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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bitte um Hilfe wg. Ablehnung einer neuen Wohnung


Falko
28.09.2005, 10:59
Hallo!

Habe soeben dieses Forum gefunden und erhoffe mir jetzt hier Hilfe auf mein (unser) Problem (wir sind zu zweit):

Also,
heute wurde unser Antrag auf Mietübernahme einer neuen Wohnung abgelehnt. Zitat: "Die Prüfung, ob der Wechsel der Unterkunft aus Sicht der ARGE als notwendig zu beurteilen war hat ergeben, dass die von Ihnen vorgetragenen Gründe nicht geeignet sind die Notwenigkeit des Umzuges zu begründen. Ihrem Antrag auf Zustimmung zum Umzug und Übernahme der damit verbundenen Kosten kann daher aus den vorstehenden Gründen nicht stattgegeben werden."

Es geht um einen Umzug, der nicht auf Grund einer Arbeitsstelle stattfinden soll, sondern mehr die ganze Wohnsituation in unserem Haus (Vermieter kümmert sich nicht-ihm ist das Haus egal, am liebsten würde er es abreissen-so ungefähr... allgemeiner "Trinker-Treff" direkt vor unserem Haus, wo von früh morgens bis spät abends Gegröhle und Belästigungen an der Tagesordnung sind, usw...).

Wir verstehen die Begründung so, dass keine Umzugskosten bzw. Kaution übernommen werden. Dies ist aber egal, da wir nur eine Mietkostenübernahme anstreben.
Die Wohnungen im Detail:

aktuelle Wohnung: 54m2 - 292€ Warmmiete
neue Wohnung: 64m2 - 363€ warm ( 247€ kalt (~3,82€/m2)
+116€ NK (~1,18€/m2))

Bis auf die m2 (4m2 zu viel) ist alles im Rahmen, aber da der Mietpreis die "angemessene" Höchstgrenze nicht übersteigt, sehen wir eigentlich kein Problem.
Wir haben jetzt vor, Widerspruch einzulegen und hoffen, dass Ihr uns ein paar Tips geben könnt um ihn erfolgreich durchsetzen zu können!

Evtl. ist es noch wichtig für Euch zu wissen, dass meine Freundin ALG2-Empfänger ist und ich "normaler" ALG-Empfänger. Meine Freundin hat den Antrag gestellt. Vielleicht sollte ich als ALG1-Empfänger es nochmal versuchen (Vorteil?)

Also hoffe ich jetzt auf Eure Antworten!
Danke!

Falko

StephanK
28.09.2005, 18:23
:welcome: Falko,
Ihrem Antrag auf Zustimmung zum Umzug und Übernahme der damit verbundenen Kosten kann daher aus den vorstehenden Gründen nicht stattgegeben werdenWenn das ein wörtliches Zitat ist, dann ist es zumindest schief und Ihr solltet klären, wie das gemeint ist. Denn einem Umzug als solchem kann das Amt weder zuzustimmen noch ihn ablehnen. Es kann nur die Übernahme der Kosten der neuen Wohnung und ggf. der Umzugskosten zusagen oder verweigern. Es sollte also klar gestellt werden, was gemeint ist, denn wenn damit auch gemeint sein sollte, dass die Übernahme der Miete in der neuen Wohnung verweigert wird, habt Ihr ein Problem, gegen das Ihr ziemlich schnell etwas unternehmen müsst.

Die Übernahme der Umzugskosten ist eben Ermessens-Angelegenheit, und wenn man auf eigene Initiative umzieht, bleibt man meistens auf den Umzugskosten sitzen, auch wenn die Motive dafür noch so nachvollziehbar sein mögen. Aber Ihr habt Euch darauf anscheinend schon eingestellt.
Wenn Dein Zitat aus der Entscheidung nicht unvollständig war, ist damit aber über die Kostenübernahme in der neuen Wohnung noch gar nichts ausgesagt, sondern nur die Übernahme der Umzugskosten abgelehnt.
Beides gehört zwar in's gleiche Kästchen "Kosten der Unterkunft", aber Umzugs- und laufende Mietkosten sind trotzdem zwei paar Stiefel.
Deswegen denke ich, dass im Moment entweder abwarten angesagt ist oder ein Besuch im Amt, bei dem Ihr die anstehenden Fragen ansprecht.

Evtl. ist es noch wichtig für Euch zu wissen, dass meine Freundin ALG2-Empfänger ist und ich "normaler" ALG-Empfänger. Meine Freundin hat den Antrag gestellt. Vielleicht sollte ich als ALG1-Empfänger es nochmal versuchen (Vorteil?)Nö. Ich weiss nicht, ob Ihr als Bedarfsgemeinschaft behandelt werdet, aber wenn Du selbst nur Alg I beziehst (und kein aufstockendes Alg II), dann hast Du sowieso keinerlei eigenen Ansprüche an die ARGE, und auch für Alg I-Bezieher gibt's von der Arbeitsagentur Umzugskostenbeihilfen nur bei beruflich veranlassten Umzügen. Spar Dir also diese Mühe.

Gutes Gelingen!

Falko
29.09.2005, 10:50
Hallo Stephan!

Danke fürs "Willkommen" und Deine Antwort!

Die 4 Zeilen, die ich geschrieben habe, waren die komplette Begründung - leider!

Der Widerspruch ging gestern raus, auch mit Aufforderung einer angemessenen Begründung.

Wie schon gesagt wollen wir nur die reine Mietübernahme und keinerlei Umzugskosten oder Kaution.

Was mich aber noch interessiert:
Die m2-Grenze ist um 4m2 überschritten, und die Kaltmiete ist um 16€ teurer als die vorgesehene Grenze. Der Endmietpreis liegt allerdings mit 7€ unter der Gesamtmietgrenze. Ich habe gelesen, das es eine Toleranz von 10% auf die Grenzen gibt. Dies verstehe ich so, dass, wenn am Ende alles stimmt, die Zwischensummen eben diese Toleranzen aufweisen dürfen, oder irre ich mich?!

Schöne Grüsse auch von meiner Freundin ;)
Falko

Falko
29.09.2005, 11:05
Noch 'ne kleine Frage hinterher:
Ist es möglich, eine 3-Raum-Wohnung anzumieten, die komplett die Grenzen einhält, ausser, dass es eben 1 Raum mehr ist? (59m2 (Grenze: 60m2), 219€ kalt (Grenze: 231€), 335€ Gesamt (Grenze: 370€))...

Falko