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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eigeninitiative


sheila
06.11.2006, 11:45
Hallo,
ich habe eine SB die mich regelrecht fertig macht. Sie erwartet von mir, dass ich innerhalb von 4 Wochen, Nachweise über meine Eigenbemühungen erbringe. Das ich dies mache, steht ausser Frage. Allerdings fehlen mir die Stellenangebote hierzu.
Ich lege ihr eine Liste vor, in der ich Bewerbungen an verschiedenen Firmen aufliste, die ich zum Teil telefonisch kontaktiert habe. Jedoch bekomme ich nicht von allen schriftliche Absagen. Dies wiederum legt sie mir zur Last. Mittlerweile habe ich schon keine Ahnung mehr, wo ich die Firmen her holen soll. Wie soll ich mich verhalten, wenn Sie mir unterstellt, ich würde mich nicht bemühen??? Beim letzten Gespräch drehte sich alles darum! Ich bekomme Alg 1 und bin seit einem halben Jahr arbeitslos. Ich suche eine Stelle im Aussendienst, der ortsnah ist, da ich noch Familie habe, und ich nicht bundesweit tätig sein kann.
Desweiteren ordnet sie mir Initiativbewerbungen an, die ich nicht ausführen kann. Ich kann nicht einfach zum Personalleiter irgendeiner Firma gehen, und den dumm fragen ob ich für die imAussendienst tätig sein kann.
Mein Mann selbst ist bei einer Versicherung tätig. (Dort war ich bis zur Heirat auch, allerdings wegen unserer "Beziehungstat" war eine Weiterbeschäftigung dort nicht mehr möglich). Bei einer anderen Vers. habe ich keine Chance, weil wir immer im Interessenkonflikt stehen würden.

Also....es ist nicht leicht für mich eine andere Aussendienststelle mit Niveau zu finden, und trotzdem fühle ich mich von der SB schikaniert.

Im Übrigen habe ich bis heute kein Stellenangebot von dort bekommen.

Die Dame wollte mich aber in eine Schulung für Office schicken, damit ich als Schreibhilfe irgendwo tätig werden kann.

Bitte, bitte sag mir einer,wie ich mich gegen die Art und Weise verwehren kann!

Vielen Dank... lieben Gruß Sheila

Seebarsch
06.11.2006, 17:08
Hallo sheila,
ich habe den Eindruck, dass Sie den Ernst der Lage noch nicht erkannt haben.
So wie ich das sehe, suchen sie ausschliesslich eine Stelle im Aussendienst. Für die Bezieher von Alg 1 gibt es keinen Berufsschutz.
Zu der Zumutbarkeit der Stellen und der Eigenbemühungen sollten Sie sich die §§ 119 und 122 SGB III ansehen.
http://db03.bmgs.de/Gesetze/gesetze.htm
Ich hoffe Sie sehen dann klarer und können erkennen, was von Ihnen verlangt wird.

HartzFear
06.11.2006, 19:41
8);) Hallo!

Solche SB kenne ich auch, wollen sich noch auf Kosten der Arbeitslosen vor
ihrem Chef profilieren. Und meistens sind es halt Frauen....(sorry)

Also, ich schlage folgende "Arbeitsweise" vor:
Bewirb Dich auf Stellen (nur Anschreiben und evtl LL dazu => Kosten pro Bewerb 0,55 plus Umschlag), die eigentlich unter Deinem Niveau sind.
Die meisten Arbeitgeber werden erkennen, daß Du keine "Bleibe-Tendenzen" hast und sie für Dich nur temporäe Lückenbüßer wären, bist Du was Besseres finden würdest.(=ergibt viele Absagen= Eigenbemühungsnachweise)
Die paar ArbG die Dich für "Billig-Geld" gerne hätten und Dich deshalb einbestellen(ja, passiert auch ab und zu...!), kannst Du im Vorstellungsgespräch mit "Anspruchsdenken" und blöden(?) Fragen vergraulen.

Bei Firmen(ernsthafte Bewerbungen), die Du angerufen hast und nix "zurückkommt", notierst Du den Tag, Uhrzeit und den Ansprechpartner. Kannst ja eine kleine Liste machen, wo die Tel.-Nr. draufsteht&Co.; oder Vermerke ("meldet sich" ...)

Und dann halt noch einige oder wenige(?)ernsthafte Bewerbungen (vollständige Unterlagen: Anschreiben, Foto, LL, Zeugnisse für Deine
gewünschte "Position".

Wenn Dein SB wieder meckert und Deine Bemühungen anzweifelt, bietest Du ihm an, da (=Firma)selbst mal anzurufen. Er wird sich hüten, sich zu blamieren und dort anzurufen. Aber Du hast es ja angeboten....

Fordere demnächst auch mal das "Fördern". Diese zwei Verben dürfen nämlich nicht nur aus der Sicht des Arbeitsamtes (ja, Amt!)/ArGe verwendet werden...

Artikel 34 GG oder Passivität im Amt(Vermittlungvorschläge&Co.) wäre auch mal zu diskutieren. Lieb und nett zu sein ist bei deinem SB nicht angebracht, Du mußt stark und kämpferisch auftreten, dann sucht er sich lieber ein anderes "Opfer"....

