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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : AGH Kündigung


Tanja80
05.11.2006, 14:42
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage. Ich habe durch eine Bekannte erfahren, daß es ein Jobangebot gibt,
ich habe es aber nicht von meinem Vermittler zugesand bekommen, und ich habe mich beworben.

Ich wurde dann auch genommen und nun stellt sich heraus, daß es eine AGH ist.
Ich hatte mich eigentlich dort beworben, da es hieß daß man erst geschult wird und dann einen Arbeitsvertrag bekommt,
doch nun hat es sich so rausgestellt, daß es keine richtige Schulung ist und ob es einen Vertrag gibt ist gar nciht sicher.
DIe Schulung soll 3 MOnate gehen, wo ich dann nur ne Mehraufwandsentschädigung bekomme.
Ich dachte, als ich mich da beworben habe, daß ich auch jederzeit kündigen könnte, aber wie die ARge jetzt gesgat hat, droht dann eine Kürzung von ALG2.

Ist das rechtens, weil ich habe mich da ja freiwillig beworben.
Und ich habe mir jetzt gedacht, ich könnte die drei monate machen, aber wenn ich dann keinen Vertrag kriege,
stehe ich wieder auf der STraße und mein Vermittler hatte mir eine Weiterbildung angeboten, die mich auch wirklich interessiert,
die aber leider anfang des Jahres beginnen würde. Kann mir einer helfen, wie ich da raus komme ohne irgendwelche Kürzungen oder so????

CU
Tanja80

Seebarsch
05.11.2006, 15:18
Hallom Tanja,
was ist eine AGH?

Feliodea
05.11.2006, 15:48
AGH = Arbeitsgelegenheit, offizielle Bezeichnung für Ein-Euro-Jobs

Liebe Grüße
Feli

die keine Mäuse hat

HartzFear
05.11.2006, 19:58
:sdagegen: Hallo!

Eine Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung heißt bei den Sesselfurzern und auch im SGB II grundsätzlich "MAE". D.h. die ganze
Arbeitsgelegenheit wird nur mittels der enthaltenen Mehraufwandsentschädigung so bezeichnet.
Dann gibt´s ja noch die Variante mit offiziellem Entgelt durch den (durch die ArGe "gefundenen" respektive geworbenen) barmherzigen Arbeitgeber...

Das Problem ist wirklich so dubios, daß selbst eine "private" Bewerbung zur
Sperre führen kann, wenn die ArGe erfährt, daß Du dort einen Rückzieher gemacht hast oder Amtssprache: "ein Beschäftigungsverhältnis vereitelt hast".

Ein Freund von mir hatte sich privat beworben und ist dann nicht zu einem Vorstellungsgespräch(er hatte über die Firma einiges Negatives erfahren) gegangen.Durch ein tel. Vorabgespräch wußten diese, welches sein zuständiges AA war und informierten dieses. Er wurde einbestellt und mußte sich erklären(was er auch gut getan hat...!). Eigentlich eine Frechheit, wie ich meine.

Man sieht also, daß e. fehlgeschlagene Privatbewerbung durchaus Sperren-relevant sein kann.
Da hilft meines Erachtens nur die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit oder zumindest eines 400€-Jobs, bei dem durch Anrechnung Deine Bedürftigkeit gesenkt wird. Denn wenn die ArGe sparen kann, ist sie immer "dabei".
Fakt ist nämlich, daß die Firma(oder der sich als Firma ausgebende Drecks-"Träger" scharf auf die Regiekosten ist und auf seinen "Vertrag" pocht!


Gruß

Feliodea
05.11.2006, 20:52
:sdagegen: Hallo!

Eine Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung heißt bei den Sesselfurzern und auch im SGB II grundsätzlich "MAE". (...)

Gruß

Sorry HartzFearAway aber:
Bei uns im BW wird das zumindest bei den Maßnahmeträgern wie z.B. Caritas offiziell als Arbeitsgelegenheit (AGH) bezeichnet. Ich bin momentan selber im Rahmen einer AGH "beschäftigt". Auch im Vermittlungsvorschlag der Arge war der EEJ als Arbeitsgelegenheit ausgewiesen.

Aber vielleicht kann die Threaderstellerin uns ja mal darüber aufklären, was sie mit AGH meint.

Gruß
Feli

die keine Mäuse hat

Die Ägypter
05.11.2006, 20:56
Das scheint regional unterschiedlich zu sein... in Bremen heißt es "In-Job"

efge
05.11.2006, 21:13
Und hier im Landkreis flattert der EEJ, getarnt als "Vermittlungsvorschlag" und blumenreich mit "Tätigkeit" als xyz umschrieben, ins Haus.

Aber vielleicht kann die Threaderstellerin uns ja mal darüber aufklären, was sie mit AGH meint.
Gute Idee :)