Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Habe ein Problem, wenn ich Hartz IV beantrage, kann ich dann
almjodler
27.09.2005, 10:25
Nächsten Monat werde ich 58. Beim Arbeitsamt habe ich angerufen heute, der sagte mir, daß ich bei Hartz IV die 58iger Regelung (sprich bis 60 Jahre für Frauen, stehe ich dem Arbeitsamt nicht mehr zur Verfügung) würde nicht mehr gelten nur bei Arbeitslosengeld. Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen oder sagen, wie ich in die 58iger Regelung noch reinkomme.
StephanK
27.09.2005, 10:58
Da kennt jemand seine Gesetze nicht... Das SGB II, das für Alg II-Empfänger gilt, hat eine eigene 58er-Regelung, nämlich in § 65 Abs. 4 SGB II:
Abweichend von § 2 haben auch erwerbsfähige Hilfebedürftige Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, die das 58. Lebensjahr vollendet haben und die Regelvoraussetzungen des Anspruchs auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts allein deshalb nicht erfüllen, weil sie nicht arbeitsbereit sind und nicht alle Möglichkeiten nutzen und nutzen wollen, ihre Hilfebedürftigkeit durch Aufnahme einer Arbeit zu beenden. Vom 1. Januar 2006 an gilt Satz 1 nur noch, wenn der Anspruch vor dem 1. Januar 2006 entstanden ist und der erwerbsfähige Hilfebedürftige vor diesem Tag das 58. Lebensjahr vollendet hat. § 428 des Dritten Buches gilt entsprechend.
Betroffener
27.09.2005, 13:00
Das kann ich nur unterstreichen.
Nach dem 58. Geburtstag einer ALGG II beziehenden Bekannten, wurde diese von der Arbeitsagentur (NICHT von der ArGe) angeschrieben und ein Gesprächstermin vorgegeben, damit man mir ihr über den §428 (58iger-Regelung) sprechen könne.
Nun geht es seitens der BfA darum, den frühestmöglichen Eintrittstermin einer abschlagsfreien Rente zu ermitteln - was jetzt schon Monate in Arbeit ist - um das bei der Arbeitsagentur dann passend zu hinterlegen.
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