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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG1 - Sperrzeit nach 6 Wochen


NixBlick
05.01.2011, 17:33
Habe am 18.11 meinen Restanspruch an Arbeitslosengeld1 angemeldet.
Durch ein Meldeversäumnis stünden mir noch 47 Tage zu wobei die Arbeitsbescheinigungen natürlich noch einzureichen waren.

Bis heute habe ich nur einer der drei benötigten AB zurückerhalten, habe dies letzte Woche auch schonmal beim Arbeitsamt kundgetan und erfragt ob es die Möglichkeit einer Vorauszahlung gäbe, da durch die Mietzahlung zum 01.12 sämtliche Mittel meinerseits aufgebraucht waren.

Nach hin und her mit der ARGE habe ich keine Hilfe bekommen und mir sagen lassen, dass ich am 05.01. wiedererscheinen solle mit Bitte auf einen Notfalltermin.

Diesen Termin wollte man mir heute morgen zuerst nicht geben, als ich der Sachbearbeiterin jedoch die Dringlichkeit verständlich machen konnte, tat sie folgendes.

"Da sie das letzte Arbeitsverhältnis selbst gekündigt haben, entsteht dort sowieso eine erneute Sperrzeit, weshalb der Anspruch erlischt.(Fällt ihr nach 6 Wochen ein???)
Und da sie nun keinen Anspruch auf ALG1 haben, können sie bei der ARGE mittellosigkeit geltend machen, so kann Ihnen heute noch geholfen werden"

-Die Arge hat mittwochs zu?

Ich habe mich trotzdem bis zum Teamleiter vorgekämpft, welcher mir dann zu Verstehen gab, dass ich morgen um 08.00 Antrag auf ALG2 stellen solle, dann würde man mir auch genug Mittel bereitstellen um bis zum nächsten Termin essen zu können.


Bedeutet das jetzt ernsthaft für die Zeit vom 18.11 - 05.01 bekomme ich keine Leistungen?

Und was ist mit der Miete von Dezember bzw. der noch nicht bezahlten im Januar?

Ich habe wirklich keine Lust mehr da jeden F*** anzubetteln :(

Helga40
05.01.2011, 18:04
Wenn dein ALG 1 abgelehnt wird, dann kannst du rückwirkend einen ALG 2 Antrag stellen (§ 28 SGB X). Wenn dein ALG 1 aber aufgrund einer Sperrzeit erlischt oder abgelehnt wird, gibt es auch beim ALG 2 eine Sankton. Je nach Alter (über oder unter 25 Jahren) sind das 30% der Regelleistung ALG 2 oder 100%...

Helga

NixBlick
05.01.2011, 18:08
Ich bin unter 25, was bedeutet das nun für mich?

Ich finde es nur heftig, dass der Antrag nach so langer Zeit ohne die Unterlagen trotzdem "weggesperrt" wurde, alle Informationen waren ja schon bei Antragsstellung gegegebn...

Mir fällt gerade auf, dass die Sachbearbeiterin mir einen Antrag auf Teilarbeitslosengeld zum 05.01. mitgegeben hat den ich ebenfalls abgeben soll.

Also ich soll, den ersten eingereichten Antrag, den Teilarbeitslosengeldantrag
Und dann morgen noch den alg2 antrag abgeben...Versteht das jemand?
Ich nicht...

Ophelia
05.01.2011, 21:07
Naja, ehrlich gesagt, wen Du es in sechs Wochen nicht geschafft hast, Dich um Deine Arbeitsbescheinigungen zu kümmern (ohne die kein ALGI-Antrag gestellt werden kann!!)...
Mir hätte da der Kittel gebrannt und ich hätte meinen (in Deinem Fall Deine) AG(S) genervt ohne Ende....

Pharao
05.01.2011, 21:33
Hi NixBlick,

ich wollte eigentlich ja nicht nachfragen, aber warum hast du den selber gekündigt ? Damit hast du dich doch auch selber in diese missliche Lage gebracht (mal abgesehen davon das du nicht mal beim AG nachgehackt hast, wenn der noch was auszufüllen hat. Wobei das aber uninterssant seinen dürfte, da ja kein neuer Anspruch auf Alg1 entstanden ist).

Du darfst dich also jetzt nicht beschweren, wenn du evtl eine 100% Sanktion beim Alg2 bekommst bzw dein Restanspruch auf Alg1 durch die Sperrzeit verfallen ist.

Und zu einem Vorschuß heißt es:
Besteht ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach und ist zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich, kann der zuständige Leistungsträger Vorschüsse zahlen, deren Höhe er nach pflichtgemäßen Ermessen bestimmt. Er hat Vorschüsse nach Satz 1 zu zahlen, wenn der Berechtigte es beantragt; die Vorschußzahlung beginnt spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags.