Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 800.-Job + Bescheid Widerspruch
dauertnoch
25.01.2011, 23:58
Hallo,
es geht darum das ich einen 800€ Job habe (also Brutto was 635€ Netto bedeutet)
vom Amt her berechnen die 800€ Netto was mir die leistungen um fast die hälfte kurz.
da ich mein gehalt nicht vor den 10. bekomme fangt der Monat wieder Besch... an. es nervt
was haltet ihr von diesen Wiederspruch
für tipps und fehler bin ich dankbar.
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Sehr geehrter Herr BLABLA,
gegen Ihren Bescheid vom 25.01.2011 lege ich Wiederspruch ein.
In diesem Bescheid bin ich mit der Grundlage Ihrer Berechnung für die Leistungen für Februar nicht einverstanden.
Das Sie einen Höheren Netto-erwerbseinkommen für die Grundlage Ihrer Berechnungen heranziehen, um eventuelle Überzahlungen zu vermeiden kann ich nachvollziehen. Dass Sie diesen mit 800.- € veranschlagen, wiederum nicht.
Wie ich schon mehrmals erwähnte handelt es sich bei der von mir nachgegangenen Tätigkeit um einen 800.-€ Job. Also wird der Tatsächlich Netto einkommen die 640.-€ nicht überschreiten (siehe Abrechnung Dezember 2010).
Da ich wieder mit Problemen in den neuen Monat starten muss, da einerseits mein Gehalt nicht vor den 10. Eingeht, andererseits Sie mir die Leistungen auf 140.-€ runterrechnen
Bitte ich Sie Aufgrund dieser Tatsachen die Berechnung eines neuen Bescheides mit einem realistischeren Netto-Einkommen zu veranlassen.
Mit freundlichem Grüß
aln-kenner
26.01.2011, 06:48
Hallo,
Soweit dies so ist:
es geht darum das ich einen 800€ Job habe (also Brutto was 635€ Netto bedeutet)
vom Amt her berechnen die 800€ Netto was mir die leistungen um fast die hälfte kurz.
so würd ichs umformulieren:
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen Ihren Bescheid vom 25.01.2011 lege ich hiermit Wiederspruch ein.
Begründung:
Die Veranschlagung des kompletten Bruttobetrags als anrechenbares Einkommen entbeert jeglicher Grundlage.
Auch wenn ein schwankendes Einkommen bei mir vorliegen würde, wäre eine fiktive Anrechnung nicht verfügbaren Einkommens unzulässig (vgl. WDB-Fachinformationen Nr. 10001 zum §11 SGB II). Es widerspricht letztendlich der Rechtsprechung des BVerfG über eine existenzsichernde Leistungserbrinung i.S.d. Art. 1 i.V.m. Art 20 GG (1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09).
Es kann daher ggf. nur auf den Zufluß des Vormonats abgestellt werden bzw. ein Durchschnittseinkommen gebildet werden und im Folgemonat aufgerechnet werden (§2 (3) S.1 ALG II-V).
Mit freundlichen Grüßen
Beim Durchschnittseinkommen wird nicht im nächsten Monat überrechnet, sondern nach Ablauf des Bewilligungsabschnittes. Der § 2 Abs. 3 ALG II-V enthält auch keine Aufrechnungsvorschrift, so dass eine Verrechnung jeden Monat ohne erheblichen Verwaltungsaufwand gar nicht möglich ist.
Der WDB Eintrag bezieht sich auf Selbsthilfemöglichkeiten und die Möglichkeit der behördlichen Antragstellung nach § 5 SGB II, hat also recht wenig mit dem hier zu tun.
Es reicht daher aus, dass angeführt wird, dass schlichtweg das Durchschnittseinkommen nach § 2 Abs. 3 der ALG II-V zu hoch angesetzt wurde, da solche Nettoeinkünfte nie erzielt werden, weil sie dem Bruttolohn entsprechen. Von daher ist der ursprüngliche Widerspruch schon nicht schlecht. Zuviel Schmu muss man nämlich nicht anführen.
