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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Alg II: Anrechnung v Einkommen ab Okt. 05


sonne
26.09.2005, 16:18
Möchte gern wissen, ob ich das so richtig sehe:

Ab Oktober 05 können bei einem Einkommen über 400 € brutto auf Antrag statt der 100 €-Grundpauschale auch die tatsächlichen höheren Kosten geltend gemacht werden.
Hierzu ein Rechenbeispiel:

1.
719,00 € Gesamt-Bruttoeinkommen abzgl. der tatsächlichen Kosten in
Höhe von 165,97 €:
- 52,97 € Kfz. Haftpflichtvers. monatlich
- 30,00 € monatlich Pauschale für priv. Versicherungen (Haftpflicht, Hausrat, Rechtsschutz)
- 15,00 € Werbungskostenpauschale monatlich (oder tatsächlich höhere
Kosten)
- 68,00 € monatlich f einfachen Fahrweg Wohnung zur Arbeitsstätte (20
Cent pro Entfernungskm x Arbeitstage)
= 533,03 €

Richtig so? Oder sind tatsächlich niedrigere Kosten für die priv. Versicherungen anzusetzen?

2.
Weiter würde die Berechnung aussehen.:
719,00 brutto minus nachgewiesener Freibetrag 165,97 € (= 553,03 €)
553,03 € liegen zwischen 100 € bis 800 €,
also 20% von 553,03€: + 110,61 €
Freibetrag insgesamt 276,58 €
Richtig?

Weiter gehts:
3.
Brutto 719,00 €
- Steuern
- SV-Beiträge
= Netto 580,00 €
- Freibetrag aus brutto 276,58 €
= anzurechnendes EK 303,42 €
Richtig?

4. Gibt es für die Geltendmachung der höheren Kosten (statt 100 € Erwerbstätigenfreibetrag) ein extra Antragsformular oder ist formlos zu beantragen?

Herzlichen Dank!

sonne

StephanK
26.09.2005, 23:15
Richtig so? Oder sind tatsächlich niedrigere Kosten für die priv. Versicherungen anzusetzen?Nicht ganz. Für die Kfz-Haftpflichtversicherung wird keine Extrawurst gebraten, d.h. sie wird nur zusammen mit anderen Versicherungen im Rahmen der monatlichen 30-€-Pauschale berücksichtigt. Die Werbungskostenpauschale beträgt monatlich € 15,33 (auch Kleinvieh macht Mist). Was die Fahrtkosten angeht, solltest Du natürlich versuchen, höhere Kosten nachzuweisen - also fleißig Tankquittungen sammeln, ein Fahrtenbuch führen und auch sonstige Kosten "rund um's Auto" nicht vergessen!
Ansonsten scheint mir Deine Berechnung zu stimmen - aber ich bin mit der Neuregelung noch nicht so gut vertraut...
Gibt es für die Geltendmachung der höheren Kosten (statt 100 € Erwerbstätigenfreibetrag) ein extra Antragsformular oder ist formlos zu beantragen?Gute Frage! Ich weiß nix davon, aber manche Alg II-Träger haben sich wohl eigene Formulare für Dinge gebastelt, die mit den von der BA vorgegebenen Formularen nicht gut zu erfassen sind. Das erfragst Du also am besten vor Ort bei Deinem Alg II-Träger.

sonne
27.09.2005, 13:45
Vielen Dank für Deine Antwort!!
Was die Kfz-Versicherung betrifft, hier der Auszug aus dem Infoblatt von "erwerbslos.de" zur Anrechnung von Einkommen:

Seite 4, 1.787 Zeichen
..."Ausnahmeregelung: Bei einem Einkommen über 400 € können auf Antrag statt der 100-€-Grundpauschale auch die tatsächlichen höheren Kosten geltend gemacht werden (Nachweis erforderlich).

Dazu gehören:
Beiträge für gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen (z.B. Kfz-Versicherung), Altersvorsorgebeiträge insbesondere zur Riester-Rente.

Zusätzlich können monatliche Pauschbeträge abgezogen werden für:
- Private Versicherungen (Haftpflicht, Hausrat, Rechtsschutz) 30 €;
- Werbungskosten (15 € oder tatsächliche Kosten)
- Für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 20 Cent pro Entfernungs-kilometer.

Einige Absetzbeträge (z.B. Kfz-Versicherung) oder die 30 €-Pauschale gelten aber auch für andere Einnahmen, zum Beispiel bei Einkommen aus Rente, Alg I, Krankengeld, Vermietung und Verpachtung."

Da es im Text heisst "zusätzlich", müsste demnach die Kfz-Versicherung doch "eine Extrawurst" sein und nicht zu der Pauschale gehören.

sonne

StephanK
27.09.2005, 18:20
Danke für den Hinweis! Die kleine Änderung in der Alg II-Verordnung, die dahintersteckt, hatte ich überlesen... :oops: