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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Defekte Waschmaschine


justme
27.09.2005, 09:47
Morgen,

leider ist mir vor einiger Zeit aufgefallen, das meine Waschmaschine irgendwo undicht ist.
Um Kosten zu sparen hab ich sie selber auseinandergebaut.
Es ist eine Dichtung in der Pumpe, laut Fachmännern nicht zu wechseln.
Also neue Pumpe, die kostet zwischen 60-80 Euro und allen Alg II Empfänger unter euch, brauch ich nicht zu sagen, das dieser Betrag ein Vermögen ist.

Leider teilte mir mein AA mit, das für solche Fälle kein Geld vorgesehen sei und ich das selber zahlen müsste.
Soweit ich weiß, bekommen Sozialhilfeempfänger so etwas bezahlt!?
Oder liege ich da falsch?

Und Sozialhilfeempfänger ist doch nur, wer nicht Erwerbsfähig ist!?

Als ich fragte ob ich denn wenigstens ein Waschbrett bekäme, schmunzelte die gute Dame nur.
Unter anderen Umständen fände ich das auch witzig.

Kann mich jemand aufklären?

danke,
justme


--------Habe gerade Erfahren, das es keine Sozialhilfe mehr gibt.
Sozialhilfeempfänger bekommen auch Alg II.
Für Fälle wie meinen, soll man Sparen.
Mist, so wird das nie was mit meinem Porsche!

StephanK
27.09.2005, 10:17
Soweit ich weiß, bekommen Sozialhilfeempfänger so etwas bezahlt!?
Oder liege ich da falsch?Das war mal so, ist inzwischen aber genau das Gleiche wir für uns Alg II-Empfänger.
Angeblich kann man von der Regelleistung etwas ansparen, um so einen Grundstock für derartige Kosten zu haben. Wie praxisnah diese Annahme ist, weisst Du selbst... :roll:
Der Alg II-Träger muss Dir ein Darlehen in Höhe der Reparaturkosten gewähren, das Du dann durch eine anteilige Kürzung des Alg II abstotterst, wenn der Bedarf "nach den Umständen unabweisbar" ist und Du die Reparaturkosten nachweisen, d.h. einen Kostenvoranschlag vorlegen kannst. Die Unabweisbarkeit halte ich in einem solchen Fall schon für gegeben.
Geh also samt Kostenvoranschlag zu Deinem Alg II-Träger, lass Dir ein Darlehen gewähren und erteile erst danach den Reparaturauftrag (sonst könnte man Dir unterstellen, dass Du auf das Darlehen nicht wirklich angewiesen seiest).
Gutes Gelingen!

justme
27.09.2005, 10:25
Hallo,

danke für die Antwort.

Ich baue die Pumpe aber selber ein, bekomme also keinen Kostenvoranschlag.
Bekomme ich dennoch das Darlehen?
Kannst du mir auch noch sagen wo das steht?
Gesetz? Wenn ja, hast du nen Link?

Danke

StephanK
27.09.2005, 10:32
Das ergibt sich aus § 23 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_2/__23.html).
Wenn Du das handwerkliche Geschick hast, das selbst einzubauen und damit die Sache wesentlich billiger zu machen, solltest Du das Amt auch mit der Nase darauf stoßen und deutlich machen, dass Dein äußerst wirtschaftliches Verhalten 'ne Menge Geld spart - das sollte honoriert werden!

justme
27.09.2005, 11:14
Juhu,

ich habe gerade mit meinem AA gesprochen, nachdem ich mir deinen Link mal durchgelesen habe.
Laut AA ist das "kein" unabweisbarer Bedarf.

Laut BSHG (Bundessozialhilfegesetz) darf (muss) Sie mich auffordern, meine Wäsche per Hand zu waschen.

Auf die Frage, wo ich das nachlesen kann, hieß es, das würde nur ihn ihren Büchern stehen und wäre nicht für die Öffentlichkeit.
Ich blieb hart und verlangte Einsicht, Sie meldet sich wieder.

Bin ich ja mal gespannt.

Wenn ich was habe, werd ich es hier verewigen.

Ich werd echt bekloppt.

StephanK
27.09.2005, 12:11
Laut AA ist das "kein" unabweisbarer Bedarf.
Laut BSHG (Bundessozialhilfegesetz) darf (muss) Sie mich auffordern, meine Wäsche per Hand zu waschen.Da haben wir's: da wird mal wieder mit alten Sozialhilferichtlinien gearbeitet - das Bundessozialhilfegesetz ist Anfang 2004 durch das SGB XII abgelöst (allerdings dadurch inhaltlich nicht grundlegend verändert) worden.

Im übrigen ist ein Blick in die Durchführungshinweise zu § 23 SGB II (PDF-Datei) (http://www.my-sozialberatung.de/files/hinweise-23-endfassung-20050705.pdf) hilfreich, vor allem auf Seite 5.
Allerdings sind einmalige Leistungen Sache der Kommunen - und die sind oft besonders akribisch und knickerig. Das scheint leider auch bei Dir so zu sein.

