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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : zwei Festanstellungen_eine selbst gekündigt


zoi2711
05.11.2006, 12:37
Es wäre schön, wenn mir jemand weiterhelfen würde:

Ist es möglich Arbeitslosengeld zu erhalten, wenn man 12 Monate am Stück zwei verschiedene Festanstellungen hatte, wovon die erste Festanstellung nach 9 Monaten selbst gekündigt würde?


Ich arbeite derzeit in einer Festanstellung, mein Vertrag ist auf 19 Monate festgelegt:

Ich befinde mich derzeit im "9" Monat des Vertrags.
Da mir die Arbeit überhaupt nicht gefällt und ich auch keine berufliche Perspektive darin finde,

würde ich gerne den Vertrag kündigen um nahtlos eine Festanstellung bei meinem Freund anzutreten.
(Er arbeitet als Grafiker selbstständig von zu hause aus, die Firmenadresse wäre meine Adresse. Da er gerade viel zu tun hat, was natürlich in 5 Monaten anders aussehen kann, wäre es ein Zeitvertrag von 3 Monaten)

Da ich mich in Zukunkunft auch gerne selbstständig machen würde, wäre es für mich eine sehr große Hilfe nach diesen insgesamt 12 Monaten in Festanstellung ein halbes Jahr Arbeitslosengeld zu beziehen um die Selbstständigkeit aufzubauen.

Über Tips würde ich mich sehr freuen!

Seebarsch
05.11.2006, 14:06
Hallo zoi2711,
:welcome:
So wie Du das schilderst, wird es bei der Agentur Probleme geben.
Da der erste Vertrag auf 19 Monate befristet ist und du nach dem von Dir geschilderten Ablauf ja schon nach 12 Monaten arbeitslos wirst, kann die Agentur natürlich sagen, das Du durch die Aufhebung des ersten und dem verkürzten zweiten Vertrag die Arbeitslosigkeit grob fahrlässig 7 Monate eher herbeigeführt hast!
Das würde dann zu einer Sperrzeit von 12 Wochen führen.

zoi2711
05.11.2006, 18:47
Erstmal ganz vielen Dank für die schnelle Antwort!

Das wäre ziemlich fatal...Ich hätte nicht gedacht, dass das so kompliziert ist...und bin dankbar für diese klaren Antworten!


Hätte denn mein Antrag mehr Hand und Fuß, wenn ich den zweiten Vertrag bei meinem Freund auf sieben Monate verlängere?
D.h. also der erste und zweite Vertrag sich auf insgesamt 19 Monate verteilen würde?


Würde ich, wenn ich meinen ersten Vertrag nach 12 Monaten kündige und mich direkt arbeitslos melde, dann nach der 12 wöchigen Sperrzeit auf jeden Fall Arbeitslosengeld erhalten?
Bedeutet die Sperrung, dass man die Krankenversicherung etc. bezahlt bekommt, und dann nach 12 Wochen, 4 Monate lang Arbeitslosengeld erhält?


Ich würde mich ja sehr gerne Selbstständig machen. Könnte ich denn nicht vor der 12 wöchigen Sperrzeit eine Existenzgründung beantragen? (Businessplan ist fertig, Existenzgründungsseminar absolviert).
Dann müßte man schauen, wie man die 12 Wochen Sperrzeit "übersteht", um dann für ein halbes Jahr Überbrückungsgeld erhalten?



Für den Fall das nichts von dem funktioniert bleibt mir dann wohl nichts übrig, als entweder die
19 Monate bei meiner Firma zu bleiben, um dann die Unterstützung zur Existenzgründung zu beantragen

oder

zu kündigen und dann Arbeitslosengeld 2 zu beantragen, dort als Existenzgründerin zu überzeugen, um dann zu aquirieren bzw. meine Existenz aufzubauen. (Oder gibt es auch hier eine Sperrzeit?)

