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Berlin1195
05.11.2006, 10:33
Ich habe Ende Oktober einen Bescheid vom Jobcenter bekommen, dass ich jetzt am Zuge bin zu beweisen, dass ich nicht mit meiner Partnerin zusammenlebe. Wir haben darauf hin unsere Wohnung so umgestaltet, dass es wie eine 2er WG aussieht. Dann habe ich den Antrag unausgefüllt mit einem Begleitschreiben an das Arbeitsamt zurückgeschickt. Meine Freundin arbeitet und ich bin arbeitslos.
Jetzt nehme ich mal an, dass bald die Kontrolle des Jobcenters vor der Tür steht.
Habe ich überhaupt Chancen, dass zu gewinnen ?
MfG Berlin1195
Hallo Berlin1195,
Chancen hat man Immer!
mich würde interessieren was DU für ein Schreiben bekommen hast, wie der genaue Wortlaut dieses Schreibens ist.
wurdest DU aufgefordert in einer vom Amt beschriebenen Art und Weise das Nichtvorhandenseins einer eeG/EInstandsgemeinschaft zu widerlegen,
-denn falls dem nicht so ist würde ich das Amt fragen wie denn eine solche eeG zu widerlegen ist.
eine Kontrolle der Wohnung würde ich nicht zulassen, denn es gibt immer noch ein Recht auf Privatsphäre, - außerdem könnte es sein das die Ermittler bei einer solchen Inaugenscheinnahme sichere Erkenntnisse über den Bestand einer eeG gewinnen könnten.
- ich denke ihr wirtschaftet nicht gemeinsam, habt keine gemeinsamen Konten, gemeinsame Verträge usw., außerdem bekommst du keine Vergünstigungen seitens deiner Mitbewohnerin.
wenn doch sieht es schlecht aus, denn dann wäre ein gewinnen schwer.
aber wie war das, -wer nicht kämpft hat schon verloren.
Gruß
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Berlin1195
05.11.2006, 18:22
So beginnt das Schreiben :
Sehr geehrter Herr XXXXXXX
Sie beziehen laufend Leistungen zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts.Während des Bezuges dieser Leistung sind sie verpflichtet, nach §60(1) Nr. 3 SGB I im Leistungsverfahren mitzuwirken. Dabei haben sie Beweismittel zu bezeichnen und Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen. Ihre Pflicht zur Angabe aller Tatsachen, die für die Geldleistung erheblich sind, besteht nach §60(1) Nr.1 SGB I und bleibt davon unberührt.
Im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht bitte ich sie bis spätestens 5.11. 2006 folgende Unterlagen bzw. Nachweise vorzulegen.
Ab 1.8.06 sind durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchendew einige Änderungen eingetreten, die unmittelbar Auswirkungen auf ihren Leistungsanspruch haben. Da sie bereits länger als ein Jahr mit Frau XXXXXX zusammenleben, muss ich davon ausgehen, dass eine Verantwortungs- und Einstandsgemeinschaft vorliegt. Deshalb lassen von Frau XXXXXX beiliegende Zusatzblätter ausfüllen und reichen diese umgehend wieder ein.
Vorher kann über ihre Fortzahlungsantrag ab dem 1.11.06 nicht entschieden werden.
Als Schluss stand noch, wenn ich mich nicht melde, das mir alle Leistungen versagt bleiben.
Den Antrag habe ich unausgefüllt mit einem Begleitschreiben zurückgeschickt, in dem stand, dass ich mit Frau XXXXXX nur eine WG bewohne, keinen Zugriff auf ihr Konto habe, nicht Lebensversicherungsbegünstigt bin und das wir alles getrennt machen.
Berlin1195
Die Nubier
05.11.2006, 18:28
Wie lange lebt ihr schon zusammen?
Steht ihr gemeinsam im Mietvertrag? Wie wird die Miete an den Vermieter bezahlt?
Hallo 1195 in Berlin,
vielleicht kann Dir dieser Thread etwas mehr Licht in das Berliner Dunkel bringen
Anhörungsbogen - eheähnliche Gemeinschaft (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=10690 )
Hallo Berlin,
da das Schreiben ja sicherlich nur an Dich gegangen ist, und DU ja auch eine Erkärung für die unausgefüllte Rücksendung des Bogens beigelegt hast, und wahrscheinlich auch das Amt darauf hingewiesen hast das Sie sich falls weitere Fragen betreffs eeG/Einstandsgemeischaft sind, direkt an deine WG Mitbewohnerin wenden sollen, könnte Dir meines Erachtens nach keine Verletzung einer Mitwirkungspflicht vorgeworfen werden.
