Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zeitarbeit: Abmahnung wegen Krankheit
Morenita
07.01.2011, 19:01
Hallo ihr Lieben,
ich bin seit Mitte November in einer Firma über Zeitarbeit angestellt.
In der Woche von Weihnachten war ich eine Woche krankgeschrieben, weil ich eine Erkältung hatte.
Ich bin dann aber nur zwei Tage daheim geblieben und bin mittwochs wieder arbeiten gegangen, also den Rest der Woche.
Dann hat es mich nach Weihnachten richtig erwischt, Nasennebenhöhlenentzündung und alles, da ich wohl nicht genügend auskuriert habe.
Natürlich war die Zeitarbeitsfirma deutlich angenervt, aber mir ging es eben echt schlecht, hatte auch Fieber und so, ich musste die ganze Woche daheimbleiben, hatte natürlich eine Krankmeldung, ich bin auch diese Woche noch krankgeschrieben, weil sich zusätzlich mein Darm entzündet hat (ich habe Colitis ulcerosa).
Eine von der Zeitarbeit sagte am Dienstag zu mir, ich solle am Mittwoch wieder arbeiten gehen, das gäbe sonst Ärger mit dem Kunden. Ich sagte, ich weiß es noch nicht, wie es mir geht.
Die Zeitarbeitsfirma hat total den Telefonterror gemacht in den letzten Tagen, sogar der andere Zeitarbeiter hat mich auf meinem Handy angerufen (!), ich bin nicht immer drangegangen, da ich teilweise beim Arzt war und teilweise nicht drangehen wollte (ich leide auch unter Depressionen, das war die letzten Tage einfach zu viel).
Aber meine Krankmeldung lag immer rechtzeitig vor, ich habe am Montag auch nochmal beim "Kunden" Bescheid gegeben.
Gestern habe ich dann eine Abmahnung erhalten, dass ich seit 3. Januar unentschuldigt fehlen würde, aber das stimmt doch gar nicht!
Sie werden auch ab dem 3. Januar keine Lohnfortzahlung leisten, haben sie geschrieben.
Ich weiß jetzt nicht mehr weiter.
Mein Darm ist total entzündet durch diese Sache, was soll ich denn jetzt tun?
Wenn die mich nun kündigen, kriege ich dann eine Sperre des ALG I?
Hätte ich bloß nie den Vertrag unterschrieben, ich wurde so vor Zeitarbeit gewarnt.
Aber ich wollte doch nur aus der Arbeitslosigkeit raus, als Kauffrau findet man kaum was.
Was soll ich tun wegen der Lohnfortzahlung, wir können unmöglich nur vom Gehalt meines Mannes leben diesen Monat.
Und schon gar nicht die nächsten, wenn ich eine Sperre kriegen sollte.
Bitte helft mir, ich weiß nicht weiter.
Gestern habe ich dann eine Abmahnung erhalten, dass ich seit 3. Januar unentschuldigt fehlen würde, aber das stimmt doch gar nicht!Wie kommen die dann darauf ? Hast Du einen Nachweis darüber, daß die Krankmeldungen auch angekommen sind ? Ich hoffe, Du hast die Abmahnung nicht unterschrieben. Gegen eine Abmahnung hast Du die Mögloichkeit, eine Gegendarstellung zu schreiben. Diese Gegendarstellung muß zur Abmahnung in Deine Personalakte aufgenommen werden. Alternativ kannst Du auf Herausnahme der Abmahnung aus Deiner Akte klagen. Dazu ist aber anwaltlicher Rat zu empfehlen.
Sie werden auch ab dem 3. Januar keine Lohnfortzahlung leisten, haben sie geschrieben.Schreiben kann man viel. Da mußt Du erstmal abwarten, ob das auch durchgezogen wird. Eine Rechtsgrundlage gibt es dafür nur, wenn Arbeitsverweigerung oder unentschuldigtes Fehlen nachgewiesen werden kann.
Mein Darm ist total entzündet durch diese Sache, was soll ich denn jetzt tun?Zumindest nicht arbeiten gehen und Dich weiter krankschreiben lassen, bis das alles auskuriert ist. Wenn der AG anruft, solltest Du auch nicht mehr ans Telefon gehen, wenn Dich das sonst nur noch weiter belastet.
