Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fortbildung Fachlagerist
Hallo
Ich soll am 31.1. eine Fortbildung zum Fachlagerist bei der DEKRA anfangen.
Meinen Eignungstest hierzu hatte ich heute und habe den mit 82% bestanden.
Möchte diese Fortbildung (ursprünglich war mal die rede es wäre eine Umschulung was aber heute durch die DEKRA wiederlegt wurde) auf jedenfall machen, schließlich ging ich meinem Sacharbeiter deswegen lange genug auf die Nerven :razz:
Die Fortbildung ist in 5 Blöcke aufgeteiltund geht von 31.01.2011-31.07.2012
Am ende steht eine IHK Prüfung
Die Zeiten sind:
Theoretischer Unterricht von 7:45 - 15:15
Praxis Unterricht von 7:30 - 16:15
Es sollen 2 Praktika in dieser Zeit gemacht werden 1. ca 2 Monate/ 2. ca 3 Monate
Ich gehe morgens um 5:45 aus dem Haus um rechtzeitig 7:45 bei der DEKRA zu sein (es würde zwar auch ein Bus um 6:58 fahren,aber dann kähme ich 10 min zu spät und das wurde heute schon im vorfeld gesagt das dies nicht gedultet werden würde).
Rückfahrt geht nicht eher so das ich erst um 18:01 zu Hause wäre (laut Fahrplan der auf unserer Linie fast nie stimmt und die Busse mindestens 5 min zu spät sind).
Hier jetzt zu den Fragen:
Ich bin somit über 12 Stunden aus dem Haus habe ich da einen Anspruch auf Mehrbedarf ? Und wie müßte der beantragt werden
Bekomme ich die Fahrkosten bezahlt oder muß ich die vom Regelsatz stemmen?
Habe heute nur eine Bröschüre von unserem Verkehrsbetrieb bekommen wo ich nach Beantragung beim selbigen die Monatskarte um 50% günstiger bekommen würde so das diese "nur noch" 38,75€ kostet.
Welche Beihilfen kann ich beantragen?
Habe Kinder sollange diese gesund sind geht alles soweit glatt über die Bühne. Aber wie sieht das aus wenn diese krank werden ?
Und meine Frau zum Kinderarzt muß (ist in der selben Stadt wie die Ausbildungsstätte), um dahinzukommen muß sie auch mit dem Bus fahren Problem hier das auf dieser Linie zu 90 % Reisebusse verkehren die nur über Stufen zu erreichen sind heißt hier muß jemand mitfahren.
Kann ich höhere Betreuungszeiten beantragen ( Kita und Hort ) ?
Ich hoffe das ist jetzt nicht zuvielauf einmal :engel:
Mir ist da noch was eingefallen und leider kann ich kein Edit machen :wut:
Eine EGV habe ich noch nicht bekommen, Termin hierfür ist Freitag.
Was wäre wenn ich Aufgrund der Zeiten und gegebenenfalls wegen der selbst zu tragenen Fahrtkosten die Fortbildung ablehne ?
Um nicht falsch verstanden zu werden, ich möchte diese Fortbildung unbedingt machen. Mit 34 bieten sich mir nicht mehr so viele Möglichkeiten eine Ausbildung auf die Reihe zu bekommen. Nur nochmal knapp 40 € Fahrtkosten und zusätzliche Verpflegung ohne Unterstützung kann ich einfach nicht stemmen. Allein die Betreuungskosten der Kinder sind ja schon fast garnicht zu stemmen und wir haben jeden Monat zu kämpfen das wir den Kindern das ermöglichen können ( das sind fast 250 € im Monat ).
Henrietta
24.01.2011, 19:01
Das Jugendamt kann ggf. bei den Betreuungskosten unterstützen.
Und ihr müsst niemanden mitnehmen, nur weil der Bus Stufen hat.
Hier ist es genau dasselbe. Entweder bietet sich ein Fahrgast an oder der Busfahrer ist zur Hilfe verpflichtet.
Wie würden das sonst wohl Alleinerziehende machen?
Würde mir diese Fortbildung nicht entgehen lassen.