Und bitte Widerspruch ohne "ie" schreiben.
Helga
aln-kenner
26.01.2011, 07:39
Ich habe ehrlichgesagt eigentlich keine Lust bei jedem Thema mit dir Diskutieren zu müssen...! :(
Beim Durchschnittseinkommen wird nicht im nächsten Monat überrechnet, sondern nach Ablauf des Bewilligungsabschnittes. Der § 2 Abs. 3 ALG II-V enthält auch keine Aufrechnungsvorschrift, so dass eine Verrechnung jeden Monat ohne erheblichen Verwaltungsaufwand gar nicht möglich ist.
Da habe ich zugegebenermaßen unglücklich formuliert, so ists besser:Es kann daher ggf. nur auf den Zufluß des Vormonats abgestellt werden und im Folgemonat aufgerechnet werden (§2 (3) S.1 ALG II-V) bzw. ein Durchschnittseinkommen gebildet werden.
Der WDB Eintrag bezieht sich auf Selbsthilfemöglichkeiten und die Möglichkeit der behördlichen Antragstellung nach § 5 SGB II, hat also recht wenig mit dem hier zu tun.
Wieso? In Analoger Anwendung wird verboten, abweichend vom Zuflußprinzip fiktives Einkommen zu unterstellen.
Da, wenn es sich überhaupt um ein Durchschnitsseinkommen handelt, dieses fiktiv faktisch zu hoch wäre, ist die Anwendung der Fachinformation durchaus gegeben.
Es reicht daher aus, dass angeführt wird, dass schlichtweg das Durchschnittseinkommen nach § 2 Abs. 3 der ALG II-V zu hoch angesetzt wurde, da solche Nettoeinkünfte nie erzielt werden, weil sie dem Bruttolohn entsprechen. Von daher ist der ursprüngliche Widerspruch schon nicht schlecht. Zuviel Schmu muss man nämlich nicht anführen.
Stimmt, Martin B. sagt auch immer, Begründungen müssen nicht sein, die hebt man sich fürs SG auf. Einfach ohne Begründung, die ARGE soll den Fehler selbst suchen. Wundert mich dass du da aufspringst (vorsicht ironie).
Und bitte Widerspruch ohne "ie" schreiben.
Schande, das hab ich aus dem ursprünglichen kopiert. :oops:
dauertnoch
26.01.2011, 10:27
Danke für die Ansätze
Da Deutsch nicht meine Muttersprache ist bin ich auch für die Rechtschreibfehler- Hinweise dankbar.
Das Problem hat sich jetzt leicht verlagert. Ich habe heute Morgen mit dem Herrn telefoniert, und wir konnten uns nicht einig werden.
Meine Begründung er könne das Bruttogehalt nicht als Netto Gehalt anrechnen
blockte er mit der Begründung er handle die ersten drei Monate immer so.
Da sich meistens herausstelle das die Leute doch mehr verdienen und er Rückforderungen vermeiden wolle und er wie gesagt sich das erstmals für einen 3 Monatszeitraum anschaue bevor er Die Summe anpasse und ich solle doch die nächste Gehaltsabrechnung abwarten da diese dann ja die dritte wäre. Das ich diese und mein Gehalt nicht vor dem 10 Februar erhalte war im egal.
Als ich dann meinte ich müsse wohl Widerspruch einlegen, sagte er nur dauert sowieso 3 bis 4 Wochen und bringt mir somit nichts (hat er natürlich nicht ganz Unrecht).
Hab mich natürlich Wutentbrannt auf dem Weg zum Job Center gemacht um mit einem Vorgesetzten zu reden (toll Heute ist ja Mittwoch, nichts ohne Termin)
Jetzt sitze ich wieder da und freu mich auf einen be... Monatsanfang wo es vorne und hinten nicht klappt.
Donnerstag und Freitag musste ich eigentlich Arbeiten.
Jetzt überlege ich ob es sich überhaupt lohnt einen Tag frei zu nehmen um zum Jobcenter zu gehen.
Was meint ihr dazu?