Wenn die mich nun kündigen, kriege ich dann eine Sperre des ALG I?Du solltest Dich sofort ans Arbeitsamt wenden und die Umstände klären. Dort muß man Dich beraten. Wenn Du beabsichtigst zu kündigen, solltest Du das unbedingt mit dem Arbeitsamt absprechen. Die können Dir sagen, ob eine Sperrzeit geprüft werden würde. Hilfreich wäre dafür eine Bescheinigung Deines Arztes. Vielleicht kann er bestätigen, daß Deine Genesung durch das Verhalten Deines Arbeitgebers gefährdet ist.
Hätte ich bloß nie den Vertrag unterschrieben, ich wurde so vor Zeitarbeit gewarnt.Tja, wer nicht hören will....:heutnicht:
Aber ich wollte doch nur aus der Arbeitslosigkeit raus, als Kauffrau findet man kaum was.Trotzdem sollte man sich nicht auf diese Seelenverkäufer einlassen, wenn man es vermeiden kann.
Was soll ich tun wegen der Lohnfortzahlung, wir können unmöglich nur vom Gehalt meines Mannes leben diesen Monat. Dann mußt Du das Geld entweder versuchen selbst einzufordern oder Dich am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Und schon gar nicht die nächsten, wenn ich eine Sperre kriegen sollte.Siehe oben. Versuche, Dich mit dem Arbeitsamt kurzzuschließen!
ratsuchende
08.01.2011, 05:51
Hallo,
bist Du denn schon länger als 4 Wochen beschäftigt? Wenn nicht, müßtest Du Krankengeld bei der KK beantragen, denn der AG ist erst nach der Wartezeit zu Lohnfortzahlung verpflichtet.
Gegen die Abmahnung solltest Du dich wehren, wie oben beschrieben.
Falls Du noch in der Probezeit bist, kann der AG ohnehin ohne Begründung kündigen. Eine Sperrzeit ist deshalb unwahrscheinlich. Sollte trotzdem geprüft werden, heb Dir alle Belege auf und schreib Dir auf, wann Du wie die AU-Bescheinigungen abgegeben hast.
Krankengeld greift erst nach sechs Wochen, bis dahin muß der AG zahlen. Solch ein Antrag bringt also gar nichts....
Morenita
08.01.2011, 15:02
Die Abmahnung war ein Einwurf-Einschreiben, also ohne Unterschrift.
Keine Ahnung, ob das rechtens überhaupt gültig ist?
Also mein Mann hat die Kündigung am Dienstag, den 4. Januar in den Briefkasten von denen geworfen.
Das ist schon ein Beweis, oder?
Die Abmahnung war zum 5. Januar datiert.
Ich werde am Montag am besten einen Termin beim Arbeitsamt ausmachen, damit ich die Situation schildern kann.
Das Problem ist, wir haben keine Rechtsschutzversicherung.
Wie läuft das denn mit diesem Beratungsschein, beantrage ich den beim Arbeitsgericht? Dann müsste ich das auch nächste Woche tun.
Auch, wenn das Gericht es durchkriegt, dass ich mein Gehalt noch kriege, wird das dauern.
Ich will evtl. einen Job auf 400 €-Basis annehmen, das wäre Essen auf Rädern, da muss ich nur 2 Stunden am Tag durch die Gegend fahren.
Denn irgendwie muss ich im Januar Geld verdienen.
1000 €, die ich nicht kriege, sind ein Haufen Schotter.
Würde das Arbeitsgericht das rauskriegen?
Wahrscheinlich gäbe das Probleme...
Aber ich weiß sonst nicht, was ich machen soll.
Eben komme ich vom Gassigehen und siehe da: ein Zettel von der DHL - Einschreiben an mich.
Werd ich am Montag von der Post abholen.
Wenn ich das Einschreiben akzeptiere und es sollte eine Abmahnung drin sein, akzeptiere ich dann automatisch die Abmahnung?
Also sollte ich das Einschreiben lieber "ignorieren" oder wie ist das?
Ich hatte heute so Bauchschmerzen. :/
Ich danke euch schon mal, ihr habt mir sehr weitergeholfen.
Morenita
08.01.2011, 15:05
Mir ist es sogar recht, wenn die ich kündigen.
Mit solchen Menschen möchte ich nicht zusammenarbeiten.
