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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : gemeinsame Wohnung, kein richtiges Einkommen


DerKieler
15.01.2011, 14:50
Hallo

Ich wohne mit meiner Freundin zusammen in einer Wohnung. Sie macht eine schulische Ausbildung, ich bin Student. Von daher haben wir beide kein richtiges Einkommen. Ich werde deswegen von meinen Eltern unterstützt, sie aber leider nicht. Meine Frage wäre, ob es eine Möglichkeit geben könnte, Wohngeld zu bekommen.

Die Wohnung hat laut Vertrag 52,54 m² und kostet 375,50 Kaltmiete, plus 154,00 Betriebskosten und 50,00 Heizung. Davon werden allerdings 202,50 durch Mietverzicht wieder abgezogen. Bleiben also 377,00 Euro pro Monat, bzw. 188,50 pro Person.

Davon bezahlt auch jeder die Hälfte, wobei sie das Geld von ihrem Gesparten nimmt. Das neigt sich allerdings bald dem Ende, weshalb ich mich hier gemeldet habe.

Der Antrag auf Wohngeld ist ja nun ziemlich umfangreich, außerdem brauch man ja ein gewisses Mindesteinkommen, um überhaupt Wohngeld erhalten zu können. Da wäre also meiner erste Frage, wie viel das eigentlich ist.
Dann soll man angeben, wieviele Haushaltsmitglieder bei ihr wohnen. Da wir schon über ein Jahr zusammen wohnen, habe ich gelesen, dass wir eine BG(?) sind, bzw. andernfalls beweisen müssten, dass das nicht so ist. Ob das jetzt gut oder schlecht ist, weiß ich nicht, aber es klang allgemein eher schlecht, da wohl dann irgendwie mein Vermögen/Einkommen mit eingerechnet wird.
Da sie aber von ihren Eltern überhaupt nichts bekommt, könnte das doch in unserem Fall sogar positiv sein, damit sie durch mein "Einkommen" auf das Mindesteinkommen kommen könnte, oder?
Falls das so ist, wie hoch sollte dann mein Einkommen sein? Und inwiefern spielt es eine Rolle, wieviel ich noch auf dem Sparkonto habe?

Sonstige Infos:
Wir sind beide 26 und bekommen kein Kindergeld, Bafög ist durch vorheriges Rumstudieren schon aufgebraucht.


Wäre nett, wenn uns jemand weiterhelfen könnte.


Gruß,
der Kieler

Pharao
15.01.2011, 20:08
Dann soll man angeben, wieviele Haushaltsmitglieder bei ihr wohnen.
Hi,

als erstes mal: Auf Fragen sollte man immer wahrheitsgemäss Antworten, denn wenn die Frage unwichtig wäre, würde man es nicht Fragen im Antrag. Und das falsche Angaben im Antrag ....... na das dürfte wohl klar sein.



Ansonsten bin ich der Meinung das du hier in deinem Text ganz viel durcheinander bringt. Deswegen erstmal was es geben könnte: Wohngeld, Bafög, Alg2, BAB

Alg2 denke ich das es für euch beide nicht in Frage kommt, da keiner von euch dem Amt zu Verfügung steht bzw ihr ja beide Vollzeit beschäftigt seit mit schulischer Ausbildung & Studium. Somit sind die Sachen was BG betrifft schon mal erledigt, da dies nur bei Alg2 eine Rolle spielt. Evtl steht deiner Freundin aber auch Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) zu. Da bin ich mir aber bei einer rein schulischen Ausbildung nicht sicher.
Bafög könntet ihr theoretisch beide erhalten, wenn ein Anspruch darauf besteht. Bei dir scheind dies ja schon mal nicht zu sein und für deine Freundin müsste man sich mal erkundigen.
Bleibt zu guter letzt noch Wohngeld. Dazu müsst ihr ein Mindesteinkommen nachweisen bzw ein Mindestjahreseinkommen. Was dazu zählt das siehst du hier ==> §14 WoGG (http://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__14.html) und wer Wohngeldberechtig ist ==> §3 WoGG (http://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__3.html) und wer Ausgeschlossen ist vom Wohngeld das steht hier ==>§7 WoGG (http://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__7.html)
Ich denke es wäre das geschickteste bei dem jeweiligen Amt mal anzufragen ob es überhaupt in Frage kommt bzw einen Antrag zu stellen und zu gucken was dabei raus kommt.

DerKieler
19.01.2011, 12:25
Danke für die Antwort.
Das mit den Haushaltsmitgliedern hatte ich so gelesen, dass man nur dann dazu zählt, wenn wir beide zusammen einkaufen usw., und das könnte man ja einfach trennen.

Meine Freundin war mittlerweile auch in einer Beratung, so dass wir jetzt zu wissen glauben, was wir angeben müssen.

Die Frage hat sich daher von meiner Seite zunächst erledigt.