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ALN - Robot
07.04.2005, 16:47
Bundesarbeitsgericht:
Chef muss über gewünschte kürzere Arbeitszeit verhandeln

Wer als Arbeitnehmer seine Arbeitszeit reduzieren will, hat Anspruch auf ein Gespräch mit dem Chef. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgericht (BAG) vom Februar 2003 stehen Arbeitgeber in der Pflicht, mit Arbeitnehmern über entsprechende Wünsche zu verhandeln.

Das Urteil des BAG bezieht sich auf das neue Teilzeitgesetz.
Allerdings lässt die Entscheidung nicht den Schluss zu, dass durch die Gesprächsverweigerung eines Chefs automatisch die gewünschten Arbeitszeiten des Arbeitnehmers automatisch gelten.

Im verhandelten Fall ging es um eine Bankkauffrau, die bei einer Sparkasse in Nordrhein-Westfalen beschäftigt war. I

hr Wunsch nach kürzeren Arbeitszeiten war vom Arbeitgeber ohne ein Gespräch abgelehnt worden. Laut BAG ist der Arbeitgeber aber nach dem Teilzeit- und Beschäftigungs-Förderungs-Gesetz zu Verhandlungen verpflichtet.

Ob der gewünschten Arbeitszeitverkürzung zwingende betriebliche Gründe entgegenstehen, wurde dabei nicht entschieden.

Dies muss das Landesarbeitsgericht Düsseldorf prüfen.

Aktenzeichen:
9 AZR 356/02