Ich war IMMER pünktlich und habe sehr gut gearbeitet, habe nicht mal was gesagt, wenn die cholerische Chefin (also der Kunde) mit ihren Stimmungsschwankungen sich mal wieder im Ton vergriffen hat.
Das wird ja in Zukunft nicht besser werden - da muss man ja immer Angst haben, wenn man mal ne Erkältung hat.
Und ich bin selten erkältet, aber wenn man dann mal krank ist, sollte man wohl auch das Recht haben, mal eine Woche daheim zu bleiben, ohne unter Druck gesetzt zu werden.
Also mein Mann hat die Kündigung am Dienstag, den 4. Januar in den Briefkasten von denen geworfen.
Ja, aber wenn Du doch selbst gekündigt hast, was willst Du noch von denen, zumal du ja erst ab 3.1. keine Kohle mehr bekommen sollst? Mit der Eigenkündigung kannst Du die Abmahnung eh vergessen... da sie ja (am 5.) nach Deiner Kündigung (4.) kam... Sorry, verstehe ich nicht wirklich...
Morenita
08.01.2011, 16:26
Huch sorry, ich habe mich verschrieben.
Die KRANKMELDUNG, nicht die Kündigung, hat er eingeworfen.
Sorry, war durch das Einschreiben etwas verwirrt.
Okay, aber wenn Dein Mann die Krankmeldung am 4. in den Briefkasten einwarf, ist die Abmahnung wg. unentschuldigtem Fehlen am 3. nicht anfechtbar. Krankmeldungen müssen nahtlos vorliegen... Ich schätze mal, dass es schwierig wird..
Morenita
08.01.2011, 16:36
Echt jetzt?
Ist das nicht so, dass man bis zum 3. Tag Zeit hat?
Ist es dann auch gerechtfertigt, dass sie mir keinen Lohn zahlen?
Bist Du nahtlos krankgeschrieben? Also ich kenne es so, dass man - so man weiter krank ist - spätestens am letzten Tag der Krankmeldung sich weiter krankschreiben lassen muß und auch die AU umgehend dem AG zukommen lassen muß. Hast Du nur die Krankmeldung erst am 4. abgegeben, bist aber durchgehend krankgeschrieben? Falls der der 3. irgendwie fehlt... Aber vielleicht habe ich Dich falsch verstanden...
Morenita
08.01.2011, 17:15
Also ich wurde ja bis einschl. 31.12. krankgeschrieben.
Am Wochenende muss ich ja nicht arbeiten, daher für die zwei Tage nicht.
Und dann wurde ich ab Montag, den 03.01. wieder krankgeschrieben.
Verstehst du, was ich meine?
Ich versteh jetzt nur noch Bahnhof. :)
Dann hatte ich Dich falsch verstanden, sorry - dachte Du warst am 4. beim Doc und Dein Mann hat dann AU eingeworfen. Dann vergiß mein Schreiben...
Morenita
08.01.2011, 17:42
Ach so, ok, wahrscheinlich hatte ich mich ungünstig ausgedrückt. :)
Muss man denn eigentlich jeden Tag bei der Zeitarbeitsfirma und dem Kunden anrufen, auch, wenn die Krankmeldung vorliegt?
Muss man denn eigentlich jeden Tag bei der Zeitarbeitsfirma und dem Kunden anrufen, auch, wenn die Krankmeldung vorliegt?Hä? Wiso sollst Du da anrufen müssen? Natürlich nicht. Du bist ja nicht einmal verpflichtet, ein Telefon zu besitzen oder Deine Nummer bekannt zu geben.
Klar muß man irgendwie einen Kontakt herstellen oder halten können, aber wenn das in Belästigung ausartet, dann kannst Du das auch ganz schnell wieder einstellen oder auf das Nötigste beschränken. Es reicht die Mitteilung aus, daß Du weiter krank geschrieben bist, und zwar ausschließlich an Deinen Arbeitgeber, und nicht an dessen Kunden! Gerade Zeitarbeitsfirmen haben es gern, wenn man auf privatem Festnetz- oder Mobiltelefon erreichbar ist und das wird dann gern ausgenutzt.
Morenita
08.01.2011, 17:56
Also reicht es theoretisch, wenn ich am Montag Bescheid gebe bei der Zeitarbeitsfirma, am besten schreib ich eine e-Mail, dann können die mich nicht volltexten. :/
Man muss nicht auch noch beim Kunden Bescheid geben?