Oder soll ich einfach ein Darlehen beantragen?
Danke im Voraus :merci:
Ich würde in jedem Fall einen Widerspruch schreiben, allerdings würde ich nicht mit "fiktiv faktischen" Einkommen etc. fabulieren, dies ist ein Widerspruch in sich und geht gar nicht, Dir wird schlichtwegs ein bestehendes (faktisches) Einkommen falsch und zu hoch angerechnet und das hast Du ja gut in Deiner Version dargelegt.
Ich habe ehrlichgesagt eigentlich keine Lust bei jedem Thema mit dir Diskutieren zu müssen...! :(
Das ist nich mein Problem. Wir sind hier nunmal nicht in M. B.s Forum, wo ich mir "arge Schreibtischtäterin" anhören muss und hier schreibe ich daher das, was ich vertrete und aussagen will. Wenn dir das nicht gefällt, dann tut mir das nicht leid. Wieso auch? Ich brauche in der Widerspruchsstelle keine tränendrüsendrückenden Hinweis auf ein Bundesverfassungsgerichtsurteil, welches in M.Bs Forum ja quasi in jedem Beitrag zu lesen ist. Ich glaube, da hat man die Bedeutung des Ganzen mehr als verkannt. Das wird spätestens dann erkennbar sein, wenn die nächsten Sanktionsurteile gefällt werden.
Da habe ich zugegebenermaßen unglücklich formuliert, so ists besser:
Es kann rechtlich gesehen nichts aufgerechnet werden. Aufrechnen darf das Amt nur bei vorsätzlich oder grob fahrlässigem Verhalten und das liegt hier gar nicht vor! Es würden sich einfach Monat für Monat Schulden aufbauen, die dann fällig werden, wenn der TE mal aus dem ALG 2 rausfällt! Ist das denn so schwer zu verstehen??
Wieso? In Analoger Anwendung wird verboten, abweichend vom Zuflußprinzip fiktives Einkommen zu unterstellen.
Da, wenn es sich überhaupt um ein Durchschnitsseinkommen handelt, dieses fiktiv faktisch zu hoch wäre, ist die Anwendung der Fachinformation durchaus gegeben.
Es wird auch kein fiktives Einkommen angerechnet, sondern ein Durchschnittseinkommen bzw. ein geschätztes Einkommen. Für beides findet sich in der ALG 2 - V eine Rechtgrundlage, so dass auch beides zulässig wäre.
Dass das zu Grunde gelegte Durchschnittseinkommen zu hoch ist, hat der TE selbst in seiner eigenen Widerspruchsbegründung angeführt und die finde ich wesentlich besser als deine.
Stimmt, Martin B. sagt auch immer, Begründungen müssen nicht sein, die hebt man sich fürs SG auf. Einfach ohne Begründung, die ARGE soll den Fehler selbst suchen. Wundert mich dass du da aufspringst (vorsicht ironie).
Was ich von dem Schmu halte, in jedem Widerspruch jetzt auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil hinzuweisen, habe ich bereits geschrieben. Man kann es auch übertreiben. Besonders dann, wenn das Gesetz nunmal vorsieht, Einkommen zu schätzen oder Durchschnitte zu bilden.
Schande, das hab ich aus dem ursprünglichen kopiert. :oops:
Entgegen deiner Annahme war mein Beitrag auch nicht nur für dich bestimmt. Vorrangig geht es immer noch um den TE und nicht um dich! :wut:
Wenn ich dich gemeint hätte, hätte ich noch dein "entbeert" angeführt. Entbehrlich hat nämlich nichts mit Beeren zu tun, auch wenn ich Erdberren und Himbeeren lecker finde.
Helga
Sind diese 800 Euro denn ein Festgehalt oder lautet es im Vertrag: "Im Rahmen von 800 Euro"?
Kenne dieses Wortlaut nur bei den Minijobs im Rahmen von 400 Euro.
Oder wird nach Stunden bezahlt, so dass jeden Monat ein anderes Einkommen erlangt wird?