Immerhin kannst du später auch auf Fachkraft für Lagerlogistik abzielen.. ein ganz netter Beruf mit viel Abwechslung. Und du kannst dich eher schonen (wir wollen ja nicht schon mit 50 in Frührente gehen, denn Lagerarbeit kann harte Arbeit sein). Als Fachkraft f. Lagerlogistik wärst du somit auch teilweise im Büro tätig. Und auf längere Sicht hätte der Beruf mehr Zukunft.
Mir ist da noch was eingefallen und leider kann ich kein Edit machen :wut:
Hi,
JA, diese Funktion vermissen wir hier alle !
(@ Mod`s: Wollte ich auch nur mal nebenbei erwähnen, dass der Weihnachtsmann das wohl vergessen hat zu liefern ..... :))
Bekomme ich die Fahrkosten bezahlt oder muß ich die vom Regelsatz stemmen?
Habe heute nur eine Bröschüre von unserem Verkehrsbetrieb bekommen wo ich nach Beantragung beim selbigen die Monatskarte um 50% günstiger bekommen würde so das diese "nur noch" 38,75€ kostet.
Meistens ist es so, das man in einer Weiterbildung als Schüler gilt und deswegen bei den Verkehrsbetrieben verbilligt an Monatskarten ran kommt. Und zu den Fahrtkosten ansich heißt es bei Weiterbildungen:
§81 SGBIII
Fahrkosten können übernommen werden .....
(...)
Fahrkosten werden in Höhe des Betrages zugrunde gelegt, der bei Benutzung eines regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmittels der niedrigsten Klasse des zweckmäßigsten öffentlichen Verkehrsmittels zu zahlen ist .....
und zusätzliche Verpflegung ohne Unterstützung kann ich einfach nicht stemmen
Wo siehst du den hier zusätzliche Verpflegung ? Jeder Arbeitende arbeitet auch nicht länger als du in der Maßnahme und wer meint jeden Tag sich sein Mittagessen in der Imbissbude kaufen zu müssen ...... also ich mein, man kann sich ja auch was von zu Hause mitnehmen. Aus dem §82 SGBII lese ich auch raus, das eine Verpflegung nur bei auswärtiger Unterbringung gezahlt wird, was bei dir ja nicht zutrifft.
Was wäre wenn ich Aufgrund der Zeiten und gegebenenfalls wegen der selbst zu tragenen Fahrtkosten die Fortbildung ablehne ?
Mal ganz unabhängig ob das Konsequenzen nach sich zieht oder nicht, aber wie oft meinst du das das Amt dir solche Weiterbildungen anbieten wird ? Also ich würd lieber mal auf die Zähne beißen und das 1/2 Jahr angehen, den wer weis ob du nochmals so eine Chance bekommst.
Butterbrot
25.01.2011, 17:02
Als Fachlagerist der ebenfalls bei der Dekra gelernt hat , kann ich dir sagen , das es sehr wohl eine Umschulung ist und nicht nur eine Weiterbildung . Schließlich ist Fachlagerist ein eigenständiger Lehrberuf . Außerdem hast du die Möglichkeit , bei bestehen der Prüfung , dir noch einen Betrieb zu suchen und noch ein Jahr zu lernen um dann die Prüfung zur Fachkraft für Lagerlogistik zu machen. Was aber totaler Quatsch wäre ! Besser wäre es du würdest hinterher so 3 bis 4 Jahre im Lager arbeiten und dich dann zum Meisterkurs anmelden . Der Beruf macht wirklich Spaß , aber eine Familie kann man davon nicht ernähren . Außerdem wirst du feststellen , das es mehr Stellen gibt in denen Lagermitarbeiter gesucht werden , als wie Fachlageristen oder Fachkräfte für Lagerlogistik . Ich würde die Umschulung aber jederzeit wieder machen !:)
Hab die Umschulung mit einer Woche verspätung angetreten (die nötigen Papiere waren wohl nicht rechtzeitig da )
Fahrgeld bekomm ich unter o.a. Regelung erstattet und "Mehrbedarf" für die Kinderbetreuung würde auch übernommen.
