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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeit aufgeben wegen Asthma des Partners


astromio
18.01.2011, 13:57
Hallo,

wenn ein Ehepartner in der Kölner Bucht ein Asthma entwickelt hat, aber schon belastet ist (keine vollständige Lunge mehr, 50% schwerbeschädigt) und in eine gesündere Gegend ziehen muß, wo das Paar ein Haus besitzt, kann der arbeitende Partner dann ohne Sperrzeit seine Arbeit aufgeben und Alg 1 beantragen? Was meist Ihr? Wie sollten die Nachweise aussehen? Reichen normale Krankenhausberichte, die an den Hausarzt gingen? Habe keine Beispiele gefunden. Weiß das einer?

Die Arbeitsstellen sind dort (gut 500km entfernt) nicht reich gesäht.
Wäre es von Vorteil, wenn der kranke Ehepartner sich schon ummeldet, oder ist das nicht nötig?

Danke schon mal.

Astromio

Seebarsch
18.01.2011, 17:42
Hallo astromio,
:welcome:
bei einer Eigenkündigung des Arbeitsverhältnisses tritt eine Sperrzeit dann nicht ein, wenn für die Eigenkündigung ein wichtiger Grund vorliegt!
Ein wichtiger Grund liegt dann vor, wenn die eheliche Gemeinschaft beibehalten oder wieder hergestellt werden soll.
Das wäre dann hier, unabhängig von dem Anlass, der Fall, so dass eine Sperrzeit nicht eintreten kann!
:razz:

Pharao
18.01.2011, 17:45
Hi,

wie das Amt den Fall ansieht, das kann ich dir nicht sagen.

Aber beim A-Amt heißt es zum Thema Eigenkündigung (http://www.arbeitsagentur.de/nn_25642/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Sperrzeit/Sperrzeit-Nav.html):

Eine Sperrzeit tritt ein, wenn Sie ohne wichtigen Grund Ihr Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben, dadurch die Arbeitslosigkeit zumindest grob fahrlässig herbeigeführt und für Ihr Verhalten keinen wichtigen Grund haben.

D.h das Amt wird auf jeden Fall überprüfen ob eine Sperrzeit eintritt. Allerdings gibt es auch Gründe die anerkannt werden. Ob jetzt da der kranke Partner dazu gehört, weil der Umziehen muss aus gesundheitlichen Gründen, das weis ich nicht, aber bei den Ausnahmen (http://www.arbeitsagentur.de/nn_25664/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Sperrzeit/Ausnahmen/Ausnahmen-Nav.html) steht zb auch:

Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn es Ihnen unter Berücksichtigung der Gesamtumstände nicht zugemutet werden kann, ein Beschäftigungsverhältnis fortzusetzen....

(...)



Ein wichtiger Grund kann unter Umständen auch vorliegen,

wenn Sie zur Begründung oder Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft zu Ihrem Ehegatten ziehen wollen oder
.....
Was ich aus dem letzten Satz entnehme, das man der Ehe schon einen gewissen Stellenwert zukommen lässt. D.h ich könnte mir schon vorstellen das das Amt den Grund anerkennt, wenn man Belegen kann das für den Partner ein Umzug aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist.

Alg1 kann man aber auf jeden Fall beantragen, im schlimmsten Fall gibt es halt dann eine 3 monatige Sperre und die Bezugsdauer (http://www.arbeitsagentur.de/nn_25758/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Sperrzeit/Rechtsfolgen/Rechtsfolgen-Nav.html) wird verkürzt. Ggf kann man in der Sperrzeit dann Alg2 beantragen, wenn einem das zusteht.

Wichtig wäre auf jeden Fall auch noch, das man innerhalb von 3 Tagen sich beim Amt Arbeitssuchend (http://www.arbeitsagentur.de/nn_25750/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Sperrzeit/Verspaetete-Meldung/Verspaetete-Meldung-Nav.html) meldet, wenn man die Kündigung abschickt, da sonst nochmal eine Woche Sperrzeit eintritt.
Die Arbeitsstellen sind dort (gut 500km entfernt) nicht reich gesäht.

Naja, Alg1 wird es auch nicht ewig geben ..... Und je nach Bezugsdauer (http://www.arbeitsagentur.de/nn_25638/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Dauer-Anspruch/Dauer-Nav.html) (normal sind wohl 12 Monate minus evtl Sperrzeiten) ..... und was dann ? Alg2 ist auch nicht das wahre (falls euch das zusteht) und auf ein Auto ist man sicherlich auch angewiesen, wenn man so abseits wohnt.

Hier solltet ihr euch auf jeden Fall auch mal gedanken machen, was nach Alg1 seinen soll, wenn man bis dahin nichts gefunden hat.

astromio
18.01.2011, 22:38
Ich danke Euch für die Auskünfte!:danke:
Alg2 wird es nicht geben, da der Ehepartner Frührentner ist und kein Mietzuschuß anfällt, da das Haus abbezahlt ist.
Nach dem Hartz4-Rechner gibt es, gerade so, keinen Anspruch. Eventuell minimal Wohngeld (Lasten..).
Aber der Umzug ist die beste Alternative. Besser als eine Ehe auf Dauer kaputt gehen zu lassen bei dieser Entfernung, oder ohne Umzug hilflos einem Menschen bei Atemnot zuzusehen.

LG

astromio
02.05.2011, 20:39
Hallo,

im hier genannten Fall wird es jetzt akut.

Wenn der Ehemann seine Arbeitsstelle in Köln zB zum 30.06. kündigen will und daraufhin gleich zu seiner Ehefrau ziehen will, die wegen ihres Asthmas schon im anderen Bundesland lebt ---------------- wann und wo meldet sich der Ehemann denn nun arbeitslos?
Wenn der Ehemann es schon weiß, hätte er es schon machen müssen (3 MOnate?) oder reichen die 3 Tage danach noch?

