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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gründung als Teilzeit + Begutachter B-Plan


Tapir
19.01.2011, 08:33
Hallo Forum,

ich habe Fragen bezüglich der Existenzgründung:

Ist es grundsätzlich möglich, sich in Teilzeit selbständig zu machen, oder macht das Amt da Zicken?

Wer entscheidet letzlich, wer die zu begutachtende Stelle ist? In meinem Fall sind sich die Sachbearbeiter da nicht einig, der erste meinte, Steuerberater, der zweiten fällt jetzt ganz plötzlich ein, es ist die IHK.
Jetzt bekomme ich Zeit-Panik. Mit Steuerberater ist alles gebongt, wenn ich mich jetzt mit der IHK rumschlagen muss, werden meine Termine knapp.
Kann jedes Amt tatsächlich vor Ort selbst festlegen, wer die "Gutachter-Stelle" ist, unabhängig von dem Inhalt der angestrebten Tätigkeit?

Ich werde Freiberuflerin und die IHK hat von meinem Plänen gar keinen Plan.....

Kann mir jemand mit Sachverstand weiterhelfen?

Danke und sonnige Füßchen, T.:)

aln-kenner
19.01.2011, 08:57
Hallo Tapir,

Zum Nachweis der Tragfähigkeit der Existenzgründung ist der Agentur für Arbeit die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorzulegen; fachkundige Stellen sind insbesondere die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute. Bestehen begründete Zweifel an den Kenntnissen und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit, kann die Agentur für Arbeit vom Arbeitnehmer die Teilnahme an Maßnahmen zur Eignungsfeststellung oder zur Vorbereitung der Existenzgründung verlangen.
§57 (2) Satz 2 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__57.html)

Das ist nicht abschließend, da nur einige erläutert werden.
Da du die Kosten trägst, hast du auch ein Wahlrecht.

Schau mal in die DA dazu:
Weisungen §57 SGB III Rz. 57.21 (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A04-Vermittlung/A042-Vermittlung/Publikation/pdf/GA-Gruendungszuschuss-2009-08.pdf)

Erfüllt der Steuerberater dies, sollte hier kein Problem liegen.

Ist es grundsätzlich möglich, sich in Teilzeit selbständig zu machen, oder macht das Amt da Zicken?


Ja die BA macht Zicken.
Es geht aber nicht um Vollzeit, sondern um die Hauptberuflichkeit. Bei 30 Wochenstunden würde ich persönlich kein Problem sehen.

Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit kann nur gefördert werden, wenn die Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird. Dies schließt eine Betriebsübernahme oder die Umwandlung einer nebenberuflichen Tätigkeit in eine hauptberufliche Selbständigkeit ein. Die selbständige Tätigkeit wird dann nicht hauptberuflich ausgeübt, wenn andere abhängige oder selbständige Tätigkeiten in der Summe in zeitlich höherem Umfang ausgeübt werden.

Weisungen §57 SGB III Rz. 57.11 (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A04-Vermittlung/A042-Vermittlung/Publikation/pdf/GA-Gruendungszuschuss-2009-08.pdf)

Tapir
19.01.2011, 10:45
Vielen Dank aln-kenner. Hilft mir schon ein Stück weiter

Gruß, T.:)