- wie gesagt meines Erachtens nach.
- handelte es sich bei besagten Bogen um den Bogen zur Feststellung einer eeG?
- würde mich ja auch mal interessieren was denn wohl:Dabei haben sie Beweismittel zu bezeichnen und Beweisurkunden vorzulegen
hier für Beweismittel gefordert sind, - ich denke das wissen die wohl selber nicht so genau.
Gruß
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Berlin1195
05.11.2006, 19:35
Wie lange lebt ihr schon zusammen?
Steht ihr gemeinsam im Mietvertrag? Wie wird die Miete an den Vermieter bezahlt?
Ja wir stehen leider zusammen im Mietvertrag. Ich überweise ihr bargeldlos die Miete, oder manchmal gebe ich es ihr bar. Wie ich das zu tun habe, steht ja wohl nicht gesetzlich fest.
Berlin1195
Die Nubier
05.11.2006, 19:38
Nein, aber es kommt eben auf jede Kleinigkeit an. Wer hat die Kaution und den Makler bezahlt? Und um meine erste Frage zu wiederholen, wie lange lebt ihr schon zusammen?
Berlin1195
05.11.2006, 20:12
Nein, aber es kommt eben auf jede Kleinigkeit an. Wer hat die Kaution und den Makler bezahlt? Und um meine erste Frage zu wiederholen, wie lange lebt ihr schon zusammen?
Kaution hat " Mitbewohnerin " gezahlt. Makler gabs nicht. Seit 6 Jahren wohnen wir zusammen.
Berlin1195
Die Nubier
05.11.2006, 20:13
Dann dürfte die Widerlegung der BG relativ schwer werden. Ich wünsche viel Glück.
Berlin1195
05.11.2006, 20:15
Dann dürfte die Widerlegung der BG relativ schwer werden. Ich wünsche viel Glück.
Es gibt doch auch normale WG´s, die jahrelang zusammenwohnen.
Berlin1195
Die Nubier
05.11.2006, 20:22
Klar, aber da stehen nicht alle Mieter im Mietvertrag und nur einer zahlt die Kaution. Und noch ein paar Kleinigkeiten. Stell dich auf jeden Fall darauf ein, dass es auch zu Erkundigungen in der Nachbarschaft kommen kann.
Berlin1195
05.11.2006, 20:26
Klar, aber da stehen nicht alle Mieter im Mietvertrag und nur einer zahlt die Kaution. Und noch ein paar Kleinigkeiten. Stell dich auf jeden Fall darauf ein, dass es auch zu Erkundigungen in der Nachbarschaft kommen kann.
Bei uns hat ja nur einer die Kaution bezahlt. Soll ich die nächsten Nachbarn " einweihen " ?
Berlin1195
Die Nubier
05.11.2006, 20:32
Das mußt du wissen. Zu bedenken wäre allerdings noch eine Kleinigkeit, die in dieser Angelegenheit immer wieder vergessen wird. Angenommen ihr werdet als WG anerkannt und später stellt sich heraus, ihr seid eine BG, dann kommen Rückforderungen und unter Umständen auch Strafverfahren auf euch zu.
Da müßt ihr halt genau nachdenken, was ihr nun seid und wie ihr vorgehen wollt.
Hallo Berlin,
ich würde keinen "einweihen", denn damit machst Du dich erst recht "verdächtig", außerdem sind Nachfragen in der Nachbarschaft kein Beweis für überhaupt irgentetwas sondern können lediglich als Indiz für irgendetwas gewertet werden.
Wegen der Kautionszahlung ist es unerheblich ob nur einer von Euch beiden die Zahlung geleistet hat, - der andere hat dem anderen doch sicher vorher die Hälfte hiervon in bar übergeben, so daß diese Zahlung 50/50 erfolgte, oder? -hierüber könnte es z.B. auch eine handgeschriebene Quittung geben.
laß dich nicht verrückt machen Berlin, das klappt schon wenn DU willst.
Gruß
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Berlin1195
05.11.2006, 20:40
Das mußt du wissen. Zu bedenken wäre allerdings noch eine Kleinigkeit, die in dieser Angelegenheit immer wieder vergessen wird. Angenommen ihr werdet als WG anerkannt und später stellt sich heraus, ihr seid eine BG, dann kommen Rückforderungen und unter Umständen auch Strafverfahren auf euch zu.
Da müßt ihr halt genau nachdenken, was ihr nun seid und wie ihr vorgehen wollt.
Ich will ja nicht ewig arbeitslos bleiben. Dann kann mir das Jobcenter eh dort lecken, wo ich im Sommer nicht braun werde. Man ich habe so in der Wohnung geschuftet, dass es nach WG aussieht, dass muss doch belohnt werden.
Berlin 1195
Die Ägypter
05.11.2006, 20:59
Man ich habe so in der Wohnung geschuftet, dass es nach WG aussieht, dass muss doch belohnt werden.
oh je..... wie kann man so etwas bloß derartig formulieren?
Freunde der Nacht,
bei einer WG ist es unerheblich, ob einer oder alle (können ja auch 7 Personen sein) den Mietvertrag unterschrieben haben. Die Kautionszahlungen sind auch unerheblich (und im Falle von berlin1195 eh nicht gegeben). Auch wer den Müll zur Tonne schleppt und den Abwasch tätigt ist unwesentlich. ;-)
Wesentlich ist, wie die Personen, die innerhalb der WG wohnen, zueinanderstehen. Ist es eine sog. klassische WG, sehe ich nicht unbedingt die Probleme, die hier an die Wand gemalt werden.
Das Problem schleicht sich durch die Durchführungsverordnungen des Berliner Jobcenters ein und diese unterstellt, dass es sich selbst bei klassischen WG's um sog. Einstandsgemeinschaften (früher eäG) handelt.
Wenn Du in einer WG wohnst, dann lasse Dich nicht zu einer Bedarfsgemeinschaft degradieren.
Berlin1195
05.11.2006, 21:15
oh je..... wie kann man so etwas bloß derartig formulieren?
Wie soll ich es denn dann formulieren ? Wir hatten bis zum Brief vom Jobcenter eine stinknormale Wohnung mit Schlafzimmer, in dem ein Doppelbett stand. Wohnzimmer auch ganz klassisch mit Couch und Schrankwand. Ich habe im Schlafzimmer das Doppelbett rausgeschmissen und ein Hochbett eingebaut. Im Wohnzimmer steht jetzt ein Schlafsofa und ein Kleiderschrank. Türschlösser habe ich neue eingebaut, weil zu den alten Türen keine Schlüssel mehr vorhanden waren, usw.
Berlin1195
Die Nubier
05.11.2006, 21:17
Naja, ist in diesem Fall ja wohl eher so, dass aus einer BG eine WG gemacht werden soll. Und durch die Beweislastumkehr muss die Arge nichts beweisen, sie unterstellt eine BG und stellt die Leistung ein. Besonders JobCenter Neukölln und Lichtenberg sind da ganz weit vorn.
Berlin1195
05.11.2006, 21:27
Mal was anderes. Bin ich denn gesetzlich verpflichtet, die Jobcenter Kontrolleure in die Wohnung reinzulassen ? Ok, wir erwarten keinen Besuch, also machen wir nicht die Tür auf. Man ist das schlecht vom Staat. Da muss man sein gesamtes Leben,wegen dieser lumpigen 567 € total umstellen.
Habe sogar die beiden Türen ( Schlafzimmer, Wohnzimmer ) neu gestrichen, damit man den Schlossneueinbau nicht bemerkt.
Berlin1195
Die Nubier
05.11.2006, 21:33
Nein. Für die Hausbesuche gibt es keine rechtliche Grundlage. Auch Androhungen von Leistungseinstellung bei Zutrittsverweigerung kommen gelegentlich vor. Das erfüllt dann den Straftatbestand der Nötigung. Da sollte man, sofern Zeugen vorhanden, Anzeige erstatten.
Berlin1195
05.11.2006, 21:42
Naja, ist in diesem Fall ja wohl eher so, dass aus einer BG eine WG gemacht werden soll. Und durch die Beweislastumkehr muss die Arge nichts beweisen, sie unterstellt eine BG und stellt die Leistung ein. Besonders JobCenter Neukölln und Lichtenberg sind da ganz weit vorn.
Du siehst ja an der Zahl hinter Berlin, dass ich nicht aus deinen genannten Bezirken komme. Aber mein Anwalt hat mir gleich gesagt, das mit meinem zuständigen Jobcenter auch nicht gut Kirschenessen ist.
Berlin1195
Wir hatten bis zum Brief vom Jobcenter eine stinknormale Wohnung mit Schlafzimmer, in dem ein Doppelbett stand. Wohnzimmer auch ganz klassisch mit Couch und Schrankwand. Ich habe im Schlafzimmer das Doppelbett rausgeschmissen und ein Hochbett eingebaut. Im Wohnzimmer steht jetzt ein Schlafsofa und ein Kleiderschrank. Türschlösser habe ich neue eingebaut, weil zu den alten Türen keine Schlüssel mehr vorhanden waren, usw.
Naja, ist in diesem Fall ja wohl eher so, dass aus einer BG eine WG gemacht werden soll. Und durch die Beweislastumkehr muss die Arge nichts beweisen, sie unterstellt eine BG und stellt die Leistung ein. Besonders JobCenter Neukölln und Lichtenberg sind da ganz weit vorn.
Und da hilft kein Streichen von Türen, Auswechseln von Schlössern, selbst das unsinnige Anbringen von zwei Toilettenpapierhalterungen oder ähnliche "Finessen" wird wenig bringen, wenn Du nicht in einer Wohngemeinschaft wohnst, wohnst Du in einer Bedarfsgemeinschaft. Und da Du dies selbst so plastisch bzw. anschaulich beschrieben hast, frage ich mich: Wie sollen wir da weiterhin Ratschläge erteilen?!
Berlin1195
05.11.2006, 21:53
Und da hilft kein Streichen von Türen, Auswechseln von Schlössern, selbst das unsinnige Anbringen von zwei Toilettenpapierhalterungen oder ähnliche "Finessen" wird wenig bringen, wenn Du nicht in einer Wohngemeinschaft wohnst, wohnst Du in einer Bedarfsgemeinschaft. Und da Du dies selbst so plastisch bzw. anschaulich beschrieben hast, frage ich mich: Wie sollen wir da weiterhin Ratschläge erteilen?!
Das Einzige, was das Jobcenter in der Hand hat ist, dass wir über ein Jahr zusammen wohnen. Mehr nicht. Andere wohnen auch jahrelang in WG´s zusammen und werden nicht belangt.
Berlin1195
Hallo Zusammen,
nun mal ganz ehrlich, abgesehen von verschiedenen Meinungen zu diesem Thema, -wäre es so das die Freundin von Berlin die in der selben Wohnung wie er wohnt, wie im Sinne einer Einstandsgemeinschaft handeln möchte würde Berlin hier nicht schreiben müssen, sondern Sie würde klaglos so wie vom Gesetz vorgeschrieben ihren Anteil am Dasein von Berlin zahlen.
- nun mal tacheless, so ist es nun mal nicht Sie will nicht für Berlin zahlen, und deswegen handelt es sich bei den beiden weder um eine eeG noch um eine Einstandsgemeinschaft!
-sorry für die klaren Worte, aber es ist wie es ist.
Gruß
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Andere wohnen auch jahrelang in WG´s zusammen und werden nicht belangt.
Das stimmt leider nicht, denn selbst bei WG's geht die "Post" mächtig ab und Du wirst Dich schon auf eine Auseinandersetzung mit dem Jobcenter einlassen müssen.
Wenn Du Dich wirklich vehement mit dem Jobcenter auseinandersetzten willst (und hiermit sind keine "Verschönerungsmaßnahmen" in der Wohnung gemeint), dann solltest Du Kontakt mit einer Arbeitsloseninitiative in Berlin aufnehmen. Dort wirst Du "live" auch Kontakt zu anderen Betroffenen herstellen können und sicherlich auch konkret, auf Berlin bezogene, Hilfestellung erlangen können.
Schnulli96
06.11.2006, 13:05
Hallo
Und da Du dies selbst so plastisch bzw. anschaulich beschrieben hast, frage ich mich: Wie sollen wir da weiterhin Ratschläge erteilen?!
Ja,das frage ich mich auch.Warum überhaupt Ratschläge?
Es scheint doch alles offentsichtlich zu sein,wenn man das erste Posting ließt.
"Ironie an":Ich will zwar nicht bescheißen,aber ich versuchs mal."Ironie aus"
Man hab ich nen Hals.
Berlin1195
06.11.2006, 22:08
Hallo
Ja,das frage ich mich auch.Warum überhaupt Ratschläge?
Es scheint doch alles offentsichtlich zu sein,wenn man das erste Posting ließt.
"Ironie an":Ich will zwar nicht bescheißen,aber ich versuchs mal."Ironie aus"
Man hab ich nen Hals.
Eh hallo, da fallen von einem Monat zum anderen ca 600 € weg und krankenversichert bin ich seit 1.11.06 auch nicht mehr. Außerdem bin ich schon Ende 30 und kann nicht mehr gesundheitlich, in meinem erlernten Beruf arbeiten. Umschulung ist nicht mehr, nur noch bis 36 Jahre. Wie mir geht es hunderttausenden Paaren, die in " wilder Ehe " zusammenleben. Na und in Berlin gibts nicht gerade viele Jobs für Einen, der gesundheitlich eingeschränkt ist und keinen Führerschein hat.
Berlin1195
Hallo Berlin1195,
Das Problem schleicht sich durch die Durchführungsverordnungen des Berliner Jobcenters ein und diese unterstellt, dass es sich selbst bei klassischen WG's um sog. Einstandsgemeinschaften (früher eäG) handelt.
Wenn Du in einer WG wohnst, dann lasse Dich nicht zu einer Bedarfsgemeinschaft degradieren.
Es wäre sicherlich sinnvoll, wenn Du auch umgehend Rat bei einer Beratungsstelle suchst. Hier wirst Du sicherlich fündig: Adressverzeichnis (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adressen/default.aspx)
Richte Dich auch darauf ein, dass Du ggfs. anwaltliche Hilfe benötigen wirst (Fachgebiet Sozialgesetzgebung) und die Auseinandersetzung mit dem Jobcenter durchaus längere Zeit andauert. Hier schon mal die Voraussetzungen um einen Beratungshilfeschein für einen RA zu erlangen.
Beratungshilfeschein
Wer Rechtsrat oder Rechtshilfe von einem Anwalt benötigt, aber nur ein geringes Einkommen bezieht (z.B. ALG II), kann beim zuständigen Amtsgericht einen sog. Beratungshilfeschein beantragen. Über diesen Schein rechnet der Anwalt seine Gebühren für seine Rechtsberatung direkt mit dem Gericht ab, ohne dass einem selbst Kosten entstehen. Die Grundlage für den Beratungshilfeschein ist das z.Zt. gültige Beratungshilfegesetz.
Wer ALG II oder Sozialhilfe bezieht, belegt dies mit dem aktuellen Bezugsnachweis der ARGE, dem Jobcenter, Optionskommune oder des Sozialamts. Auch sollte der aktuelle Schriftverkehr, wie z.B. ein Ablehnungsbescheid o.ä., dem Amtsgericht vorgelegt werden!
Man/frau erhält den Beratungshilfeschein in der Regel dann ohne weitere Nachweise.
Der Beratungshilfeschein muss beantragt und bewilligt werden, bevor ein Anwalt tätig wird. Eine nachträgliche Erstattung der Anwaltskosten ist nicht möglich!
einsamer Wolf
19.11.2006, 15:15
Hallo Berlin, wenn es zu einer Klage kommen sollte dann wäre es eventuell nützlich wenn du dir mal ein paar Gerichtsurteile zu diesem Thema durchliest http://www.anhaltspunkte.de/zeitung/zeitung/2006_3.htm#Schwerpunktthema (http://www.anhaltspunkte.de/zeitung/zeitung/2006_3.htm#Schwerpunktthema)
So habe ich es jedenfalls gemacht und anhand der Gerichtsurteile kannst du dir ja ungefähr deine Chancen ausmahlen die du im Falle einer Klage haben könntest.
Hier noch einen Link
http://www.diskussion-forum.de/board/showthread.php?postid=16496 (http://www.diskussion-forum.de/board/showthread.php?postid=16496)
Berlin1195
21.11.2006, 17:58
So. Habe heute früh beim Arbeitsamt angerufen und wegen meinem Verfahren angerufen. es wird noch immer bearbeitet. Ich schilderte ihnen meine finanzielle Situation und sie sagten mir, dass ich am Freitag vorbeikommen soll. Dann wird entschieden, ob man mir finanziell hilft. Ich bin dann mit diesem Informationen zu meinem Anwalt.
Der sagte mir, dass ich ein " normales " Darlehen nicht annehmen soll, weil ich dadurch meine Bedürftigkeit vor dem Sozialgericht verliere. Ich soll nur ein Darlehen in Form einer Abschlagzahlung auf das zu erwartene Hartz IV Geld annehmen. Das würde man ja bei Fortzahlung anrechnen können. Wenn sie mir nur ein " normales " Darlehen anbieten würden, sollte ich ablehnen und am Montag würde mein Anwalt beim zuständigen Berliner Sozialgericht die Fortzahlung der Hartz IV Gelder einklagen.