Das war die letzten Tage schon heftig, wie oft da angerufen wurde.
Bestimmt 6 Mal am Tag, irgendwann haben sie dann die Nummer ausgestellt, was für ein Blödsinn. :wut:
Mein Arzt weiß auch schon ein wenig Bescheid.
Habe heute auch total Kopfschmerzen - es nervt mich, dass ich auf den Mist so reagiere.
Man muss nicht auch noch beim Kunden Bescheid geben?Wozu? Der Kunde ist der Auftraggeber Deines Arbeitgebers. Was hast Du damit zu tun? Sag jetzt nicht, der Kunde hat auch Deine persönlichen Daten wie Telefonnummer etc. ?
Die ZAF ist verantwortlich dafür, daß der Kunde erfährt, daß Du nicht zum arbeiten kommst. Nicht mal der Grund geht den Kunden etwas an!
Morenita
08.01.2011, 18:11
Nein, die hat er zum Glück nicht. :)
Die Zeitarbeitsfirma meinte nur immer, ich solle dort unbedingt anrufen etc., daher dachte ich, es sei meine Pflicht.
Vermutlich wollen die sich nur selbst den Anruf ersparen.
Die Zeitarbeitsfirma meinte nur immer, ich solle dort unbedingt anrufen etc., daher dachte ich, es sei meine Pflicht.
Vermutlich wollen die sich nur selbst den Anruf ersparen.So sieht`s aus! Deine Pflichten stehen in Deinem Arbeitsvertrag oder eben in den Gesetzen. Nebenabreden bedürfen der Schriftform und häufig des gegenseitigen Anerkenntnisses, wenn sie gelten sollen.
ratsuchende
09.01.2011, 06:53
Hallo,
in den meisten Arbeitsverträgen von ZAF steht drin, daß die Krankmeldung am ersten Tag der Krankheit vorliegen muß und daß telefonisch, wenn möglich VOR Beginn des Einsatzes bei der ZAF Bescheid gesagt werden muß, wenn man krank ist. Also war die Abgabe am 04.ten für den 03.ten evtl. zu spät!
Und, Ophelia, das mit dem Krankengeld weiß ich sicher. Einfach mal nach "Wartezeit" googeln. Wenn der AN in den ersten 4 Wochen des Beschäftigungsverhältnisses krank wird, greift Krankengeld. Erst danach kommt die normale LFZ ins laufen.
Die userin hat noch nicht geschrieben, seit wann sie dort beschäftigt ist.
Unabhängig davon ist es offensichtlich, daß die ZAF sie loswerden will, deshalb auch die Abmahnung. Sie sollte sich also mal bei der Agentur arbeitssuchend melden, das kann man jederzeit, und eben darauf hinweisen, daß die Kündigung droht.
in den meisten Arbeitsverträgen von ZAF steht drin, daß die Krankmeldung am ersten Tag der Krankheit vorliegen muß und daß telefonisch, wenn möglich VOR Beginn....
Hi,
also das manche Betriebe auch einen Krankenschein für nur einen Krankheitstag haben wollen, das ist mir bekannt. Normal hätte man aber hier 3 Tage zeit bis die Krankmeldung dem AG vorliegen muss. Das man bei Krankheit unverzüglich schon mal vorab telefonisch den Betrieb informiert, halte ich für selbstverständlich.
Was mir aber neu wäre, ist ein Krankenschein schon am ersten Tag noch dem Arbeitgeber vorlegen muss !
Angenommen ich gehe gegen 8 Uhr zum Arzt und bin nicht privat Versichert, dann wartet man schon mal 1,2,3 oder 4 Stunden gerade an Montagen & neuem Quartal. Danach darf ich aber jetzt nicht nach Hause gehn, weil jetzt müsste ich ja noch persönlich den AG aufsuchen um den Krankenschein abzugeben, da die Post hierfür zu langsam wäre. Man bedenke also hier, man ist ja Krank & Arbeitsunfähig !