Auch die Fahrzeiten haben sich wie o.a. bestätigt. Aber das ding zieh ich jetzt trotzdem durch :lol:
Kurz zum Tagesablauf (weil mich mal interessieren würde ob es in anderen Städten genauso ist)
Alle 45 min Unterricht gibt es eine 10 min Pause dann zwischen der 2-3 Stunde 15 min und zwischen 5 und 6 Stunde 25 min Mittag, ja und um 15:15 ist dann nach den ganzen Pausen nach der 8. Stunde Feierabend
Butterbrot
14.02.2011, 08:37
Ja , war bei mir genau so !:p
Umschüler
15.03.2011, 11:57
Moin,
Ich bin 33 jahre alt und mache seit dem August vergangenen jahres eine Umschulung über den Landkreis im Bereich Fachkraft für Lagerlogistik. Hatte rechtzeitig den neuen Antrag auf ALG II abgegeben, musste dann aber bis Oktober warten bis ich eine Antwort bekam. Das erste was ich zu hören bekam war: " Entschuldigen sie bitte ich hatte Urlaub! Um dann zu hören, dass mein Antrag abgelent wurde weil meine Frau in ihrem Job zu viel verdienen würde ( ca. 900 - 1200 euro ) wenn Überstunden oder Urlaubsgeld mit drauf kommen 1500 euro. Hatten aber vorher schon ALG II bekommen, Wohnung wird nicht bezahlt weil ca. 5 qm zu groß und knapp 100 euro zu teuer. Ich fahre täglich rund 60 km hin und zurück um meine Arbeitsstelle zu erreichen und da gibt es auch nur 130 euro Fahrtgeld für, was im Urlaub dann natürlich auch wegfällt. Zahle rund 200 euro auf die Umschulung drauf und das jeden Monat. Überall leiht man sich was und muss dann wieder Deckel begleichen. Kann ich da was machen oder schlucken, schlucken, schlucken??? Habe nämlich bald keinen Plan mehr wie das gehen soll... Danke im vorraus für Antworten!!!
Umschüler
15.03.2011, 12:08
Ach ja, Maßnahme läuft bei mir noch bis Sommer 2012...
Butterbrot
15.03.2011, 18:37
Hallo, also ich musste damals auch 60 Km hin und zurück fahren . Doch ich bin mit der Bahn gefahren und nicht mit dem Auto . Die Monatskarte für die Streck hin und zurück hatte mich so nur ca. 70 Euro gekostet bzw. der BG . Womit fährst du ?
Umschüler
16.03.2011, 19:53
Hi,
Ich fahre mit dem Auto, liegt aber an den örtlichen Gegebenheiten. Mitten im nirgendwo. Da fahren grade mal Schulbusse. Würde alles nicht hin hauen weil ich auch Schichtdienst habe...
Noch was nettes zum schluss. Das selbe Amt hatte dann noch eine Zahlungsrückforderung gestellt, da sie ja bei der neuen Berechnung fest gestellt haben das ich wohl schon 2 Mon. zuviel bekommen habe. Das konnte ich nicht ganz wuppen und hatte etwas später die 1. Mahnung zu hause. Kurze Zeit darauf haben sie ohne Vorwarnung das Konto meiner Frau auf das ich zwar Vollmacht habe aber immer noch ihr gehört gepfändet. Zwei Tage später habe ich dann das Pfändungsschreiben erhalten.
:sensationell:
Butterbrot
16.03.2011, 21:50
Ich finde du solltest mit dem Schreiben mal zu einem Anwalt gehen ! Wenn du Angst hast wegen der Kosten , so kannst du zum Gericht gehen und dir einen Beratungsschein holen . Damit ist jeder Anwalt verpflichtet dich kostenfrei zu beraten .
Umschüler
17.03.2011, 15:52
Danke dann werde ich das mal in Angriff nehmen, so kann es jeden falls nicht weiter gehen. Eigendlich währe das auch mal ein Fall für die Presse, aber diesen Schritt gehe ich erst nach dem Anwalt...
Und Danke noch mal!!!:D:D:D
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