Seebarsch
05.11.2006, 19:30
Ich teile mal auf:
1) ja, das hätte mehr Hand und Fuss, so dass eine Sperrzeit nicht eintreten dürfte.
2) Eine Kündigung des Vertrages nach 12 Wochen, ohne wichtigen Grund, würde eine Sperrzeit von 12 Wochen = 84 Kalendertage bedeuten.
Krankenversicherung würde durchgehend bestehen, da ein Monat Nachversicherung aus der Beschäftigung kommen und in der Sperrzeit ab dem 2. Monat die Krankenversicherung durch die Agentur durchgeführt wird.
Der Gesamtanspruch nach 1 Jahr Arbeit beträgt 180 Kalendertage. Nach Ablauf der Sperrzeit - 84 Kalendertage bestehen dann noch 96 Kalendertage Anspruch auf Alg 1.
Merke Dir bitte die 96 Kalendertage Anspruch, denn die werden noch wichtig.

3) Zum 01.08.2006 wurde die Förderung zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit nach dem SGB III völlig geändert.
INFO hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_228118/Navigation/zentral/Arbeitnehmer-info/Berufliche-neuorientierung/Existenzgruendung/Existenzgruendung-Nav.html__nnn=true

4) An Deiner Stelle würde ich den Gedanken an einer Förderung aus dem Alg 2 heraus ganz schnell beenden, da hier die Förderung völlig dem Zufall überlassen ist.

zoi2711
05.11.2006, 20:36
Der Groschen ist (hoffe ich) gefallen. Das also würde zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit nach dem SGB III bedeuten:

"Bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit müssen Gründerinnen und Gründer über einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 90 Tagen verfügen" Absatz 4

Ich habe 96 Tage Entgeltersatzleistungen nach dem SGB III.

"Ein direkter Übergang von einer Beschäftigung in eine geförderte Selbständigkeit ist nicht möglich." Absatz 2

Und 84 Kalendertage zwischen Kündigung und geförderter Selbstständigkeit.


D.h. einen Tag nach Kündigung zum Arbeitsamt und dort direkt die Förderung zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit beantragen, die dann nach 84 Kalendertagen und nach der Bewilligung der Industrie- und Handelskammern in Kraft tritt.

Seebarsch
06.11.2006, 17:25
So ist es !
Das sollte mit den Vermittler genau abgesprochen werden.
Die 90 Tage Anspruchsdauer müssen bei Aufnahme der Tätigkeit, also dem "Aktivwerden" vorhanden sein.

zoi2711
06.11.2006, 19:45
Ganz vielen lieben dank!

Wie kommt es, dass Du Dich so gut auskennst?


Ich hoffe nun sehr, dass der Vermittler (dem ich die Existenzgründung ja dann am besten dirket am Tage meiner Kündigung kommuniziere) dies auch unterstützt.

Aber er/sie ist ja eigentlich verpflichtet und die Bewilligung der Industrie- und Handelskammern ist mir eigentlich sehr sicher (Das Konzept ist ziemlich schlüssig und gut). Am besten wäre es dann das alles so früh wie möglich zu erledigen, es dem Vermittler so schnell wie möglich zu sagen...-

Also, ein ganz großes Dankeschön !!!

Seebarsch
06.11.2006, 19:53
Das Beste wäre es , zur Arbeitslosmeldung schon das fertige Konzept mit den entsprechenden Stellungnahmen der fachkundigen Stellen parat zu haben, damit der Antrag schnell bewilligt werden kann und weitere Planungssicherheit besteht.
Viel Erfolg!

zoi2711
06.11.2006, 20:08
Dann werde ich direkt anfangen mein Konzept zu schreiben, ob ich ohne die Zustimmung eines Vermittlers (den ich ja zur Zeit noch nicht habe), einen Termin bei der Industrie- und Handelskammern erhalte, bezweifle ich. Aber ich werde das einfach versuchen und sonst kann ich dem Vermittler halt "nur" das fertige Konzept am Tage meiner Kündigung vorlegen.

(Der Grund warum ich alles dreifach wiederhole ist nur das ich mir ganz sicher sein möchte das richtige, also in richtiger Reihenfolge, zu tun)

Ich wünsche einen wunderbaren Abend, einen Gruß aus Köln, zoi