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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : !!HILFE!! Wohnungsdurchsuchung rechtens ??


bodja
27.09.2005, 20:04
In welchem Staat leben wir mittlerweile?
Situation:
Zwei junge Menschen (Weiblein/ Männlein) leben zusammen in einer Wohnung.
Sie ist eine Studentin und weil weder sie noch ihre Eltern es "dicke" haben eine BaFöG Empfängerin.
Er versucht verzweifelt nach 4jähriger Bundeswehrzeit im Zivilleben Fuß zu fassen, beginnt eine Lehre. Der ausbeuterische Lehrbetrieb aus der Gastronomie (60 Std.- Woche auch für Stifte) macht Pleite. Eine neue Lehrstelle findet sich trotz größter Bemühungen nicht.

Es wird ALG2 beantragt.
Die zwei jungen Menschen sprechen zusammen bei der Sachbearbeiterin vor und geben an, dass er kein Einkommen hat und sie BäFöG bezieht. Und auch das sie zusammen wohnen.
Der Antrag wird nach einiger Schlamperei amtlicherseits bewilligt.

Die Studentin macht ein 2monatiges Praktikum in der Nähe des ca. 200km entfernten Heimatortes.

Plötzlich stehen vier Fahnder vor der Tür, er lässt sie gutgläubig hinein. Sie durchsuchen die komplette Wohnung, auch die Sachen der nicht anwesenden Studentin, drehen alles auf links, und verabschieden sich mit den Worten : "Wir haben nicht gewusst, dass sie BaFöG- Empfängerin ist."

Ist das rechtens??

An welche Vorraussetzungen sind solche Durchsuchungen gebunden. Die Polizei hat dafür die StPO. Was haben diese Schergen dafür?

Oder dürfen die das willkürlich.

Wer ordnet sowas an?

Das ist auf jeden Fall eine Riesensauerei ggü. unbescholtenen jungen Menschen!!!

Sollen sie schon so früh das Vertrauen in unseren Staat verlieren?
Gelten die Grundrechte der Menschen mittlerweile nichts mehr?

Wer hat Erfahrungen damit?

Woher bekommen die beiden Rechtsbeistand?



Vielen Dank für die Antworten!

Ein besorgter Vater der Betroffenen

Dantius
27.09.2005, 23:12
Bitte??

Sorry, ich versteh soetwas nicht... von was für einer Wohnungsdurchsuchung sprechen wir hier... reden wir über Polizei... reden wir über die Agentur f. Arbeit?!

Wer kommt, durchsucht mit 4 Leuten eine Wohnung!?

Versteh ich nicht.

StephanK
27.09.2005, 23:14
:welcome: bodja,
leider hast Du nicht geschrieben, was für Fahnder das waren, also in wessen Auftrag und mit welchem Interesse sie da waren. Aus dem Zusammenhang kann ich nur vermuten, dass es um den "Verdacht" des Alg II-Trägers ging, die beiden würden in "eheähnlicher Gemeinschaft" leben.
Eine Aktion in der von Dir beschriebenen Art ist natürlich unzulässig. Ich wundere mich freilich etwas, dass der junge Mann diese Leute nicht nur ein-, sondern sie dann auch noch gewähren ließ, statt sie vor die Tür zu setzen. Aber ein Überrumpelungseffekt spielte dabei sicherlich auch eine Rolle.

Rechtsbeistand wird erst dann nötig sein, wenn die Behörde aus den "Ermittlungsergebnissen" falsche Schlüsse zieht. Im Moment gilt es also erst mal abzuwarten, ob das geschieht.
Hinweise zu den diesbezüglichen finanziellen Hilfen gibt es hier bei Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#43).

bodja
28.09.2005, 20:03
... ja richtig, es war in meiner Rage ein wenig undifferenziert. Es war nicht die Polizei sondern die Leute von ARGE.
Der Bengel hat die vier Leute hereingelassen weil er in solchen Situationen einfach ungeübt ist und sich überrumpelt vorkam. Ich würde ohne richterlichen Beschluss niemanden in meine Wohnung hereinlassen.

Die beiden ehrlichen Menschen haben bei der Sachbearbeiterin auch nie einen Hehl daraus gemacht, dass sie zusammen leben und welche Einkünfte sie haben. Er nix, sie BaFöG!

Ich spiele mit dem Gedanken diese Geschichte der zuständigen Staatsanwaltschaft zukommen zu lassen.

Mal sehen was dabei herauskommt. Bei meinen heutigen Ermittlungen wollte zuerst einmal niemand so richtig was bei der zuständigen ARGE etwas damit zu tun haben ...

Danke für die schnellen Antworten!

Dantius
28.09.2005, 21:16
Faktum ist, soetwas ist nicht rechtens, die netten Leute von der ARGE haben keinerlei Recht die Wohnung zu betreten, wenn ihr Sohn diese natürlich reinlässt... okay... aber 4 Leute? Was haben diese Leute GENAU dort gemacht?

Es muss ja irgendein Verdacht nahe liegen... d.h. die müssen einen Grund haben, warum sie dort auftauchen, diesen müssen Sie ihrem Sohn auch mitteilen und zwar schriftlich.

Ansonsten wenn jemand vor der Tür steht ohne Termin: Abweisen. Sagen, man möchte einen Termin ausmachen, um auch Zeugen hinzuzuziehen.

Fertig.

Betroffener
29.09.2005, 10:48
Hallo boja,

vielleicht schaust Du auch mal in diesen Diskussionsfaden rein.
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=23829#23829
Da findest Du - wenn auch etwas länglich - alle Informationen.