Ich meine, dass bei einem Festgehalt kein Durchschnitt gebildet werden darf.
Wenn der SB in den ersten Monaten der Beschäftigung das Brutto als Berechnungsgrundlage nimmt, sollte er dir mal die Gesetze dafür nennen.
Bei meinem schwankenden Einkommen wurde ein Betrag für sechs Monate festgelegt. Danach wurde für jeden Monat neu berechnet. Das Plus wurde mir dann ausgezahlt, das Minus wurde mir von der Leistung abgezogen.
Jetzt bin ich etwas irritiert, dass nicht aufgerechnet werden darf?
dauertnoch
26.01.2011, 18:02
Hallo ela 1953,
Es Handelt sich hierbei um einen 800,-€ Midi-Job
ich werde zwar auf die Stunde Bezahlt. Diese sind aber so ausgelegt das ich genau auf 800 Brutto komme.
Das ist es ja was mir sauer aufstoßt er handelt aus Erfahrungswerten.:wut:
Meiner bitte seine Berechnungsgrundlage realistischer zu gestalten mit 650,- oder 700,- hat ich nicht interessiert.
Er stehe zur seiner Entscheidung und wolle noch die nächste Abrechnung abwarten.
Die ich wie schon erwähnt nicht vor dem 10. bekomme und wenn ich Pech habe erst am 18.
es ist aber so das ich mit den Anteil von 290 Euro für meine Miete gerechnet hatte jetzt sollen es bloß 140 werden. Dabei muss ich an realen laufenden Kosten 350,-€ decken und eine Monatskarte brauch ich auch.
Habe zwar 100,- € für die Miete fest eingeplant passt aber trotzdem nicht
Für alle die gleich fragen was ich mit dem Geld mache. Soviel mehr ist es auch nicht und im guten Glauben das alles klappen wird
habe ich mir endlich wieder mal ein paar Klamotten zugelegt und das auch nur weil WSV ist.
Was haltet Ihr von der Idee. Ein Darlehen in Höhe von 150,-€ zu beantragen Die der Summe entspricht die die Arge mir dann sowieso zurückzahlen würde.
... sind hier nunmal nicht in M. B.s Forum, ...
Ah, hauaha ... jetzt kommen hier aber die Insider raus ... hab´ den Namen - neugierig wie ich nunmal bin - grad´ mal über ´ne Suchmaschine gejagd ... von welchem Martin B. redet ihr hier eigentlich? ...*audrexel oder *ormann?
Im Übrigen interpretiere ich das Anhängsel
(vorsicht ironie) so, daß ihr eigentlich Beide die gleiche Meinung vertretet ... oder sehe ich das falsch?
Nur der arme Schmu ... hat hier nicht einen Ton gepostet und wird gleich so runtergemacht ...
... Was ich von dem Schmu halte, ...
:sdagegen: :D
Was haltet Ihr von der Idee. Ein Darlehen in Höhe von 150,-€ zu beantragen Die der Summe entspricht die die Arge mir dann sowieso zurückzahlen würde.
Ein Darlehen? Wo, bei wem denn?
Helga
dauertnoch
26.01.2011, 21:30
ich meinte jetzt direkt bei der Arge
Da ein Widerspruch 3 bis 4 Wochen dauert bringt es mir nicht
ich brauche ja die Finanziellen Mittel um den Februar starten zu können.
Und mit welcher Begründung und auf welcher Rechtsgrundlage willst du ein Darlehen? Du hast bei 800 Euro neben dem Grundfreibetrag von 100 Euro noch einen Freibetrag für Erwerbstätigkeit von 140 Euro, d. h. dein Lebensunterhalt ist nicht unterdeckt.
Helga
dauertnoch
26.01.2011, 21:53
Weiß ich jetzt auch nicht so genau.
ich such nach einer Lösung um den Februar starten zu können
für die laufenden Kosten (Miete...) und die Monatskarte reicht es momentan nicht es fehlen mir halt die 150,- die mir die Arge durch diese 800,- Netto Berechnung gekürzt hat.
