Propper
27.09.2005, 02:22
Hallo,
ich habe folgendes Problem und hoffe,dass ihr mir weiterhelfen könnt.
Ich wohne in einer ca.80qm grossen Wohnung (Kaltmiete 250€) und heize mit Öl.Habe im Juni 1000l Öl geliefert bekommen,die Rechnung folgte am 22.06.05.Auf meiner tel. Anfrage bei der BA,ob und wie die Heizkosten übernommen werden,riet man mir einen Antrag auf Heizkostenerstattung zu stellen,was ich auch am 25.06.05 gemacht habe.Nach drei Monaten bekomme ich einen Bescheid von der ARGE,dass die Heizkostenerstattung abgelehnt wird,mit der Begründung:"Nachdem somit der Bedarf bei Antragstellung bereits gedeckt war,können diese Kosten nachträglich nicht mehr übernommen werden.Die Übernahme der Heizkosten wäre vorab zu beantragen gewesen."
Daraufhin rief ich den Sachbearbeiter an und fragte ihn auf welche Rechtsgrundlage sich dieser Bescheid stützt.SGB2 soll dafür verantwortlich sein.
Im SGB2 wird mit keinem Wort erwähnt,dass "nachträglich die Heizkosten nicht übernommen werden".Oder bin ich da auf dem Holzweg?
Nun meine Fragen an die Leute,die sich in diesem Metier besser auskennen als ich:
1-Ist der Bescheid über die Ablehnung der Heizkosten berechtigt?
2-Wenn ja,was kann ich dagegen unternehmen?Würde eine Klage was bringen?
Wenn die Gesetze in diesem Fall sehr eindeutig sind, will ich mich meinem Schicksal beugen,zumal ich die Rechnung(Heizkosten),nach einer 1.Mahnung,schon ausgeglichen habe.
Ich bedanke mich im Voraus.
ich habe folgendes Problem und hoffe,dass ihr mir weiterhelfen könnt.
Ich wohne in einer ca.80qm grossen Wohnung (Kaltmiete 250€) und heize mit Öl.Habe im Juni 1000l Öl geliefert bekommen,die Rechnung folgte am 22.06.05.Auf meiner tel. Anfrage bei der BA,ob und wie die Heizkosten übernommen werden,riet man mir einen Antrag auf Heizkostenerstattung zu stellen,was ich auch am 25.06.05 gemacht habe.Nach drei Monaten bekomme ich einen Bescheid von der ARGE,dass die Heizkostenerstattung abgelehnt wird,mit der Begründung:"Nachdem somit der Bedarf bei Antragstellung bereits gedeckt war,können diese Kosten nachträglich nicht mehr übernommen werden.Die Übernahme der Heizkosten wäre vorab zu beantragen gewesen."
Daraufhin rief ich den Sachbearbeiter an und fragte ihn auf welche Rechtsgrundlage sich dieser Bescheid stützt.SGB2 soll dafür verantwortlich sein.
Im SGB2 wird mit keinem Wort erwähnt,dass "nachträglich die Heizkosten nicht übernommen werden".Oder bin ich da auf dem Holzweg?
Nun meine Fragen an die Leute,die sich in diesem Metier besser auskennen als ich:
1-Ist der Bescheid über die Ablehnung der Heizkosten berechtigt?
2-Wenn ja,was kann ich dagegen unternehmen?Würde eine Klage was bringen?
Wenn die Gesetze in diesem Fall sehr eindeutig sind, will ich mich meinem Schicksal beugen,zumal ich die Rechnung(Heizkosten),nach einer 1.Mahnung,schon ausgeglichen habe.
Ich bedanke mich im Voraus.