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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ausbildung ja - Alg1 nein ?


Nibbi
06.11.2006, 02:02
Hallo,

ich beziehe Alg 1, ich bin Studienabbrecherin habe aber nach dem Abbruch sofort für 2 Jahre Vollzeit gearbeitet.

Während meiner Studienzeit habe ich als Sanitäter gearbeitet und eine Ausbildung im Rettungsdienst angefangen. Diese musste ich aber wegen eines Unfalls abbrechen. Diese Ausbildung könnte ich jetzt weitermachen (bzw. noch einmal beginnen). Sie kostet niemanden etwas, ich bekomme aber auch kein Geld dafür. Ich könnte also relativ schnell wieder arbeiten. Allerdings bin ich für die Ausbildungsdauer auf das Alg 1 angewiesen. :)
Der Bearbeiter sagte mir aber, dass ich die Ausbildung nicht machen dürfte ... ist das richtig????? Er begündete es damit, dass ich quasi rund um die Uhr dem Amt zur Verfügung stehen müsse- auch für einen 4 Wochen Zeitarbeitsfirmen Job.
Also so richtig steig ich da nicht hinter. Lieber einen oder zwei Monate kein Alg 1 zahlen müssen anstatt jemanden nach ein paar Monaten hoffentlich nie wieder zu sehen?

Danke für Antworten


Nibbi

Seebarsch
06.11.2006, 17:19
Hallo Nibbi,
eine Förderung der Maßnahme durch die BA ist ausgeschlossen, weil es sich um eine schulische Ausbildung handelt.
Allerdings gibt es da eine Sonderregelung nach § 120 Absatz 3 SGB III.
hier: Gesetze (http://db03.bmgs.de/Gesetze/gesetze.htm)

Den entsprechenden § bitte ausdrucken und dem Vermittler um die Ohren hauen, damit der auch noch was lernt !

Wenn er es dann noch nicht glaubt, bitte auf die Weisungen der BA zu § 120 Absatz 3 hinweisen!
hier auf Seite 12 Sonderfälle (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A016-Infomanagement/Publikation/pdf/-120-SGB-III-Sonderfaelle-der-Verfuegbar.pdf) als PDF .
Viel Erfolg !
:lol: