Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bescheid durchrechnen
bimmelbingo
27.09.2005, 15:05
Hallo
Ich wollte mal fragen ob mir jemand genau erklären kann anhand einer Formel z.B. in welchen teilen das Gesammteinkommen verteilt wird.
Ich bin gerade dabei den Antrag selber durchzurechnen aber da komme Ich einfach nicht weiter.
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Verteilung Gesammtbedarf:1262,17 €
Mutter:455,39€
Vater:455,39€
Kind(4jahre):351,39€
Verteilung Gesammteinkommen:1252,47€
Mutter:451,41€ <-----wie kommt diese Summe zustande
Vater:451,40€<-----wie kommt diese Summe zustande
Kind:349,66€<-----wie kommt diese Summe zustande
Wäre echt super wenn mir das einer ganz genau erklören koennte
Danke
StephanK
27.09.2005, 17:34
:welcome: bimmelbingo,
sorry, das können wir hier wirklich nicht leisten - und schon gar nicht, ohne den ganzen Hintergrund und die Unterlagen zu kennen, die Du der ARGE eingereicht hast. So was können Beratungsstellen vor Ort und im direkten Gespräch einfach viel besser als jedes Internet-Forum.
Eine Liste von Beratungsstellen und Erwerbsloseninitiativen, auch in Berlin, findest Du auf der website von tacheles (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adressen/default.aspx).
bimmelbingo
27.09.2005, 18:11
Hallo
Danke für deine Antwort
Hatte gehofft es gäbe da eine "Standard-Formel" bzw. Tabelle um die Verteilung zu berechnen weil diese Aufsplittung für mich nicht nachvollziehbar ist.
bimmelbingo
27.09.2005, 18:13
Hallo
Danke für deine Antwort
Hatte gehofft es gäbe da eine "Standard-Formel" bzw. Tabelle um die Verteilung zu berechnen weil diese Aufsplittung für mich nicht nachvollziehbar ist.
Betroffener
29.09.2005, 01:47
@Bimmelbingo,
so schwer kann das doch nicht sein, die 4 Werte auseinander zu kriegen.
Wobei mich allerdings etwas irritiert, dass die Miete auf die zwei Erwachsenen und das Kind sozusagen paritätisch aufgeteilt wird.
Wenn ihr zusammen in einer Bedarfsgemeinschaft seid, sollte das in etwa wie folgt aussehen:
+ 622 € für die beiden Erwachsenen (jeweils 311 € + Mietanteil 144,39
+ 207 € für das Kind (Mietanteil 142,66)
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+ 829 € Bedarf Lebensunterhalt
+ 433,17 € Miete (ist das richtig ?)
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1.262,17 Gesamtbedarf
- 3,98 Warmwasser Vater ca.
- 3,98 Warmwasser Mutter ca.
- 1,74 Warmwasser Kind ca.
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1.252,47 Gesamteinkommen
- 154 € Abzug Kindergeld
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1.098,74 € Auszahlungsbetrag
So müsste das in etwa passen.
Hierbei hat die ArGe also jeweils die 311 + 144,39 Mietanteil = 451,41 bei den Erwachsenen und 207 + 142,66 = 349,66 zusammengerechnet und dann den Warmwasseranteil von 9,70 € wieder abgezogen (vielleicht ist aber auch die Miete etwas niedriger und dafür der Warmwasseranteil etwas höher.
So würde sich für mich jedenfalls das Bild runden.
bimmelbingo
29.09.2005, 19:25
@Betroffener :Respekt:
viele dank für deine hilfe diese "einfache" Lösung :patsch: hab ich ja voll übersehen.
nochmal 1000 dank !!! nun kann ich weiter rechnen
ps:meine Miete beträgt übrigens tatsächlich 433,17 € :s???:
Betroffener
29.09.2005, 23:54
Bimmelbingo,
Danke für die Blumen - ist aber wirklich kein Kunststück, wenn man die 3 bis 4 Basiswerte Basiswerte praktisch auswendig kennt.
Der Rest kann dann nur noch Miete sein.
bimmelbingo
01.10.2005, 17:16
Hallo :D
Ich bin es schon wieder
Ich wollte mal fragen welche dieser beiden Rechnungen korrekt sind bzw. ob überhaupt eine Rechnung stimmt.
Vielen Dank schon mal für eure/deine Zeit :laola:
Gesamtbrutto o. Sach.:1593,57€
Netto:1103,41€
Rechnung JobCenter:
Netto-Erwerbseinkommen monatlich: 1052,51€
abzüglich Freibetrag: 192,48€
Zu berücksichtigendes Erwerbseinkommen: 860,03€
=Erwerbseinkommen (ALG2): 860,03€
Einkommensbereinigung: -30,00€
Sonstige Einkommen: 67,76€ <<<?????????
