also muss dann die Ursache eine andere sein. Möglich wäre hier wirklich vieles, von defekter Dachrinne bis hin zu defekte Wasserleitungen, ect. Kann man so also nicht pauschal sagen.

Aber dann wäre das ein Problem von deinem Vermieter und wenn der garnicht auf Briefe reagiert, dann gibts ja noch sowas wie eine Mietkürzung. Hier solltest du dich aber vorher auch bei einem Mieterverein erkundigen vieviel % angemessen wären.

Papabär
06.01.2011, 18:06
... würde ich dir Raten, das auf jeden Fall mit der Arge vorab zu klären !

:sdafuer: Ja, das sehe ich genau so. Da Du ja bereits in einer eigene Wohnung lebst, sollte Dein Alter da m. E. auch keine Rolle mehr spielen ... allerdings wirst Du wohl - wie jeder andere auch - die Notwendigkeit des Umzuges darlegen müssen.


Evtl gab es vor dir in der Wohnung ja schon mal ein Schimmel- oder Wasserproblem und dann wurde die Wohnung neu renoviert. ...


Ja, den Verdacht hatte ich auch gerade ... allerdings können wir hier darüber natürlich nur spekulieren.


Den eine nasse Wand, kann nicht durch falsches Lüften entstehen, ...

Wie jetzt ... selbstverständlich kann ´ne Wand auch von innen durchfeuchten. Ich hatte doch an anderer Stelle bereits von dem Gutachten geschrieben, in dem genau das bestätigt wurde.

Mietminderung wäre hier zwar auch ein probates Mittel, die Tatsache, daß der Vermieter sich bislang überhaupt nicht darum gekümmert hat lässt aber den Schluss zu, daß Du dann evtl. auch eine Zahlungsklage riskierst ... also daß es nur Streß gibt. Da ist ausziehen dann wirklich die klügere Lösung.

Evtl. genügt der Schimmelbefall ja als Umzugsargument beim JobCenter.

Hendrik
06.01.2011, 23:29
Die Notwendigkeit des Umzugs sollte ich eigentlich Darlegen können.
Der Schimmel ist schon ordentlich.
Von Mietkürzungen o.Ä. hab ich selbst ja nicht viel - abgesehen davon, dass der Schimmel sicher alles andere als gesund sein dürfte.
Meine (neue) SB hat mich leider auf dem Kieker und wird mir da sicher Steine in den Weg legen wollen, darum habe ich erstmal hier nachfragen wollen.

Falsch lüften tue ich nicht, spätestens nicht, seit ich mich mit Schimmel "beschäftigt" habe. Soweit ich gelesen habe, sollte man da 3-5 Mal am Tag lüften, sprich Fenster richtig aufmachen und von einem Raum gegenüber (sofern vorhanden) ebenfalls das Fenster aufmachen - Durchzug eben, ca. 5-10 Min.
Hat leider nichts geholfen. Vermute auch, dass vorher schon Schimmel auftrat und das ganze eben nur überstrichen wurde und bei mir dann wieder zu Tage trat.
Hilft mir nur leider nicht weiter. :?

Wie sähe es bei einem Umzug ohne Zustimmung aus?
Das Kaution nicht gestellt bzw. Umzug dann nicht bezahlt werden würde, ist klar, aber sonst? Miete nicht höher als jetzt, sogar geringer. Nebenkosten vermutlich ebenfalls. So schlecht isoliert wie das hier ist. :confused:

Ich hoffe mal, ich bekomm die Zustimmung/Erlaubnis, da neue Wohnung auch günstiger wäre und die keine Kaution/Umzugskosten übernehmen müssten.

Danke soweit :)

Pharao
07.01.2011, 09:59
Meine (neue) SB hat mich leider auf dem Kieker und wird mir da sicher Steine in den Weg legen wollen ....
Hi,

es gibt auch sowas wie eine Beratungspflicht, d.h wenn du konkrete Fragen stellst, dann hat der SB dir auch die Sachlage zu erklären ganz unabhängig ob ihr beiden euch mögt oder nicht.

Ich persönlich denke schon, das wenn man dir die eine Wohnung genehmigt hat als U25-jähriger, das es dann hier keine Probleme geben wird, außer ob eben der Umzugsgrund anerkannt wird. Trotzdem solltest du da mit deinem SB bereden, den letztlich entscheidet das Amt dies.
Von Mietkürzungen o.Ä. hab ich selbst ja nicht viel - abgesehen davon, dass der Schimmel sicher alles andere als gesund sein dürfte.

Erstmal hast du von einer Mietkürzung nichts, da ja auch das Amt die Miete zahlt, aber den Vermieter wird das sicherlich stören wenn X-Euronen jeden Monat weniger kommen oder im krassen Fall garkein Geld mehr kommt. Allerdings solltest du dich da wirklich dann bei einem Mieterverein erkundigen, was angemessen in deinem Fall wäre.

Ob der Schimmel gesundheitsgefährdend ist oder nicht, das kann der Laie oder dieses Froum dir nicht beantworten. Dazu müsstest du schon einen Fachmann kommen lassen, der das ganze Untersucht.

die Mängel traten ca. 2 Monate nach meinem Einzug auf.

vor ca. 1 1/2 (oder sinds schon 2?) Jahren bin ich bei meinen Eltern ausgezogen.

Habe dem Vermieter bescheid gegeben, doch der hat bis heute noch nichts unternommen.

Kommt halt hier auch ein bischen darauf an, was genau du hier dem Vermieter mitgeteilt hast. Mündlich nur mal kurz & einmal angesprochen oder schirftlich den Mangel gemeldet und von Zeit zu Zeit auch mal wieder nachgehackt ?

Ich denke schon das du evtl dem Amt hier das auch Belegen müsstest, das der Vermieter hier nichts unternommen hat, trotz mehrmaligen Auffordern`s.
Falsch lüften tue ich nicht, spätestens nicht, seit ich mich mit Schimmel "beschäftigt" habe
Wir wissen ja noch nicht mal wo und in welchen Ausmaß deine Wohnung ein Schimmelproblem hat. Ist es an einem Fenster oder ist es in einer Ecke oder hinter einem Schrank oder .... ist es nur ein kleiner Schimmelfleck oder das ganze Zimmer, die ganze Wohnung, ect

Wie schon gesagt, mit billigen Baumarktartikeln könntest du etwas mehr Aussagen treffen und evtl selber schon mal manche Sachen ausschliessen, aber so bleibt das nur eine Raterei woher der Schimmel kommen könnte.

So wie ich das aber rauslese, willst du ja umbedingt Umziehen und wie die Arge hier entscheidet, das kann dir hier wahrscheinlich auch keiner sagen.