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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Antrag auf Heizkostenerstattung wurde abgelehnt


Propper
27.09.2005, 02:22
Hallo,
ich habe folgendes Problem und hoffe,dass ihr mir weiterhelfen könnt.
Ich wohne in einer ca.80qm grossen Wohnung (Kaltmiete 250€) und heize mit Öl.Habe im Juni 1000l Öl geliefert bekommen,die Rechnung folgte am 22.06.05.Auf meiner tel. Anfrage bei der BA,ob und wie die Heizkosten übernommen werden,riet man mir einen Antrag auf Heizkostenerstattung zu stellen,was ich auch am 25.06.05 gemacht habe.Nach drei Monaten bekomme ich einen Bescheid von der ARGE,dass die Heizkostenerstattung abgelehnt wird,mit der Begründung:"Nachdem somit der Bedarf bei Antragstellung bereits gedeckt war,können diese Kosten nachträglich nicht mehr übernommen werden.Die Übernahme der Heizkosten wäre vorab zu beantragen gewesen."
Daraufhin rief ich den Sachbearbeiter an und fragte ihn auf welche Rechtsgrundlage sich dieser Bescheid stützt.SGB2 soll dafür verantwortlich sein.
Im SGB2 wird mit keinem Wort erwähnt,dass "nachträglich die Heizkosten nicht übernommen werden".Oder bin ich da auf dem Holzweg?
Nun meine Fragen an die Leute,die sich in diesem Metier besser auskennen als ich:
1-Ist der Bescheid über die Ablehnung der Heizkosten berechtigt?
2-Wenn ja,was kann ich dagegen unternehmen?Würde eine Klage was bringen?
Wenn die Gesetze in diesem Fall sehr eindeutig sind, will ich mich meinem Schicksal beugen,zumal ich die Rechnung(Heizkosten),nach einer 1.Mahnung,schon ausgeglichen habe.

Ich bedanke mich im Voraus.

StephanK
27.09.2005, 07:22
:welcome: Propper,
das ist leider ein wiederkehrendes Problem, wie Du an diesem Diskussionsfaden (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=13182) sehen kannst und das auch bei den Ämtern kontrovers diskutiert wird (http://foren.duisburg.de/sa_disk/viewtopic.php?t=2106).

Natürlich ist es vernünftig, die niedrigeren Sommerpreise für Brennstoffe zu nutzen und eigentlich sollte dieses wirtschaftliche Verhalten honoriert werden. Das Problem dabei ist, dass die Ämter ihre "Oberhoheit" nicht aus der Hand geben wollen und den ganzen Batzen nur zahlen, wenn sie das vorher zugesagt und evtl. auch mehrere Kostenvoranschläge geprüft haben. Mir ist nicht ganz klar geworden, wie der zeitliche Ablauf bei Dir war, aber es scheint mir, dass Du zunächst die Lieferung zuerst bestellt und dann erst beim Amt angefragt hast, was ein Fehler gewesen sein dürfte. Allerdings rechtfertigt das auch nicht, dass das Amt sich für eine Antwort drei Monate Zeit lässt.

Das Problem ist nun, dass Alg II ebenso wie die Sozialhilfe nach dem Grundsatz funktioniert, den ich das "von-der-Hand-in-den-Mund-Prinzip" nenne, also dass immer nur aktuelle Bedarfe gedeckt werden, aber keine in der Vergangenheit liegenden. Motto: Du bist offensichtlich nicht verhungert, also ist es schon irgendwie gegangen.

Das Gesetz gibt außer dem dürren Satz "Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind." nix her. Heizkosten gehören zum Päckchen "Kosten der Unterkunft", die auf kommunaler Ebene geregelt werden. Viele Städte haben dazu Richtlinien, aber für Augsburg sind mir keine bekannt bzw. nicht im Internet zugänglich.

Was Du jetzt unternehmen kannst: Zunächst wäre es schon ratsam, das direkte Gespräch mit der Sachbearbeiter-Ebene und - im Fall der Erfolglosigkeit - mit Vorgesetzten zu suchen. Immerhin hast Du gute Argumente, nämlich wirtschaftliches Verhalten - gerade bei der jetzigen Preisentwicklung.
Wenn das nichts hilft, kannst Du - innerhalb von vier Wochen seit Erhalt des ablehnenden Bescheids - Widerspruch einlegen und solltest ihn damit begründen, dass entgegen der Auffassung des Amtes der Bedarf nicht gedeckt sei und dies auch nicht deswegen unterstellt werden dürfe, weil Du die Rechnung aus angesparten Teilen der Regelleistung oder Deinem geschützten Vermögen bezahlt habest. Wenn der Widerspruch erfolglos bleibt, bleibt Dir . wie so vielen - nur der Weg zum Sozialgericht.

Propper
27.09.2005, 17:53
Danke für deine ausführliche Antwort.Wie du geschrieben hast war es ein Fehler von mir erst nach einer Lieferung den Antrag auf Übernahme der Heizkosten zu stellen.Mir bleibt nichts anderes übrig,als einen Widerspruch einzulegen.Deshalb habe ich mir einen Termin,von einer Beratungsstelle hier in Augsburg,geben lassen,den ich nächste Woche wahrnehmen werde.Ich denke,dass sie mir mit dem Widerspruch weiterhelfen können.