Wenn 3 Tage nach Absendung der Kündigung, oder noch früher -dann muß er sich noch im alten BUndesland arbeitslos melden, oder?
Macht das Sinn:confused:?
Die Ummeldung ins neue Bundesland könnte wohl erst nach Beendigung der Arbeitsstelle geschehen.

Danke schonmal.
Gruß

Pharao
02.05.2011, 21:25
Hi Astromio,

jetzt verwechselst du was. Das was du meinst ist die Arbeitssuchmeldung. Hier mal was dazu zu beachten ist ==> Drück mich (http://www.arbeitsagentur.de/nn_25650/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Alg-Nav.html)

Pharao
02.05.2011, 21:29
Mist, vergessen zu schreiben:

Als erstes musst du dich also rechtzeitig Arbeitsuchend melden bei dem Amt an deinem Wohnort. Sicherlich hast du ja auch Kündigungsfristen bei deinem AG und erst wenn du wirklich Arbeitslos bist, kannst du dich eigentlich Arbeitslos melden. Umziehen bei Alg1 ist eigentlich sehr unproblematisch. Schreibe deinem zuständigen Amt das du Umziehst am Tage x und melde dich dann umgehend beim neuen zuständigen Amt wieder an (Anmelden kannst du dich beim neuen Amt aber erst, wenn du einen Wohnsitz dort angemeldet hast bei Einwohnermeldeamt bzw Bürgeramt !).

ela1953
02.05.2011, 21:44
Nach dem Umzug muss man sich aber unverzüglich beim neuen Arbeitsamt melden.

Ich meine, das sind nur drei Tage. Ein Bekannter hatte sich eine Woche nach dem Umzug umgemeldet und ist sofort mit der Bescheinigung ins Arbeitsamt rüber. Er hatte dann für ein paar Tage kein Arbeitslosengeld bekommen

astromio
03.05.2011, 11:40
Danke,
habs mir durchgelesen.

hmmm...

Arbeitssuchendmeldung spätestens 3 Monate vorher? Geht nicht mehr.

"... hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen."
Also jetzt wo sich der Ehemann entschieden hat zu kündigen?

Dann geht er also zur Arbeitsagentur für Arbeit am jetzigen alten Wohnort ( die Kündigung wird ja erst 14 Tage vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgen) und meldet sich arbeitssuchend. Und das obwohl er ja in einem anderen Bundesland suchend sein wird.

Gleichzeitig kann er sich aber auch schon arbeitslos melden, oder?
"...muss spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit (frühestens drei Monate vorher) persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen."

Dann geht der Ehemann also vor oder spätestens 1 Tag nach dem letzten Arbeitstag zum Amt im alten Wohnort, wo die sicher schon das medizinische Gutachten der Ehefrau haben wollen. Das Ganze dann mit dem Wissen, dass es sowieso bald an ein anderes Amt zuständigkeitshalber abgegeben wird.
Irgendwie blöd! Aber die Bezeichnung "für ihren Wohnort zuständige" machts ja unmöglich es unkompliziert gleich im neuen Bundesland zu tun.

Habe ich noch einen Denkfehler in den Überlegungen?

Danke!
Gruß
astromio

Pharao
03.05.2011, 15:12
Arbeitssuchendmeldung spätestens 3 Monate vorher? Geht nicht mehr.

"... hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen."
Also jetzt wo sich der Ehemann entschieden hat zu kündigen?

Hi,

wenn du selber kündigst, dann zählt normal: innerhalb von 3 Tage nach dem man die Kündigung eingereicht hat.
Dann geht er also zur Arbeitsagentur für Arbeit am jetzigen alten Wohnort ( die Kündigung wird ja erst 14 Tage vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgen) und meldet sich arbeitssuchend. Und das obwohl er ja in einem anderen Bundesland suchend sein wird.

Genau so muss er es machen. Außerdem kann er beim jetzigen A-Amt ja angeben (wenn er seinen ersten Termin mit seinem SB hat), das er Stellenangebote aus der Stadt xy gerne haben will, da er ja eh bald dort hinziehen wird. Also alles kein Problem bis Dato, oder ?
Gleichzeitig kann er sich aber auch schon arbeitslos melden, oder?
"...muss spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit (frühestens drei Monate vorher) persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen."

Ja, aber Geld wird es erst am ersten Tag der Arbeitslosigkeit geben. Die Arbeitslosmeldung hat also mehr mit den Geldern zu tun, rein theoretisch kann er das auch in 2 Monaten machen, nur gib`s Rückwirkend nix.
Dann geht der Ehemann also vor oder spätestens 1 Tag nach dem letzten Arbeitstag zum Amt im alten Wohnort, wo die sicher schon das medizinische Gutachten der Ehefrau haben wollen
NÖ, warum ?

Zitat: Ein wichtiger Grund kann unter Umständen auch vorliegen, wenn Sie zur Begründung oder Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft zu Ihrem Ehegatten ziehen wollen oder ....

Der Partner zieht weg und du ziehst deswegen nach und hast deswegen dann auch gekündigt um deine Ehe zu retten oder sowas in der Art ;-)
Aber die Bezeichnung "für ihren Wohnort zuständige" machts ja unmöglich es unkompliziert gleich im neuen Bundesland zu tun.

Du kannst dich nur bei dem A-Amt anmelden, wo du auch beim Einwohnermeldeamt / Bürgeramt gemeldet bist.

astromio
03.05.2011, 18:07
:danke: für die Auskünfte!

LG astromio