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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Attest und ALG - wie gehe ich vor?


leerdammer
13.01.2011, 17:04
Hallo Leute,
ich werde, so wie es gerade aussieht, ein ärztliches Attest bekommen, dass ich den Job, in dem ich jetzt seit 5 Jahren mit unbefristetem Vertrag arbeite, nicht weitermachen kann. Grund sind Tinnitus und Burnouterscheinungen.
Ich bin mir gerade nicht sicher, wie es die Agentur für Arbeit damit hält... Wenn ich so ein Attest habe und kündige, muss ich dann sofort dorthin? Oder schon vorher? Es wäre gut, wenn ich übergangslos Leistungen beziehen könnte. Wie sollte ich es am besten machen, damit mir hier keine Nachteile entstehen?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Gruß

Pharao
13.01.2011, 17:25
Hi

als erstes solltest du das Beachten:

Die Arbeitssuchendmeldung (http://www.arbeitsagentur.de/nn_25650/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Alg-Nav.html) (nicht verweckseln mit der Arbeitslosmeldung!) ist erforderlich, damit Sie die Agentur für Arbeit bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle unterstützen kann.

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Arbeitssuchendmeldung besteht spätestens drei Monate vor Beendigung eines Arbeits- oder außerbetrieblichen Ausbildungsverhältnisses. Sie muss persönlich bei einer Agentur für Arbeit erfolgen.

Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- und Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen.

(...)
Eine Sperrzeit von einer Woche tritt ein, wenn Sie sich nicht rechtzeitig arbeitsuchend melden !

Dann wird sicherlich auch noch geprüft werden, ob eine Sperre wegen der Eigenkündigung eintritt. Ich denke mal das dein Atest hier ausreicht als wichtigen Grund um KEINE Sperre zu bekommen. Allerdings 100%ig kann dir das keiner von uns dir sagen. Hier mal was das A-Amt dazu schreibt:
Ausnahme einer Sperre (http://www.arbeitsagentur.de/nn_25664/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Sperrzeit/Ausnahmen/Ausnahmen-Nav.html):

Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn es Ihnen unter Berücksichtigung der Gesamtumstände nicht zugemutet werden kann, ein Beschäftigungsverhältnis fortzusetzen ....
Es wäre gut, wenn ich übergangslos Leistungen beziehen könnte
Alg1 wird eh immer erst am Monatsende ausgezahlt und das Amt braucht natürlich auch etwas Zeit zum bearbeiten deines Antrags. Normal schaffen die das aber in der Zeit.

Machts Sinn
13.01.2011, 17:32
Also ich verstehe die Frage nicht - wenn das so ist, besteht doch erst mal Krankengeldanspruch (bis zur Aussteuerung = 78 Wochen) und auch dann muss nicht gekündigt werden, selbst wenn anschließend ein Arbeitslosengeldanspruch zu prüfen ist.