Zweiter häufiger Fall, einem geht es sooo schlecht, das er erst am zweiten Krankheitstag zum Arzt geht und sich Rückwirkend krankschreiben lässt. Hier käme ja dann die Krankmeldung auch zu spät.
in den meisten Arbeitsverträgen von ZAF steht drin, daß die Krankmeldung am ersten Tag der Krankheit vorliegen mußWeißt Du das genau? Es gab mal eine Karenzzeit, die tarifvertraglich festgelegt wurde. Hier hatte man bis zu 3 Tagen Zeit, die Krankmeldung abzugeben. Allerdings mußten dann die 3 Tage der Karenzzeit mit in die Kranlmeldung aufgenommen sein, wenn man am 4. Tag auch nicht arbeiten konnte, ansonsten wurde Urlaub oder Überstunden entsprechend abgezogen oder die Zeit halt gar nicht vergütet.
Wenn die Krankmeldung nun doch einen Tag zu spät da war und die ZAF das auch beweisen kann, dann rechtfertigt das keinesfalls eine Abmahnung, wenn die ZAF über die Krankheit am Tag des Krankwerdens nachweislich informiert wurde. Dies scheint aber der Fall zu sein, und somit braucht hier (wenn überhaupt) nur 1 Tag nicht vergütet werden. :mymind:
und daß telefonisch, wenn möglich VOR Beginn des Einsatzes bei der ZAF Bescheid gesagt werden muß, wenn man krank ist.Naja, das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit in jedem Arbeitsverhältnis. Allerdings muß das nicht telefonisch erfolgen, denn gerade bei ZAF wird so ein Anruf gern mal vergessen, wenn man den AN auf günstige Weise loswerden will.
Also war die Abgabe am 04.ten für den 03.ten evtl. zu spät!Siehe oben. Es kommt auf die schriftlichen Nebenabreden, Tarifverträge und den Arbeitsvertrag an.
Die userin hat noch nicht geschrieben, seit wann sie dort beschäftigt ist.Ähm...doch, hat sie:
Hallo ihr Lieben,
ich bin seit Mitte November in einer Firma über Zeitarbeit angestellt
Unabhängig davon ist es offensichtlich, daß die ZAF sie loswerden will, deshalb auch die Abmahnung. Sie sollte sich also mal bei der Agentur arbeitssuchend melden, das kann man jederzeit, und eben darauf hinweisen, daß die Kündigung droht.Yep! Das würde ich hier auch anraten.
Und beim nächsten Mal sollte sie genau aufpassen, was für Verträge sie unterschreibt und auf jeden Fall vor Unterschrift eines Vertrages Einsicht in die Tarifverträge nehmen. Gerade die Tarifverträge der ZAF stellen den AN meist schlechter als die gesetzlichen Regelungen!
Morenita
09.01.2011, 11:52
Mist, ich glaube, es ist so, dass die Krankmeldung am ersten Tag vorliegen muss. :/
Aber selbst, wenn es so ist, können sie mir doch nicht die gesamte Lohnfortzahlung streichen?
Einen Termin bei der AfA mache ich gleich morgen aus, mal sehen, was die dazu sagen.
Und beim Arbeitsgericht rufe ich auch mal an.
Bescheid gegeben habe ich am 3. ganz früh morgens - und das per e-Mail!
Mist, ich glaube, es ist so, dass die Krankmeldung am ersten Tag vorliegen muss. :/Was heißt "ich gleube" ? Du mußt doch irgendetwas Schriftliches haben. Meistens ist das im Arbeitsvertrag geregelt. Sorry, aber wenn Du nicht mal in Deinen Unterlagen nachschaun willst, kann man Dir hier nicht weiterhelfen. Das wird nur eine wilde Rumraterei.
Aber selbst, wenn es so ist, können sie mir doch nicht die gesamte Lohnfortzahlung streichen?
Bescheid gegeben habe ich am 3. ganz früh morgens - und das per e-Mail!
Nein. Hier kann Dir m.E. gar nichts gestrichen werden. Voraussetzung ist, daß alle Kranktage auf der Krankmeldung stehen. Wann diese eingereicht wurde, ist für die Loihnfortzahlung unerheblich. Du hast rechtzeitig Bescheid gegeben, und das ist die Voraussetzung für die durchgehende Lohnfortzahlung.
Und beim Arbeitsgericht rufe ich auch mal an.Den Anruf kannst Du Dir sparen. Dazu ist es noch zu früh.
Morenita
09.01.2011, 12:44
Das Problem ist, dass mein Arbeitsvertrag auf der Arbeit liegt, ich hab da so nen Ordner.