Kindergeld Einkommen:0,00€
Zu berücksichtigendes Gesamteinkommen = 897,79€
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Gesamtbrutto o. Sach.:1593,57€
Netto:1103,41€
Das wäre nun meine Rechnung:
Nettolohnquote : 1024,58 / 1593,57 = 0,643
1.Stufe ( 0-400,-Euro brutto ) 400*0,643*0,15 = 38,58 €
2.Stufe ( 400,01-900,00 Euro brutto ) 500*0,643*0,30 = 96,44 €
3.Stufe ( 900,01-1500,00 Euro brutto ) 600*0,643*0,15 = 57,87 €
Erwerbstätigenfreibetrag 1.+2.+3.Stufe = 192,89€
Netto:1103,41€
-Versicherungspauschale 30,00€
-Werbungskostenpauschale 15,33€
-nachgewiesene Fahrtkosten BVG Berlin S-Ticket 33,50€
=Bereinigtes NETTO-EINKOMMEN 1.024,58€
-Erwerbstätigenfreibetrag 192,89€
=Erwerbseinkommen (ALG2): 831,69
Einkommensbereinigung:0,00€
Sonstige Einkommen:0,00€
Kindergeld Einkommen:0,00€
Zu berücksichtigendes Gesamteinkommen = [b]831,69€
Betroffener
02.10.2005, 16:45
Das sieht ja richtig gut aus - nur beim S-Bahn-Ticket bin ich mir nicht sicher.
bimmelbingo
02.10.2005, 19:38
@Betroffener
Danke für deine Antwort
-heist das nun das meine Berechnung Richtig ist ?
-oder gibt es mehrere Rechenwege?
-würde diese Rechnung auch für Minijober[ brutto 271,-€ / netto 266,-€] gelten ?
vielen Dank schon mal hoffe Ich nerve nicht so doll :oops:
Betroffener
03.10.2005, 00:33
Bimmelbingo,
Ja - Nein - Ja
Ab der nächsten ALG II Periode gelten dann die neuen Freibeträge, die ab dem 01.10. eingeführt wurden.
bimmelbingo
03.10.2005, 10:20
@Betroffener
Vielen Vielen Dank!!!
Eine letzte Frage noch:
Kann Ich einen Antrag auf Überprüfung der gesammten letzten 9 Monate stellen und evtl. eine Nachzahlung verlangen bzw. eine Überzahlung aus Monat 5 damit gegenrechnen ?
Betroffener
05.10.2005, 21:11
Bimmelbingo,
wenn überhaupt, dann allenfalls rückwirkend zum 01.10.05 wegen der Neuregelung bei den Freibeträgen.
Da die Software dafür aber erst zum Ende des ersten Quartals 2006 bereit sein soll, wird das für die Job-Center allenfalls zu Fuß lösbar sein.
bimmelbingo
06.10.2005, 12:10
Hallo nochmal :-)
Ich habe noch eine letzte Frage...
Ich habe mich nun ein bischen durchgelesen gilt dieser
"Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X " nicht für mich ?
@Betroffener Danke für deine Geduld mit mir :Respekt:
Betroffener
06.10.2005, 17:54
Warum sollte der für Dich nicht gelten.
Die Frage wäre aber bei allem, was das Ziel ist, was erreicht werden soll.
Wenns immer nur scheibchenweise ohne Zusammenhänge kommt, sind Antworten immer etwas schwierig.
bimmelbingo
07.10.2005, 11:41
Hallo
Eckdaten:
Vater:arbeitet, monatlich unterscheidliches Einkommen
Mutter:Arbeitslos
Kind:Kind
Mein erster Bescheid kamm im November[2004] auf Grundlage vom Oktobergehalt[2004] und war Gültig vom 1.1.05-30.04.2005.
Beim Folgeantrag fiel dem Jobcenter dann auf das Ich jeden Monat unterschiedlich viel verdiene, was aber beim Erstantrag schon mitgeteilt wurde.
Seit dem muss Ich jeden Monat meine Lohnabrechnung abgeben damit die Leistung neu berechnet wird.
In der Vergangenheit (April-August) war es so üblich das die Leistung für den Folgemonat mit der Abrechnung vom vergangenem Monat berechnet wurde. :s???:
Meine Bitte die Zahlungen solange zu stopen bis die aktuelle Lohnabrechnung vorliegt wurde nicht zugestimmt.
Ich habe nun alle Bescheide selber durchgerechnet und komme bei nicht einem zum selben oder annähernd gleichen Ergebnis.
Mein Ziel ist es das alle meine Bescheide (9 Stück !) noch mal überprüft werden da alle für mich nicht nachvollziehbare Zahlen (Nettolohn,Miete,Freibetrag,Leistung) beinhalten. Damit jeder Monat nochmal neu berechnet wird mit den dazugehörigen Lohnabrechnungen.
Also jetzt nochmal im Zusammenhang gesetzt: Ist ein "Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X" bei mir sinnvoll bzw. wird mich der Antrag zu meinem Ziel führen?
Vielen Dank nochmal für deine Hilfe @Betroffener
Betroffener
08.10.2005, 03:03
Bimmelbingo,
danke für den Hintergrund.
Da würde ich - ebenso wie Du - natürlich einen Überprüfungsantrag stellen.
Ich wünsche viel Erfolg (und dass es nicht zu lange dauert).
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