Gruß

Seebarsch
07.11.2006, 19:48
Deine "Ratschläge" werden mit Sicherheit dazu führen, dass Arbeit nie gefunden wird und der Ärger grösser wird.
Du scheinst dich ja in deiner Arbeitslosigkeit wohl zu fühlen.
:wut:

efge
07.11.2006, 21:18
Deine "Arbeitsweise" oder Ratschläge solltest Du besser woanders loswerden, denn diese Äusserung
Solche SB kenne ich auch, wollen sich noch auf Kosten der Arbeitslosen vor
ihrem Chef profilieren. Und meistens sind es halt Frauen....(sorry) zeugt m.E. von Vorurteilen :!:
Artikel 34 GG oder Passivität im Amt(Vermittlungvorschläge&Co.) Na denn man zu und zeige selbst, wie Du Dich wehren willst. Mache Du den ersten Schritt und fordere nicht andere Menschen auf für Dich tätig zu werden.

HartzFear
08.11.2006, 17:58
Das ist aber komisch.... Weltverbesserer und Gutmenschen....

Aber hier geht es darum, einem schikanösen Sachbearbeiter in die Schranken zu verweisen und ihm Paroli zu bieten respektive ihn mit den eigenen Waffen zu schlagen(§§§§§ !)

Habt Ihr Beide wohl nicht verstanden. Ernsthafte Arbeitssuche habe ich nämlich weiterhin vorgeschlagen....nur mit dem Aspekt, sich den Rücken
freizuhalten...vor dämlichen oder schikanösen Anforderungen eines SBs.

Mag sein, daß Ihr Zwei fachlich besser situiert seid, aber Eloquenz besitze ich ebenso...und vorallem "praktische Erfahrung", die Ihr wohl nicht habt.

Es ist nicht alles Gold, was glänzt und "gentlemen agreements" mit SBs sind halt nicht immer die "beste" Lösung.

Und wer sich berechtigt wehrt, wäre in Euren Augen also ein Verweigerer und würde erst recht keine Arbeit finden...? Eine unlogische Annahme und Aussage zugleich!
"Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren..."

Also, kommt mal wieder runter von Eurem "MODERAToren-Thron" ...!

MfG (oder doch besser "Hochachtungsvoll" ?)


P.S.: Ich glaube , daß dieses Forum wohl doch unter meinem Niveau liegt und eher für "Weicheier" konzipiert ist. Lasst Euch weiter beweihräuchern...gääähhhnnnn...!!!

Seebarsch
08.11.2006, 18:19
Wir werden dir keine Träne nachweinen, wenn du härtere Foren suchst !
Adieu !

efge
08.11.2006, 19:15
Solche SB kenne ich auch, wollen sich noch auf Kosten der Arbeitslosen vor ihrem Chef profilieren. Und meistens sind es halt Frauen.... Dies und genau dies meinte ich mit Vorurteilen. Wie heißt die Sendung von Elke Heidenreich? „Lesen!“ ;-)
Artikel 34 GG oder Passivität im Amt(Vermittlungvorschläge&Co.) wäre auch mal zu diskutieren. Dann diskutiere auch, in Bezug auf ALG II, den Artikel 10, Abs. 1; Artikel 11, Abs. 1; Artikel 12, Abs. 2 und Artikel 13, Abs. 1 und 2. Da wird leider nicht viel übrig bleiben, denn das SGB II schränkt eben jene ein. Und nur durch Gegenwehr der jeweiligen Betroffen vor den entsprechenden Sozialgerichten kann Abhilfe geschafft werden.

HartzFear
08.11.2006, 20:16
Meine Herren!

Das ist es doch. Daß HartzIV (ein Gesetz, welches den Namen eines Ex-großverdienenden, staatsanwaltlich verfolgten H..renbocks trägt!!!) gegen das Grundgesetz verstößt, ist jedem klar. Aber die Gegenwehr ist als Einzelbetroffender zu irreal, die §§ kann man trotzdem bei einem potentiellen Widerspruch einbinden (einfach mal genannt, dann müssen die drauf eingehen...). Bei einem EEJ(alias MAE, alias AGH,...) einen Verstoß gegen die Zwangsarbeit nach dem GG oder dem IAO-Abkommen anzugeben, wird vielleicht mit einem müden Lächeln quittiert...
Es geht also darum, die Fehler im Detail (im Angebot) zu finden und Unzulänglichkeiten herauszustellen.
Fehlende Erforderlichkeitserklärung vorab ( § 33 Abs.1 / § 35 Abs.1 SGB X), fehlende Beratungspflicht ( § 4 Abs.1 Ziffer 1 SGB II) Bestimmtheitsgebotsverletzung, Zusätzlichkeit oder vorgetäuschte Gemeinnützigkeit negieren ( § 31 Abs.1 Nr.2 Satz 2 SGB II / § 10 Abs.1 Nr.5 SGB II / § 121 Abs.2 SGB III), Prinzip der ultima ratio verletzt? ; die zur Verdeutlichung der "gemachten" Pflichtverletzung von der ArGe zitierte EinV mit § 123 BGB oder § 240 Abs.3 Satz 3 StGB abtun ( schon bei "Unterzeichnung" den Kontrahierungszwang mit einer Erklärung unter den Unterschriften verdeutlichen, usw.) Ich habe es so gemacht, als eine Anhörung kam, nachdem ich einen ZEJ (ja, zwei Euro/Std.) einfach nicht angetreten habe. Ergebnis: "Nach Überprüfung wird von der Durchführung einer Sanktion abgesehen". Sie meldet sich wieder...