Sonst könnte ich es genau sagen, aber ich glaube schon, dass die Krankmeldung am ersten Tag vorliegen muss.
Gibt es da nicht so ein Gesetz, dass die dann keine Lohnfortzahlung leisten müssen? Oh Mann, dann wäre alles mein Fehler, dass wir diesen Monat kein Geld haben.
Das Problem ist, dass mein Arbeitsvertrag auf der Arbeit liegt,Sorry, da fehlen mir jetzt die Worte :patsch:
aber ich glaube schon, dass die Krankmeldung am ersten Tag vorliegen muss.Also ich glaube das nicht. Ich denke, daß lediglich die Information an den Arbeitgeber gegeben werden muß, daß Du nicht arbeiten kannst. Es gibt Situationen, da ist es gar nicht möglich, die Krankmeldung am ersten Tag vorzulegen, gerade wenn die Filiale des Arbeitgebers außerhalb des Wohnortes liegt.
Gibt es da nicht so ein Gesetz, dass die dann keine Lohnfortzahlung leisten müssen?Lediglich wenn das Arbeitsverhältnis noch keine 4 Wochen besteht, ist der Arbeitgeber nicht zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Aber wie schon geschrieben, hast Du dann Anspruch auf Krankengeld. Eine weitere Ausnahme wäre, wenn Du selbstverschuldet die Krankheit herbeigeführt hast. Aber das ist ja hier nicht der Fall.
§ 44 SGB V Krankengeld
(1) Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn die Krankheit sie arbeitsunfähig macht oder sie auf Kosten der Krankenkasse stationär in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung (§ 23 Abs. 4, §§ 24, 40 Abs. 2 und § 41) behandelt werden.
(2) Keinen Anspruch auf Krankengeld haben
...
3.
Versicherte nach § 5 Absatz 1 Nummer 1, die bei Arbeitsunfähigkeit nicht mindestens sechs Wochen Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts auf Grund des Entgeltfortzahlungsgesetzes, eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder anderer vertraglicher Zusagen oder auf Zahlung einer die Versicherungspflicht begründenden Sozialleistung haben, es sei denn, das Mitglied gibt eine Wahlerklärung ab, dass die Mitgliedschaft den Anspruch auf Krankengeld umfassen soll. Dies gilt nicht für Versicherte, die nach § 10 des Entgeltfortzahlungsgesetzes Anspruch auf Zahlung eines Zuschlages zum Arbeitsentgelt haben,
@Ophelia
Wir hatten doch geklärt, daß Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht. Krankengeld zu beantragen ist demnach erfolglos.
Ja, das weiß ich doch. Die Antwort bezog sich ja auf "ratsuchende".....
forenmen
10.01.2011, 11:38
Hallo
Klasse ist ja das du deinen Arbeitsvertrag in der Firma hast:wut:
wenn die dir nen Streich spielen und deinen Ordner vernichten hats du gar nichts
dann kannste nichts beweisen.
Also irgendwie sollte das Bestraft werden
Ich denke da an Trinken von 1 Liter ********* das 1 Woche gestanden hat
Gruss Uwe
ratsuchende
15.01.2011, 08:32
Hallo
@pharao: "Zweiter häufiger Fall, einem geht es sooo schlecht, das er erst am zweiten Krankheitstag zum Arzt geht und sich Rückwirkend krankschreiben lässt. Hier käme ja dann die Krankmeldung auch zu spät."
Den Fall gibt es bei ZA nicht. Wenn es jemanden so schlecht geht, dann muß er den Notdienst bemühen oder beim Hausarzt um einen Hausbesuch bitten. Und ne rückwirkende AU gibt es schon mal GAR NICHT!
@ophelia
"Situation bei fehlendem Anspruch
Bei einer krankheitsbedingten Arbeitsverhinderung während der ersten vier Wochen des Arbeitsverhältnisses oder bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit nach dem Ende des Entgeltfortzahlungszeitraumes wird als Lohnersatz ein geringeres Krankengeld durch die Krankenkasse gezahlt."
Zitat aus Wikipedia im Artikel Lohnfortzahlung....und ich bin mir SICHER
Da das aber jetzt nicht zutrifft, is es ja auch egal.
Die ZA kann nur für den Zeitraum eines nicht entschuldigten Fehlens die LFZ verweigern solange die AU nicht vorlag, also gemäß der Schilderung nur für den einen TAG, dem 03.01.2011.
Ich würde mir aber keinen großen Kopf darum machen, sondern zur Agentur gehen, nen neuen Job suchen und falls nötig, fehlendes Arbeitsentgelt von der ZA schrifltich fordern, wenn es fällig ist, also meist so um den 15. bis 20.ten des Folgemonats...
Den Fall gibt es bei ZA nicht. Wenn es jemanden so schlecht geht, dann muß er den Notdienst bemühen oder beim Hausarzt um einen Hausbesuch bitten. Und ne rückwirkende AU gibt es schon mal GAR NICHT!
Hi,
also ich kenne keinen einzigen Arzt mehr der private, normale Hausbesuche macht, da sich dies finanziell für Ärzte nicht lohnt - muss man so sagen.
Wenn ich starke Kopfschmerzen und Dünnpfi** habe, also nicht in der Lage meinen Hausarzt auf zu suchen, dann werde ich sicherlich nicht deswegen gleich einen Notarzt rufen !
Und eine Rückwirkende AU gibt es, wenn man glaubhaft dem Arzt darlegt, das man nicht in der Lage war (1 Tag Rückwirkend ist meist kein Problem)! Außerdem sieht man ja, wann die AU ausgestellt worden ist und ab wann die Krankschreibung zählt. Und bei mir haben auch Samstags und Sonntags die Hausärzte Wochenende ? Auch hier wird man am Montag dann Rückwirkend Krankgeschrieben, falls man an den Tagen arbeiten muss.
Achja, und wer meint ins Krankenhaus gehen zu müssen am Wochenende um sich Krankschreiben zu lassen, der darf unabhängig ob er die Praxisgebühr schon bezahlt halt, nochmal zahlen. Auch gibt diese Praxisgebühr nicht für andere Ärzte, sodas wenn man noch nicht gezahlt hat und dann doch danach noch zum Hausarzt gehen will, auch wieder zu Kasse gebeten wird.
Also bei uns machen die Hausärzte noch Hausbesuche - nicht alle, aber immer noch eine Menge... Aber selbst, wenn nicht, gibt es überall Notarztambulanzen, die man aufsuchen kann...oder man läßt den Notarzt eben kommen, wenn man dazu nicht in der Lage ist (wäre dann ja eh sinnvoll)
Ich ich rufe sicherlich KEINEN Notarzt, nur damit ich dem Chef eine Krankmeldung geben kann ......
Aber soll ja jeder so machen wie er meint.
Henrietta
15.01.2011, 19:56
Da muss ich beinahe schmunzeln..
Mein Sohn (1 Jahr) war an einem Samstag krank. Erkältung und Fieber, aber sonst ging es ihm relativ gut. Kein Grund, ihn mitten im Winter mittels Bus (mit vielen Menschen drin - "Bazillen-Treffpunkt") zum diensthabenden Kinderarzt zu schleppen.
Abends dann ging es ihm aber rapide schlechter, höheres Fieber und starker Husten während dem Schlaf.
Nun.. zum "Eingemachten":
Drei (!!!) Ärzte habe ich angerufen, bis dann mal einer zu uns nach Hause gekommen ist!
Wen es interessiert:
Nr. 1 war unser Ki-Arzt, den ich lediglich um Rat bitten wollte, nachdem er mir Monate zuvor seine privat Handy-Nr gegeben hatte, da unser Sohn ein "Risikofall" ist. Dieser hat mich recht unfreundlich abgewimmelt und direkt aufgelegt.
Nr. 2 die diensthabende (Samstag) Kinderarztpraxis. Auch unfreundlich - warum ich nicht vorher vorbei gekommen wäre, hätte ja den ganzen Tag Zeit gehabt! Und er schließe jetzt und sei nicht zuständig. Soll den örtlichen diensthabenden Notarzt anrufen.
Nr. 3 war dann der Notarzt, der auch daraufhin vorbei kam.
Und nun zum Thema...
Wenn ich das hier vergleiche... Und da soll ein Notarzt vorbei kommen, lediglich um eine Krankmeldung auszustellen??
Na klar, die guten Mediziner haben ja auch im Bereitschaftsdienst kein Privatleben :patsch:
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