Und die brauche ich am Monats Anfang und nicht irgendwann im Februar.
Dann hol dir einen Termin bei dem Vorgesetzten des SB und kläre mit ihm, dass man dir weniger Durchschnittseinkommen anrechnet und dann gleich eine Nachzahlung erbringt. Ohne Widerspruch gehts nämlich u. U. schneller.
Helga
dauertnoch
26.01.2011, 21:59
Danke
Ich glaube das es tatsächlich die bessere Alternative ist.
Naja, probieren kannst Du es natürlich mal (das mit dem Darl... (Och Menno Helga... schon wieder schneller :engel:) ... aber der Erfolg dürfte wohl zweifelhaft sein.
Langfristig wäre es sicherlich besser, Deine Haushaltsplanung an die üblichen Geldeingangstermine (ggf. + 3 Tage Reserve) anzupassen.
dauertnoch
26.01.2011, 22:34
falls eine langfristige Planung notwendig ist.:sad:
Im Mai ist alles wieder vorbei.
Habe ja 100.- für die Miete zurückgelegt Sodas ich mit den eigentlich 290.- kosten für Unterkunft gut hingekommen wäre
da es aber bloß 140.- werden, sieht es wieder ganz anders aus.
Ich wusste ja nicht dass ich überhaupt kein Geld ausgeben soll, hätte man mir ja auch sagen können.:|
... Habe ja 100.- für die Miete zurückgelegt Sodas ich mit den eigentlich 290.- kosten für Unterkunft gut hingekommen wäre
da es aber bloß 140.- werden, sieht es wieder ganz anders aus.
Na, dann zahlst Du Anfang Februar eben erst mal soviel Miete wie halt geht. Solange Du nicht mit mehr als 1 Miete in Verzug bist, kann erst mal nicht sooo viel passieren (evtl. Mahngebühren hier billigend in Kauf nehmend).
Wichtig ist dann nur, das die restl. Miete vor der nächsten Fälligkeit beim Vermieter ist.
Wobei ... :idea: - gerade die Mahngebühren evtl. ein Argument bei
dem Vorgesetzten des SB sein könnten ...
Wenn Du diese Mahngebühren nicht zu vertreten hast, dann würde Dir damit ja erst mal ein Schaden entstehen der - wenn auch gering - ja durch den Verursacher zu ersetzen wäre.
Keine Ahnung ob das zieht ... ist mir nur grad´ so eingefallen.
Mahngebühren müssten dann übrigens irgendwo im Mietvertrag verankert sein.
dauertnoch
08.02.2011, 21:39
zweite Runde
Habe Heute ein Antwortschreiben auf meinen Widerspruch bekommen.
Bin richtig fassungslos und ratlos.
nochmal kurz zur Erinnerung verdiene 630 Netto bei 800 Brutto,
hier der relevante Ausschnitt aus diesem Schreiben.
[Das Job-Center ... schätzt regelmäßig...das zu erwartende Nettoeinkommen...Diese Schätzung dient zur Vermeidung von Fehlzahlungen.
Wir sind hierbei stets bemüht (zum Glück wissen wir was das in einem Arbeitszeugnis bedeutet) dass das geschätzte Einkommen nur gering von dem tatsächlichen Nettoeinkommen abweicht. Leider ist uns Ihr tatsächliches Nettoeinkommen nicht bekannt...(Dem Jobcenter liegt meine Dezember Abrechnung vor mit eben diese 800,-Brutto und 630,-Netto vor + nochmal als Kopie dem Widerspruch beigefügt).
Sie erklären in Ihrem Schreiben, dass Sie ein...von 800,- erhalten.
Ein entsprechender Nachweis (Arbeitsvertrag) liegt nicht vor. Bitte reichen Sie daher umgehend eine Kopie des Arbeitsvertrages ein.]
Inwieweit muss ich den vorlegen. Die haben doch schon die Gehaltsabrechnung vorliegen in der alles Relevante drinsteht.
ich lese immer nur schätzen und nich bekannt.
was haltet ihr davon?
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