Berlin1195
einsamer Wolf
21.11.2006, 18:41
Na bitte das klingt doch nach nem kleinen Erfolg,
ich wünsche dir viel glück.
Teile uns bitte mal mit was dann am Freitag herausgekommen ist, mit dem Darlehen das klingt halt etwas blöd weil Sie dir ja genauso gut deine Leistungen hätten weiter gewähren können.
Denn schließlich hätten Sie diese ja auch wieder zurück fordern können wenn Sie der Meinnung sind das es sich bei euch um eine EG handelt.
Also fragt man sich doch was soll das ganze Theater vorne weck:patsch: ,
letzten endes laufen doch beide varianten auf das gleiche hinaus:confused:
Berlin1195
22.11.2006, 09:06
Na bitte das klingt doch nach nem kleinen Erfolg,
ich wünsche dir viel glück.
Teile uns bitte mal mit was dann am Freitag herausgekommen ist, mit dem Darlehen das klingt halt etwas blöd weil Sie dir ja genauso gut deine Leistungen hätten weiter gewähren können.
Denn schließlich hätten Sie diese ja auch wieder zurück fordern können wenn Sie der Meinnung sind das es sich bei euch um eine EG handelt.
Also fragt man sich doch was soll das ganze Theater vorne weck:patsch: ,
letzten endes laufen doch beide varianten auf das gleiche hinaus:confused:
Nachdem ich am Freitag dann beim Anwalt war und weitere Schritte in meiner Sache beschlossen habe, werde ich hier gleich berichten.
Das mögliche " normale " Darlehen, hat ja nichts mit meinem HARTZ IV Anspruch zu tun. Man würde mir nur aus einer momentanen Hilfebedürftigkeit helfen. Bei Arbeitsaufnahme müsste ich dieses Darlehen selbstverständlich zurückzahlen. Aber wenn ich das normale Darlehen annehme, befinde ich mich in keiner finanziellen Notlage mehr und mein Anwalt möchte ja mit mir beim Sozialgericht meinen Hartz IV Anspruch einklagen.
Aber mit der Unterschrift unter einen " normalen " Darlehensvertrag verliere ich meine Hilfebedürftigkeit. Mein Anwalt riet mir nur zu unterschreiben, wenn sie mir das Geld als Vorschuss auf das zu erwartene Hartz IV Geld geben. Ich hätte das Ding einfach unterschrieben, ohne zu wissen, dass die Unterschrift folgenschwer für meine Zukunft ist.
Also bis Freitag.
Berlin1195
Berlin1195
24.11.2006, 13:27
So bin zurück vom Jobcenter. Die haben mir nicht mal ein Darlehen angeboten, geschweige eine Abschlagzahlung auf das zu erwartende Hartz IV Geld. Das Jobcenter beruft sich auf die Regelung, die ab 1.8.06 Gültigkeit hat und zwar, wer länger als ein Jahr mit jemanden zusammenwohnt, da wird vermutet, dass es sich um eine eheähnliche Gemeinschaft handelt. Außerdem ist meine " WG Mitbewohnerin " und ich schon in einem Alter ( über 35 ), wo man nicht mehr "studentenhaft " in einer WG zusammen wohnt. Der Grund, dass man aus Kostengründen zusammenwohnt ist auch abgeschmettert worden, aus dem Grund, dass ich mir ja als Einzelperson eine Wohnung bis 360 € warm, nehmen könnte. Nur bei meiner WG Mitbewohnerin wäre der Grund der Kostenminimierung relevant, weil sie ja arbeitet. Der Anwalt wird jetzt eine einstweilige Verfügung beim Sozialgericht einreichen, ich sehe da aber keine Erfolgschancen. Es wird darauf hinauslaufen, dass ich mir eine Wohnung suchen muss und dann wieder Hartz IV berechtigt bin. Ach so, es nutzt nichts, seine Wohnung irgendwie so umzugestalten, dass aus einer normalen Wohnung ( Schlafzimmer, Wohnzimmer ) , zwei separate Wohneinheiten ( Schlaf/Wohnzimmer ) enstehen. Das Jobcenter unterstellt dir gleich, dass man ja von der Maßnahme des Jobcenters weiss und genügend Zeit hatte, die Wohnung in zwei Wohneinheiten um zu gestalten.
Berlin1195
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