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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG II-Kürzung wegen angebl. verpassten Vorstellungstermin


bodo
26.09.2005, 16:55
Hi, an alle bin neu hier und grad eingestiegen.

Zu mein Problem beziehe ALG II bin allein erziehender Vater.

Das Amt ist der Meinung ich wäre ein Vorstellungsgespräch nicht nachgekommen.
Der Brief kommt immer mit dem Kurierdienst

Nur den Brief habe ich nicht erhalten, so hauen die mir eine 30 %tige Kürzung rein.

Ist des rechten mir die Kürzung reinzuhaun ohne sich rechtfertigen zu können warum Mann nicht erschienen ist.
Widerspruch ist möglich, eine persönliche vorsprache ebenfalls

Hat einer nicht vielleicht einen Paragraphen den ich zitieren könnte für den Fall das sie sich auf nichts einlässt?

gruss bodo

StephanK
26.09.2005, 22:39
:welcome: Bodo,
solche Dinge sind immer höchst ärgerlich, weil es natürlich sehr schwer bis unmöglich ist, zu beweisen, dass ein Brief verloren gegangen ist. :x
Ich denke, zunächst solltest Du das persönliche Gespräch mit Deinem Fallmanager suchen.
Wenn dieser "mauert", hilft nur der förmliche Widerspruch, bei dem Du auch einigermaßen gute Chancen hast, denn im Zweifel muss die Behörde den Zugang des Briefes beweisen.
Das folgt aus § 37 Abs. 2 SGB X (X = Zehn): (2) Ein schriftlicher Verwaltungsakt gilt bei der Übermittlung durch die Post im Inland am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post, ein Verwaltungsakt, der elektronisch übermittelt wird, am dritten Tage nach der Absendung als bekannt gegeben. Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist; im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Verwaltungsaktes und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen.
Allerdings ändert die Einlegung eines Widerspruchs erst mal nix an der Kürzung, und manche Behörden lassen sich leider arg viel Zeit mit der Bearbeitung von Widersprüchen. Wenn also längere Zeit nix passiert, hilft nur der Gang zum Sozialgericht.
Gutes Gelingen!