Natürlich bleibt Dir - neben dem oft hilfreichen Gespräch mit einem Vorgesetzten - die Möglichkeit von Widerspruch und nötigenfalls Klage, auch wenn man sich bei einem derartigen Betrag zurecht fragt, ob die "Brühe nicht teurer als die Brocken" wird. Aber manchmal haben die Behörden anders kein Einsehen... :mad:

yin1964
29.09.2005, 16:38
Hier habe ich noch was gefunden, hatte ich abgespeichert, aber woher, weiß ich leider nicht mehr.

ALG-II Empfänger erstreitet Darlehen

Sozialgericht Hannover
Aktenzeichen: S48 AS 127/05 ER
Link zur Hannoverschen Allgemeinen Zeitung

Für den Kauf eines gebrauchten Kühlschranks muss die Arbeitsgemeinschaft aus Region und Arbeitsagentur (ARGE) einem Empfänger von Arbeitslosengeld II ein Darlehen in Höhe von 82 Euro gewähren.

Kommentar: Wichtig ist hierbei, daß es erstmal zu einer Aufweichung der vorgesehenen Ansparregelung gibt. Der Richter meinte ganz klar, daß der Kühlschrank jetzt gebraucht wird und nicht im Herbst, wenn der Sommer vorbei sei. Ich bin gespannt, wie sich das bei anderen wichtigen Dingen des täglichen Lebens aus den mehr als niedlichen Regelsätzen auswirkt.

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Arbeitsloser erstreitet Darlehn


Für den Kauf eines gebrauchten Kühlschranks muss die Arbeitsgemeinschaft aus Region und Arbeitsagentur (ARGE) einem Empfänger von Arbeitslosengeld II ein Darlehn in Höhe von 82 Euro gewähren. Dazu hat das Sozialgericht Hannover die ARGE in einem Eilverfahren mit einer einstweiligen Anordnung verpflichtet. Da es seit der Zusammenlegung von Sozial - und Arbeitlosenhilfe keine einmaligen Beihilfen mehr wie zum Beispiel für Kleidung oder Haushaltsgeräte gibt, hätte der Arbeitslose sich von seiner monatlichen Regelleistung in Höhe von 345 Euro das Geld ansparen müssen. Das Gericht hielt es aber für notwendig, einen Kühlschrank nicht erst im Herbst sondern für die warme Jahreszeit zur Verfügung zu haben. Insider in Verwaltung und Gericht, vor allem Sozialarbeiter aus der Praxis, haben die Pauschalierung der Zahlungen stets kritisch betrachtet. Sie befürchten nun, dass im Lauf des Jahres immer mehr Hilfeempfänger notwendige Anschaffungen nicht rechtzeitig von ihrer monatlichen Sozialleistung abzweigen. Wieviele Hilfeempfänger bereits Darlehn beantragt haben, weil sie das Geld für besondere nicht Anschaffungen nicht aufbringen können, konnte gestern ein Sprecher der ARGE nicht sagen. Diese Daten würden nicht gesondert erfasst. Der frühere Sozialhilfeempfänger hatte zunächst verderbliche Lebensmittel und Getränke auf dem Balkon aufbewahrt. Sein alter Kühlschrank war kaputt und nicht mehr zu reparieren. Im Januar beantragte er bei der ARGE ein Darlehn für die Beschaffung eines funktionierenden gebrauchten Geräts. Die ARGE lehnte ab mit der Begründung, dass die Kosten für Hausrat in der Regelleistung enthalten seien. Auch sein Widerspruch wurde drei Monate später zurückgewiesen. Darin fand sich auch der Hinweis, dass er den Kühlschrank von seinem Monatseinkommen kaufen könnte und mit den verbleibenden 263 Euro den notwendigen Lebensunterhalt finanzieren könne. Asylbewerber erhielten monatlich noch weniger, heißt es weiter in der Ablehnung. Mit dieser Begründung hat das Sozialgericht Münster Ende Februar Anträge auf Darlehn für einmalige Leistungen abgewiesen. Das hannoversche Sozialgericht sah das anders. Ein Vergleich mit dem Asylbewerberleistungsgesetz sei nicht zulässig, weil das Gesetz eine Kombination aus Sach- und Geldleistungen vorsehe, heißt es in der Begründung. Die Regelleistung nach „Hartz IV“ solle aber das „soziokulturelle Existenzminimum“ außerhalb der Kosten für Unterkunft und Heizung weitgehend abdecken. Dazu passe nicht, dass der Arbeitslose von dem Monatsbetrag 82 Euro abzweigen müsse, um einen Kühlschrank zu kaufen. Das Darlehn, das die ARGE nun dem Mann zur Verfügung stellen muss, wird ihm in Höhe von bis zu 10 Prozent der monatlichen Zahlungen wieder abgezogen. (Aktenzeichen: S48 AS 127/05 ER)
Von Elsabeth Voß

TommyHB
30.09.2005, 03:13
So kann man annehmen das am Ende ein Darlehen das nächste jagt und Darlehen bekanntlich zurück bezahlt werden müssen.

Es scheint bei vielen Menschen unseres Standes noch nicht angekommen zu sein, das es derartige Beihilfen umsonst nicht mehr gibt und es sie auch nicht wieder geben wird.

Auch die ehemaligen Sozialhilfeempfänger müssen sich damit abfinden das es einmalige Leistungen nicht mher gibt. Alles was kaputt geht usw. usw. hat man von seinem Geld anzusparen, wenn es dann gelingt....